ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 112: Abbrüche / Rückbau / Entsorgung

Allgemeines

Schadstoffe in Gebäuden

Bei Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit Baujahr vor 1990 muss vor Beginn von grösseren Abbruch- oder Demontagearbeiten eine geeignete Fachperson in sämtlichen Räumen eine Gebäudevoruntersuchung gemäss ecobau Empfehlung Gebäudecheck durchführen.
Geeignete Fachpersonen müssen auf der Liste der Asbest-Diagnostiker des Forums Asbest Schweiz (FACH) aufgeführt sein.

nicht empfohlen: keine Voruntersuchung bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990.

Gem. VVEA ist eine Voruntersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
Das Vorgehen und die Dokumentation sind in der ecobau Empfehlung Gebäudecheck beschrieben.
Eine Liste mit Firmen und Fachstellen, welche Beratungen und Planungen vornehmen, ist auf der Website des FACH verfügbar. In einigen Kantonen bestehen Listen entsprechender Experten.
Detaillierte Infos zum Umgang mit Schadstoffen sind auf der Website Polludoc verfügbar.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.010

Potentialanalyse für die Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen

Ab einem Rückbauvolumen von 100m3 wird die Durchführung einer Potenzialanalyse zirkuläres Bauen ecobau empfohlen. Mittels der Potentialanalyse werden die bestehenden Bauteile und Baumaterialien des Bauprojekts auf ihre Kreislauffähigkeit hin untersucht und möglichst vollständig weiter im Kreislauf gehalten.

Es wird empfohlen, die Schadstoffanalyse und die Bauteilwiederverwendung zu koordinieren. Da die Entscheide für die Umsetzung der Wiederverwendung zusätzliche Planungsschritte und Anpassung in der Baulogistik nötig machen, ist die Terminplanung darauf abzustimmen.

Abfalltrennung

Bei grösseren Vorhaben ist ein Abbruch- und Rückbaukonzept nach SIA-Empfehlung 430 zu erarbeiten, das die Materialien des Abbruchobjektes nach Abfallkategorien erfasst und die erforderlichen Massnahmen gem. Umweltschutzgesetzgebung auflistet.
Die Abfälle sind bereits auf der Baustelle zu trennen (Mehrmuldenkonzept, ausser bei Kleinstvorhaben). Verwertbares Material ist separat zu sammeln.

Für die Optimierung der Stoffflüsse kann der Rückbau zusätzlich durch eine Fachperson begleitet werden.

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung

Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen

Bei der Planung eines Abbruchs oder Umbaus sind die wieder verwendbaren Materialien und Bauteile rechtzeitig zu identifizieren, deren Wiederverwendung vor Ort einzuplanen oder diese weiter zu vermitteln (z.B. über Bauteilbörse). Bei historisch wertvollen Bauteilen ist die Denkmalpflege zu informieren.

Besonders geeignet: Holzbalken, Stahlträger, Treppen, Geländer, Küchen, Sanitärapparate, Fenster, Türen, Massivholzparkett.

Verwertung von Materialien und Bauteilen

Rücknahmesysteme (Branchenlösungen) existieren für PVC-Bodenbeläge, Kunststoff-Dachbahnen aus PVC oder Polyolefinen und Verschnitt von EPS-Dämmungen. Für PVC-Fenster, Mineralfaserdämmstoffe, Gipskarton- und Vollgipsplatten bieten die grossen Schweizer Hersteller das Recycling an.

Das als Flammschutzmittel in EPS und XPS verwendete HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige EPS-Dämmungen aus dem Rückbau nicht mehr rezykliert werden. Für Verschnitt von Baustellen ist das Recycling weiterhin möglich.

Ausbauasphalt, Mauerabbruch, Betonabbruch, Ziegel, Faserzement, Mischabbruch

Verwertung in Anlagen für mineralische Recyclingbaustoffe (Recycling-Kies, Recycling-Beton, Recycling-Belag etc.).

Abbruchgut darf nicht mit Sonderabfall vermischt sein.
Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Holz, Holzwerkstoffe, etc.

Thermische Nutzung von nicht anderweitig verwertbaren, brennbaren Baustoffen in Zementwerken, Altholz- oder Kehrichtverbrennungsanlagen.

Druckimprägnierte Hölzer siehe schadstoffhaltige Bauteile.
Für einige mineralisch gebundene Holzwerkstoffe gibt es keinen der VVEA entsprechenden Entsorgungsweg.
Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Metallbauteile aller Art (Profile, Träger, Leitungsrohre, Armaturen)

Verwertung über Bauteilbörsen oder Baustoffhandel.

Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Schadstoffhaltige Bauteile (nicht abschliessend)

Anlagen mit halogenierten Arbeitsmitteln

Kühlschränke, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Tumbler, Kältemaschinen etc. können halogenierte Kohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, FKW, HFKW) als Arbeitsmittel enthalten. Während Ausbau und Transport sind Beschädigungen unbedingt zu vermeiden, die Zwischenlagerung hat kontrolliert zu erfolgen (Vermeidung des Diebstahls von Verdichtern). Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen sind durch spezialisierte Unternehmen gemäss ChemRRV fachgerecht zu entsorgen. Für Haushaltgeräte besteht gegenüber Endverbrauchern eine Rücknahmepflicht des Fachhandels gemäss VREG.

Halogenierte Kohlenwasserstoffe sind starke Treibhausgase und können einen Abbau der Ozonschicht bewirken. FCKW- und HFCKW-haltige Produkte sind seit dem Jahr 2000 verboten.

EPS- und XPS-Dämmstoffe mit HBCD als Flammschutzmittel

Verbrennung in einer KVA.

Das umweltbelastende Flammschutzmittel HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige Polystyroldämmungen nicht mehr rezykliert werden.

Kunststoffschäume und Dämmstoffe aus PU oder XPS mit halogenierten Treibmitteln (FCKW, HFCKW)

Material möglichst zerstörungsfrei ausbauen, separat sammeln und einer KVA zuführen.
Da es im verbauten Zustand keine Unterscheidungsmerkmale zwischen Schaumstoffen mit halogenierten Treibmitteln und solchen ohne gibt, sind alle PU- oder XPS-Schaumstoffe auf diesem Weg zu entsorgen.

Halogenierte Treibmittel sind starke Treibhausgase und können einen Abbau der Ozonschicht bewirken. FCKW- und HFCKW-haltige Produkte sind seit dem Jahr 2000 verboten.

Leuchten mit Fluoreszenzröhren

Leuchten mit Fluoreszenzröhren ("Neon-Röhren") enthalten häufig PCB-haltige Kondensatoren. Die Fluoreszenzröhren enthalten Quecksilber. Leuchten und FL-Röhren sind über das Rücknahmesystem der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS zu entsorgen.

PCB-haltige Kondensatoren wurden in den Leuchten bis ca. 1988 verbaut.

Schmier- und Betriebsstoffe

Anlagen und Geräte wie Produktions- oder Löschanlagen, welche Sonderabfälle oder Problemstoffe enthalten (Maschinen-, Getriebe-, Hydraulik-, Dieselöl, Halon, Freon etc.), müssen nach VeVA entsorgt werden.

Teerhaltiger Ausbauasphalt

Verwertung und Entsorgung gemäss BAFU-Empfehlung Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Baustelleneinrichtung

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte; Transporte), Baulärm.

Baugrubenaushub

Verwertung/Entsorgung (sauberer und verschmutzter Boden).

Fenster und Aussentüren

Verwertung/Entsorgung (Fenster, Verglasungen, Aussentüren etc.).

Bedachungsarbeiten

Verwertung/Entsorgung (Dichtungsbahnen, Bitumen-Gemische, Gussasphalt etc.).

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Verwertung/Entsorgung (Fugen- und Kittmassen, Reste von Voranstrichen etc.).

Fassadenputze

Verwertung/Entsorgung (Dämmstoffe aus Kunststoff, Mineralfasern, Schaumglas).

Äussere Oberflächenbeh.

Verwertung/Entsorgung (Malerei- und Lackabfälle, Farbschlamm, Gebinde etc.).

Elektroanlagen

Verwertung/Entsorgung (Drähte und Kabel, Haushaltgeräte, Entladungslampen etc.).

Heizungsanlagen

Verwertung/Entsorgung (Wärmepumpen, Ausmauerungen, Öltanks etc.).

Lüftungs- und Klimaanlagen

Verwertung/Entsorgung (Lüftungsapparate und Klimageräte, Luftfilter).

Sanitäranlagen

Verwertung/Entsorgung (Rohre, Waschbecken und Badewannen, Armaturen, Boiler etc.).

Gipserarbeiten

Verwertung/Entsorgung (Gipsprodukte).

Bodenbeläge

Verwertung/Entsorgung (Beläge aus PVC, Polyolefinen, Synthesekautschuk, Teppich, Linoleum etc.; asbesthaltige Bodenbeläge).

ecoBKP 130: Gemeinsame Baustelleneinrichtung

Installationsplanung

Gewässerschutz

Zum Schutz des Grundwassers und der Gewässer gegen Verunreinigung sind die vom kantonalen Amt für Gewässerschutz festgelegten Vorschriften einzuhalten und die SIA-Empfehlung 431 zu beachten.

Beispiel: Merkblatt "Bauten und Anlagen" Kanton Luzern.

Baulärm

Zur Begrenzung des Baulärms sind bauliche und betriebliche Massnahmen festzulegen, die bei der Planung, Projektierung, Ausschreibung und Ausführung zu berücksichtigen sind. Grundlagen für ein lärmarmes Baumanagement sind in der Baulärm-Richtlinie umschrieben.

Die Checkliste der Richtlinie listet viele lärmmindernde Massnahmen auf. Die Verbindlichkeit der Massnahmen ist kantonal geregelt.

Bodenschutz

Für einen angemessenen Bodenschutz sind folgende Massnahmen vor Aufnahme des Baustellenbetriebs zu ergreifen:
Bodeneigenschaften erfassen (Mächtigkeit von Ober- und Unterboden, Schadstoffbelastung, Rhizome invasiver Neophyten etc.), geeignete Flächen für Zwischenlagerung (nach Schichten getrennt) ausscheiden, Bodenabtrag auf die Flächen von Aushub- und Erdarbeiten beschränken, Terminplan unter Berücksichtigung von Schlechtwetterszenarien ausarbeiten, Bodenschutz bei Fahr- und Lagerflächen sowie Ableitung des Oberflächen- und Sickerwassers planen, unbearbeitete Flächen abschranken, freigelegte Bodenflächen begrünen.

Für Vorhaben in empfindlichen Gebieten oder für grosse Baustellen (Richtgrösse >5000 m2 Bodenfläche) empfiehlt es sich, falls durch Bauauflagen nicht anders gefordert, eine/n anerkannte/n bodenkundliche Baubegleiter/in beizuziehen. Zudem sind die kantonalen Vorschriften zu beachten. Liste der Fachpersonen:

Baumschutz

Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor der Bauinstallation entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden oder, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten. Mit Zement oder anderen Stoffen belastete Wässer sind vom Wurzelbereich fernzuhalten.

Im Bereich von Bäumen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Fahrflächen, Lagerplätze

Um die Verschmutzung bzw. Verdichtung des Bodens im Bereich von Fahrflächen und Lagerplätzen zu verhindern, sind diese mit geeigneten Mitteln zu befestigen. Die Massnahmen sind auf den Bodentyp abzustimmen. Auf einen Bodenabtrag unter Fahr- und Lagerflächen ist zu verzichten.

z.B. Trennvlies direkt auf gewachsenen Boden verlegt, Einkiesung mit RC-Kiessand P 0/45.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Grundsätze, Verwertung/Entsorgung von Baustoffen.

Aushub

Altlasten, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Bodendepots.

ecoBKP 201: Baugrubenaushub

Allgemeines

Planung und Ausschreibung

Die Planung der Baustellenerschliessung und des Installationsplatzes hat frühzeitig zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass eine möglichst kleine Bodenfläche beansprucht wird und die übrigen Flächen mit einem Zaun abgegrenzt werden.
Für die Erdarbeiten ist genügend Zeit einzuplanen, da Niederschläge und nasse Böden das Arbeiten verunmöglichen können.
Die Bauarbeiten sind so zu planen, dass sie mit möglichst wenigen und kurzen Fahrten realisiert werden können. Besonders bei umfangreichen Transporten ist diesem Punkt in Ausschreibung und Vergabe Gewicht zu verleihen.

Eine Vergabe mit alleinigem ökologischem Kriterium Transportdistanz ist gemäss VöB nicht zulässig. Bereits in der Ausschreibung müssen weitere Faktoren wie Emissionsklassen der Fahrzeuge (z.B. mindestens EURO 5) als Vergabekriterien definiert werden.

Belastete Böden und Altlasten

Bei Verdacht auf Belastung des Bodens mit Schadstoffen (z.B. Rebgelände, Familiengärten), Altlasten (z.B. Industrie-, Gewerbe- oder Bahnareale) oder Rhizomen invasiver Neophyten müssen Untersuchungen und allfällige Massnahmen in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz oder Altlasten durchgeführt werden.

Informationen zu belasteten Standorten sind den kantonalen GIS-Systemen zu entnehmen.
Je nach Belastung und Kanton muss eine anerkannte Fachperson beigezogen werden.
Mit Rhizomen (Wurzelstock) von invasiven Neophyten (Japanischer Staudenknöterich, Essigbaum etc.) kontaminierter Boden muss speziell behandelt werden, um die unerwünschte Ausbreitung zu vermeiden.

Gewässerschutz

Um die Gewässerbelastung durch Bodenpartikel (Sedimente, Erosion) zu verhindern, sind geeignete wasserbauliche Massnahmen zu planen.

z.B. Absetzbecken, Befestigung, Bermen etc.

SIA-Norm 431

Maschineneinsatz

Befahren des Bodens

Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden.
Das Befahren des Oberbodens ist nur zulässig für einzelne Fahrten, wenn der Boden trocken und genügend bewachsen ist.
Falls der Boden häufiger oder bei Nässe befahren wird, muss er mit geeigneten Mitteln geschützt werden (z.B. Baggermatratzen, Baupisten). Bereiche, die nicht befahren werden dürfen, müssen eingezäunt werden.
Nur wenn der Boden länger als ca. drei Jahre befahren werden muss oder verdichtungsempfindlich ist, darf der Oberboden abgetragen („abhumusiert“) werden.
Baupisten und Lagerplätze sollten aus Kiesgemisch 0/45 mit einer Dicke von 50 cm (nach dem Walzen) und einem direkt auf den bewachsenen Boden verlegten, geeigneten Trennvlies bestehen.

Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun).
Pflanzen verteilen mit den Wurzeln die Bodenpressung und schützen vor Verhärtung des Bodens.
Für Baupisten etc. kann allenfalls geeignetes Aushubmaterial oder RC-Kies verwendet werden.

Bodenfeuchte

Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren.

Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden.
Eine mögliche Methode zur Beurteilung der Bodenfeuchte ist die Fühlprobe: einen Erdbrocken zwischen den Fingern leicht zerdrücken. Lässt er sich kneten, ist der Boden zu nass (siehe Bild): nicht befahren oder bearbeiten.

Wahl der Maschinen und Fahrzeuge

Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen.
Für Arbeiten mit dem Ober- und Unterboden sind Raupenbagger einzusetzen. Die Böden dürfen nur mit Raupenfahrzeugen mit einer Bodenpressung von weniger als 0.5 kg/cm2 befahren werden. Sollen ausnahmsweise andere Maschinen (Traxe, Kompaktlader, Radlader, Lastwagen etc.) eingesetzt werden, muss dies durch die Bauleitung bewilligt werden.

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte)

Zur Verminderung der Luftbelastung durch baustellenbedingte Schadstoffemissionen sind die Massnahmen der Baurichtlinie Luft zu berücksichtigen. Die dem Vorhaben entsprechende Massnahmenstufe (A, B) ist rechtzeitig vor Baubeginn festzulegen. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung sind die konkreten Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffe zu definieren.
Baumaschinen über 18 kW müssen entweder den Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder mit einem LRV-konformen Partikelfilter ausgerüstet sein.

Neufahrzeuge müssen seit 1.10.2008 der Emissionsklasse EURO 5 und seit 1.1.2013 EURO 6 entsprechen. EURO 6 Fahrzeuge stossen gegenüber EURO 5 weniger als die Hälfte der Schadstoffe aus.
Partikelfilter müssen auf der BAFU-Partikelfilterliste aufgeführt sein.

Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge)

Zur Begrenzung der Emissionen von Transportfahrzeugen sind im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung Vorgaben für den Bautransportverkehr festzulegen.

z.B. Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, schwefelfreie Treibstoffe.

Transportdistanzen

Die maximale Transportdistanz für Aushubmaterialien sollte weniger als 20 km (Wegstrecke) betragen.

Die Transportdistanz hat vor allem bei Aushubvolumina über 200 m3, welche auf eine Deponie abgeführt werden, einen grossen Einfluss auf die Umweltbelastung.

Erdarbeiten

Bodenabtrag

Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen.

Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden.

Bodendepots

Der Boden muss beim Schütten des Depots möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden.
Oberbodendepots dürfen nach dem Absetzen nicht höher als 1.5 m, Unterbodendepots höchstens 2.5 m hoch sein (bei Bodenmaterial mit mehr als 30% Tongehalt max. 1.5 m). Sie werden auf ein direkt auf dem bewachsenen Boden verlegten Trennvlies geschüttet.
Das Bodendepot ist so anzulegen, dass das Regenwasser oberflächlich abfliessen und versickern kann. Es darf weder befahren noch als Lagerplatz verwendet werden und muss sofort nach der Schüttung begrünt werden.

Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten).
Die Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln ist gemäss ChemRRV verboten.

Wiedereinbau von Boden

Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist.
Unter- und Oberboden sind möglichst in einem Arbeitsgang einzubauen. Der wieder eingebaute Boden ist sofort zu begrünen.

Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden.

Sauberkeitsschichten

Recycling-Kiessand oder Recycling-Beton aus Mischabbruchgranulat.

Die Verwendung von RC-Material ist nur ausserhalb Grundwasserschutzzonen zulässig, und es muss ein Mindestabstand zum Grundwasserspiegel von 2 Metern eingehalten werden.

Baugrubensicherungen

Spundwand auskragend, gespriesst oder verankert; Rühlwand auskragend, gespriesst oder verankert; Nagelwand.

Baugrubensicherungen enthalten sehr viel Graue Energie, weshalb geböschte Baugruben vorzuziehen sind.
Bohrpfahlwände und Schlitzwände belasten im Vergleich mit den in den Vorgaben erwähnten Varianten die Umwelt um ein Vielfaches.

Spezialfundationen

Tiefgründungen

Rüttelstopfsäule, vorgefertigter Betonpfahl, Mikrobohrpfahl.

Ortbetonbohrpfähle und Ortbetonverdrängungspfähle belasten die Umwelt gegenüber den in der Vorgabe erwähnten Varianten deutlich stärker.

Verwertung / Entsorgung

Sauberer Ober- und Unterboden

Verwendung nach folgenden Prioritäten (in absteigender Reihenfolge): Verwendung an Ort und Stelle, Verwendung auf einer anderen Baustelle, Einsatz für die Rekultivierung, bewilligte Zwischenlager, Deponie.

Verschmutzter Ober- undUnterboden

Entsorgung bzw. Aufbereitung gemäss den Angaben der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Boden- und Gewässerschutz, Baulärm etc.).

ecoBKP 211: Baumeisterarbeiten

Beton

Betonwahl

Einsatz von Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030:2021.

1. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C50, RC-M40.

2. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C25, RC-M10.

nicht empfohlen: Einsatz von Primärbeton, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km verfügbar ist (Ausnahmen vgl. KBOB Empfehlung 2007/2).

RC-C: Beton mit mindestens 25 Massenprozent Betongranulat, RC-M: Beton mit mindestens 10 Massenprozent Mischgranulat.
Dämmbeton besitzt ca. das Doppelte an Grauer Energie wie vergleichbare Konstruktionen.
Kunststoff-Hohlkörper in Betondecken haben nur einen positiven Einfluss auf die Ökologie, wenn sie aus Post-Consumer-Recyclingmaterial bestehen.
Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Minergie-ECO Ausschlussvorgabe 220.090
Vorgabe Minergie-ECO 220.100

Transportdistanzen

Dia maximale Transportdistanz für Frischbeton sollte nicht mehr als 35 km (Wegstrecke) betragen.

Der Transport trägt einen wichtigen Anteil zur Umweltbelastung von Beton bei. Deshalb sollte die Distanz zwischen Betonwerk und Baustelle möglichst kurz sein.

Zementwahl

1. Priorität: CEM II/B-LL, CEM III/B.

2. Priorität: CEM II/A, CEM III/A, ZN/D.

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
CEM II/B-LL benötigt für die Herstellung weniger Graue Energie und verursacht geringere Treibhausgasemissionen als CEM II/A. Das gleiche gilt für CEM III/B im Vergleich zu CEM III/A.
Bezüglich Grauer Energie weisen CEM II/A und CEM II/B-LL Vorteile gegenüber den CEM III-Arten und ZN/D auf. Demgegenüber verursachen die Zemente CEM III und ZN/D aufgrund des tiefen Portlandzementklinkeranteils niedrigere Treibhausgasemissionen. Betone mit CEM III besitzen jedoch eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).

Vorgabe Minergie-ECO 210.040

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Betonzusatzmittel

Bei technischer Machbarkeit ist auf Betonzusatzmittel zu verzichten. Sind solche erforderlich, sind Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte zu verwenden, welche

1. Priorität: das FSHBZ-Gütesiegel tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten.

2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten.

Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

Schalöl

Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte, welche

1. Priorität: das europäische Umweltzeichen tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten.

2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten.

Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

Haftmittel, Nachbehandlungsmittel, Oberflächenbeschichtung

1. Priorität: Produkte mit Emicode EC1 bzw. EC1plus Label oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

Maurerarbeiten

Einstein- und Verbandmauerwerk

1. Priorität: Zementstein MC hohl, Porenbetonstein MP, Porenbetonstein MPL, Lehmstein natürlich getrocknet.

2. Priorität: Backstein MB, Kalksandstein MK, Zementstein MC voll, Lehmstein technisch getrocknet.

Gebrannte Steine (wie z.B. Backsteine) beinhalten mehr Graue Energie als z.B. Zementsteine.

Äusseres Vorsatzmauerwerk

2. Priorität: Backstein MB, Kalksandstein MK, Zementstein MC voll.

Schalldämmendes Mauerwerk

1. Priorität: Mauerwerk aus Kalksandstein MK, Zementstein MC

2. Priorität: Mauerwerk aus Backstein MB

Vergleich der Mauerwerke bei gleicher Schalldämmleistung.

Leichtmauerwerk (Wärmedämmsteine)

1. Priorität: Leicht-Backstein MBL (ohne Füllung), Leicht-Zementstein MCL/Bims (ohne oder mit Füllung Glaswolle), Leicht-Porenbetonstein MPL.

2. Priorität: Leicht-Backstein MBL (ohne oder mit Füllung Steinwolle oder Blähperlit), Leicht-Zementstein MCL/Bims (mit Füllung Glaswolle oder EPS), Leicht-Porenbetonstein MPL.

Die Materialempfehlungen sind abhängig vom Lambda-Wert.

Sichtmauerwerk

1. Priorität: Mauerwerk aus Kalksandstein MK, Sichtzementstein MC.

2. Priorität: Mauerwerk aus Sichtbackstein MB, Klinkerstein MB.

Vorgefertigte Plattenelemente für Wände

1. Priorität: Beton, Kalksandstein.

2. Priorität: Backstein, Klinker, Porenbeton bewehrt.

Vergleich der Plattenelemente bei gleichem Schalldämmmass.

Wärmedämmungen

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.

Wärmedämmungen Wände

Kerndämmung Zweischalenmauerwerk:

1. Priorität: Steinwolle, Glaswolle bis ca. 40 kg/m3.

2. Priorität: Glaswolle über ca. 40 kg/m3, Mineraldämmplatten.

Wärmedämmungen Deckenuntersicht

1. Priorität: Steinwolle, Glaswolle bis ca. 40 kg/m3.

2. Priorität: Glaswolle über ca. 40 kg/m3, EPS 15 kg/m3, Mineraldämmplatten.

Mechanische Befestigung ist vorzuziehen (Auswechselbarkeit/ Rückbaufähigkeit).
Die Entsorgung von Verbunddämmstoffen ist problematisch.

Wärmedämmungen Sockel-/Erdbereich

1. Priorität: Schaumglasschotter (unverdichtet, feuchtegeschützter Einbau).

2. Priorität: EPS, Schaumglasplatten.

Schaumglasschotter nur einsetzen, wenn er dauerhaft trocken bleibt (Grundwasser, Staunässe).
EPS nur im Wandbereich bis 6 m Einbauhöhe anwenden und wenn kein drückendes Wasser vorhanden ist.

Wärmedämmungen unter Bauwerk

1. Priorität: Schaumglasplatten lose verlegt, Rohdichte max. kg/m3 115, lambda max. W/mK 0.041.

2. Priorität: Schaumglasschotter.

Schaumglasschotter nur einsetzen, wenn er dauerhaft trocken bleibt (Grundwasser, Staunässe).

Rohre

Abwasserrohre bis DN 200

1. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN4/SN 8, Steinzeugrohre.

2. Priorität: PE-Rohre SN 4, PP-Rohre SN 12/SN 16, PVC-U-Kompaktrohre SN 2/SN 4 mit Calcium-/Zink-Stabilisator (teilweise auch mit organischen Stabilisatoren).

Gussrohre beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als solche aus andern Materialien.

Abwasserrohre ab DN 250

1. Priorität: Betonrohre unbewehrt und bewehrt.

2. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN 4/SN 8, Steinzeugrohre.

Gussrohre beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als solche aus andern Materialien.

Rohrumhüllungen und Auffüllungen

1. Priorität: Aushubmaterial, rezykierte Gesteinskörnungen, Recyclingbeton.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung, Schadstoffhaltige Bauteile.

Baustellenreinigung

Installationsplanung (Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Baulärm etc.).

Baugrubenaushub

Allgemeines (Altlasten), Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Verwertung/Entsorgung.

Montagebau als Leichtkonstruktionen

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlung).

Fassadenputze

Allgemeines.

ecoBKP 213: Montagebau in Stahl

Stahlkonstruktionen

Träger

1. Priorität: Profile IPE, INP, UPE oder UNP.

2. Priorität: Profile HEA, HEB oder HEM.

I- und U-Träger besitzen gegenüber Breitflanschträgern bei gleicher Last ein deutlich geringeres Eigengewicht.

Stützen

1. Priorität: Profile HEA oder HEB.

2. Priorität: Profile HEM oder IPE, geschweisste Siederohre.

Annahme: gleichmässige Lastverteilung in allen Achsen.
HEM- oder I-Profile weisen gegenüber HEA- und HEB-Profilen bei gleicher Last ein höheres Eigengewicht auf. Die Siederohre sind zwar leichter, benötigen aber pro kg deutlich mehr Graue Energie als Stahlprofile.

Profilbleche für Stahl-Beton-Verbunddecken

Es ist das Profil mit der jeweils dünnsten Blechdicke zu wählen.

Dünne Bleche verursachen einen deutlich geringeren Ressourcenaufwand, können aber zu einem höheren Montageaufwand (z.B. Unterstützen während Aushärtung des Betons) führen.

Profilbleche für Fassadenbekleidungen

Profilbleche aus Aluminium.

Alu-Profilbleche beinhalten gegenüber Stahlblechen rund 40% weniger Graue Energie.

Sandwichpaneele für Fassaden

Sandwichpaneele mit Alublech-Schale.

Ein Wandaufbau mit Sandwich-Paneelen besitzt gegenüber einem Aufbau mit Stahlblechkassetten und Stahlblechbekleidung rund 40% weniger Graue Energie.
Alu-Paneele beinhalten gegenüber Stahlpaneelen rund 15% weniger Graue Energie.

Korrosionsschutz

Tragende Stahlteile sind möglichst als voll- oder allseitig zugängliche Profile auszubilden und primär durch konstruktive Massnahmen vor Korrosion zu schützen (hierdurch sinken die Anforderungen an die Oberflächenbehandlung).

Stahlteile mit hohem Rezyklatanteil sind aus ökologischer Sicht vorteilhaft.
Hochlegierte Stähle (Legierungselemente >5%, z.B. X12CrNi18-8) können ein Vielfaches der Grauen Energie von unlegierten oder mikrolegierten Stählen (Legierungselemente <0.1%, z.B. S355N) enthalten.

Vorbehandlung

Sandstrahlen im Freien

Staubschutzvorrichtungen anbringen, Staubabscheidegeräte nach dem Stand der besten verfügbaren Technik einsetzen, entstehende Abfälle vollständig auffangen.

Entsorgung der verbrauchten Strahlmittel als Sonderabfall nach G_VeVA.

Korrosionsschutz-behandlung

Beschichtungssysteme ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Systeme.
Auf chromathaltige Stoffe (z.B. Zinkchromat) sollte verzichtet werden.

Wenn möglich sollten Stahlteile werkseitig behandelt werden.
Chromate sind toxisch, wassergefährdend und kanzerogen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Verzinkung von Stahlbauteilen

Verzinkungen nur beim Einsatz in korrosiver Umgebung ausführen. Bewitterte, verzinkte Stahlteile sind zusätzlich mit Deckbeschichtungen (Duplexierung) zu schützen.

nicht empfohlen: Grossflächiger Einsatz bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahl/Stahlteile ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Zinkeinträge in die Umwelt sind schädlich und können durch eine dauerhafte Schutzschicht vermieden werden.
Zu berücksichtigen sind verzinkte Stahlgeländer (> 200 Laufmeter), Gitterroste (> 150 m2), Stahlprofile (>200 m2), Streckmetallverkleidungen etc.
Grossflächig: Mehr als 10% der Dachfläche oder >50 m2 bewitterte Oberfläche.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.04
Vorgabe Minergie-ECO 230.05

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Verwertung/Entsorgung von Metallbauteilen.

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Luftreinhaltung, Baulärm).

Montagebau als Leichtkonstruktionen

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Spenglerarbeiten

Bedachungen und Abschlüsse aus Blech.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen.

Äussere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf Metall.

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf Metall.

ecoBKP 214: Montagebau in Holz (Zimmerarbeiten)

Holz und Holzwerkstoffe

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An Stellen mit erhöhter Temperatur oder Feuchte formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich). Produkt nicht durch Schlitzung modifizieren.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm, Akustikplatten mit formaldehydhaltiger Verleimung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der Lignum-Liste aufgeführt. Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Holzwerkstoffe mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration = 0,03 ppm können bei 3 von 6 Raumoberflächen bzw. 50% der Raumoberflächen eingesetzt werden.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien oder CPL/HPL-Platten.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Vorbeugender chemischer Holzschutz

Nur erforderlich, wenn der bauliche Witterungs- und Feuchteschutz ungenügend ist, keine witterungsbeständigen Holzarten eingesetzt werden können, das Holz (besonders tragende bzw. statisch hoch beanspruchte Teile) nicht regelmässig kontrolliert werden kann und wasserabstossende Oberflächenbehandlungen nicht genügen.

nicht empfohlen: Vorbeugender chemischer Holzschutz in beheizten Innenräumen.

Chemischer Holzschutz in Innenräumen führt zu gesundheitlichen Belastungen der Gebäudenutzenden.

Tragkonstruktionen

Tragkonstruktionen

1. Priorität: Vollholz.

2. Priorität: Vollholz schichtverklebt (Duo-/Triobalken).

Geschossdecken

1. Priorität: Balken aus Vollholz oder Leimholz oder Brettschichtholz, Kastenelemente aus Brettern.

2. Priorität: Brettstapel, Massivholzdielen/-bohlen, Rippenplatten mit 3-Schicht-Massivholzplatten, Kastenelemente mit 3-Schicht-Massivholzplatten.

Flachdächer

1. Priorität: Balken aus Vollholz oder Leimholz oder Brettschichtholz, Kastenelemente aus Brettern.

2. Priorität: Brettstapel, Massivholzdielen/-bohlen, Rippenplatten mit 3-Schicht-Massivholzplatten, Kastenelemente mit 3-Schicht-Massivholzplatten.

Geneigte Dächer

1. Priorität: Balken aus Vollholz oder Leimholz oder Brettschichtholz, Kastenelemente aus Brettern.

2. Priorität: Brettstapel, Massivholzdielen/-bohlen, Rippenplatten mit 3-Schicht-Massivholzplatten, Kastenelemente mit 3-Schicht-Massivholzplatten.

Stützen

1. Priorität: Vollholz.

2. Priorität: Leimholz, Brettschichtholz.

Träger

1. Priorität: Vollholz.

2. Priorität: Leimholz, Brettschichtholz.

Dächer und Fassaden

Verlegeunterlagen

1. Priorität: Massivholz, Hartfaserplatte bis 6 mm, Weichfaserplatte bis 28 mm.

2. Priorität: 3-Schicht-Massivholzplatten bis 35 mm, poröse gepresste Holzfaserplatten, Weichfaserplatten 35-60 mm.

Unterdächer

1. Priorität: Kunststoffbahnen (Polyolefinbahnen, PE-/PP-Vliese, Polyestervliese), Kraftpapier, Holzschindeln Fichte/Tanne, Weichfaserplatten max. 20 mm.

2. Priorität: Faserzementplatten, Hartfaserplatten, Holzfaserplatten, Weichfaserplatten über 20 mm.

Unterdachbahnen aus PVC enthalten in der Regel umweltrelevante Bestandteile.

Stirn- und Ortbretter

1. Priorität: Massivholz.

Beplankung

1. Priorität: Holzfaserplatten vergütet bis 30 mm, Gipsplatten bis 15 mm.

2. Priorität: 3-Schicht-Massivholzplatten bis 24 mm, Hartfaserplatten bis 10 mm, Spanplatten bis 18 mm, Holzfaserplatten vergütet bis 40 mm, OSB-Platten bis 15 mm, Gipsplatten bis 25 mm.

Äussere Bekleidungen

1. Priorität: Massivholzschalung, 3-Schicht-Massivholzplatten.

2. Priorität: Sperrholzplatten, Faserzementplatten grossformatig.

Bewitterte Bekleidungen: verleimte Holzwerkstoffe können eine eingeschränkte Beständigkeit aufweisen.

Fensterbänke

1. Priorität: Massivholz, 3-Schicht-Massivholzplatte.

2. Priorität: Glasfaserbeton.

Wärmedämmungen, Winddichtungen, Dampfbremsen

Formaldehyd-Emissionen

In beheizten Innenräumen verwendete Dämmstoffe: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik Baumaterialien ecobau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Wärmedämmungen

1. Priorität: Glaswolle bis ca. 40 kg/m3, Steinwolle bis ca. 70 kg/m3, boratfreier Zellulosedämmstoff (Zellulosefasern, Zellulosefaserplatten).

2. Priorität: Glaswolle über 40 kg/m3, Steinwolle über 70 kg/m3, Holzfaserplatten.

Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Abdeck- und Dichtungslagen

1. Priorität: Kraftpapier, Polyethylen, Polypropylen.

Montage

Verbindungen, Befestigungen

Lösbare, rein mechanische Verbindungen und Befestigungen.
Stopfen von Hohlräumen: Seiden- oder Minerlafaserzopf, Schaumstoff-Rundschnur.

nicht empfohlen: Montage- oder Füllschäume.

Lösbare Verbindungen/Befestigungen erlauben die Systemtrennung und die spätere Erweiterung, Verstärkung oder Wiederverwendung des Bauteils.
Montageschäume erlauben keine zuverlässig luftdichte Bauteilanschlüsse.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Verwertung/Entsorgung von Holz und Holzwerkstoffen.

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Luftreinhaltung, Baulärm).

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Äussere Oberflächenbehandlung

Anstriche auf Holz.

Schreinerarbeiten

Holz und Holzwerkstoffe (Formaldehyd-Emissionen).

Innere Oberflächenbehandlung

Anstriche auf Holz.

ecoBKP 215: Montagebau als Leichtkonstruktion

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien

Systemwahl

Es ist das Fassadensystem (Unterkonstruktion und Bekleidung) mit der gesamtheitlich besten Ökobilanz über den ganzen Lebenszyklus zu wählen.

Je nach Bekleidung sind unterschiedliche Unterkonstruktionen notwendig. Die nachfolgenden Empfehlungen bilden diese Abhängigkeiten nicht ab. Generell sind Konstruktionen mit leichten Bekleidungen und aus nachwachsenden oder rezyklierten Rohstoffen zu bevorzugen.

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Fassadenbekleidungen

1. Priorität: Brettschalung, Holzschindeln, Massivholzplatten, Faserzementschiefer, Faserzement-Systemplatten, Faserzement-Wellplatten, Naturschiefer Europa, Natursteinplatten Europa, Kunststeinplatten, Putzträgerplatten mineralisch gebunden, Photovoltaik-Paneele.

2. Priorität: Sperrholzplatten, Faserzement-Massplatten, Faserzementplatten Stülpdeckung, Glasfaserbetonplatten, Keramikplatten, Tonziegel, Alublech-Profilplatten.

nicht empfohlen: Unbeschichtete Bleifolien; grossflächige Anwendung bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahl/Stahlteile ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Nicht gekennzeichnete Bekleidungsmaterialien (z.B. Kunststoff, Metall) benötigen bedeutend mehr graue Energie (Ausnahme: PV-Paneele).
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Bewitterte Bekleidungen: verleimte Holzwerkstoffe können eine eingeschränkte Beständigkeit aufweisen.
Grossflächig: mehr als 300 m2 bewitterte Fassadenfläche.
Beschichtungen auf schwermetallhaltigen Blechen müssen eine Lebensdauer von mehr als 25 Jahren im nordeuropäischen Klima aufweisen (Nachweis gemäss einschlägigen Normen).

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Unterkonstruktionen

1. Priorität: Holzlattung (einfach oder gekreuzt) mit Traglatten aus Fichte/Tanne, Traglatten aus Fichte/Tanne mit Distanzschraube verankert.

2. Priorität: Konsolen Alu oder Alu/GFK mit horizontalen Stützprofilen Alu und mit Traglatten aus Fichte/Tanne.

Unterkonstruktionen aus Holz benötigen deutlich weniger Graue Energie als solche aus Alu oder Stahl.
Bis 120 mm Dämmstoffdicke Verwendung von Holzlatten, darüber und bis ca. 250 mm Dämmstoffdicke Einsatz von Distanzschrauben.

Wärmedämmungen

1. Priorität: Steinwolle, Glaswolle.

2. Priorität: EPS mit Grafit bis 20 kg/m3.

Fassadenbahnen

1. Priorität: PE-Vlies (normale UV-Beständigkeit), PP-Vlies (normale UV-Beständigkeit).

2. Priorität: Polyolefin (normale UV-Beständigkeit), Polyestervlies beschichtet (erhöhte UV-Beständigkeit).

Eine erhöhte UV-Beständigkeit ist bei teilweise offenen Fassadenbekleidungen erforderlich.

Fensterbänke

1. Priorität: Massivholz, 3-Schicht-Massivholzplatte.

2. Priorität: Glasfaserbeton.

Wärmedämmungen Sockel-/Erdbereich

1. Priorität: Schaumglasschotter (unverdichtet, feuchtegeschützter Einbau).

2. Priorität: EPS, Schaumglasplatten.

Schaumglasschotter nur einsetzen, wenn er dauerhaft trocken bleibt (Grundwasser, Staunässe).
EPS nur im Wandbereich bis 6 m Einbauhöhe anwenden und wenn kein drückendes Wasser vorhanden ist.

Fassadenbegrünungen

Geeignete Fassaden werden begrünt und Kleinstrukturen für Tiere geschaffen.

Es gibt verschiedene Typen der Fassadenbegrünung; bezüglich Erstellung und Unterhalt sind bodengebundene Begrünungen (z.B. mit Rankgerüsten oder Seilsystemen) vorteilhaft.

Bodengebundene Fassadenbegrünungs-systeme

1. Priorität: Holzroste, rahmenlose Systeme aus CNS-Netzen.

2. Priorität: Rahmenlose Systeme mit CNS-Seilen und CNS-Konsolen, Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Fassadengebundene Begrünungssysteme

1. Priorität: Substratlose Systeme aus Kunstfasergewebe auf Chromstahl-Blechprofilen.

2. Priorität: Systeme mit substratgefüllten Kunststoffbehältern auf Chromstahl-Blechprofilen.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung von Bauteilen.

Baumeisterarbeiten

Wärmedämmungen.

Montagebau in Stahl

Vorbehandlungen (Sandstrahlarbeiten, Korrosionsschutz).

Fenster, Aussentüren

Montage, Entsorgung von Fenstern und Türen.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Äussere Oberflächenbehandlung

Anstriche auf mineralische Untergründe, Holz und Metall.

ecoBKP 221: Fenster und Aussentüren

Allgemeines

Lüftungskonzept

Gemäss SIA-Norm 180 (Kap. 3.2) ist für alle Gebäude ein Lüftungskonzept zu erstellen, welches Aussagen zu den Massnahmen für einen ausreichenden Luftwechsel, zur Anordnung der Luftdurchlässe und zur Betriebsart macht.

Eine (auch nur teilweise) permanente Öffnung der Fenster ist nicht zulässig.

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Oberflächenbehandlung

Werkseitig aufgebrachte Beschichtungen sind gegenüber bauseitig aufgebrachten Beschichtungen zu bevorzugen.

Bei werkseitigen Beschichtungen werden in der Regel eine höhere Qualität und eine geringere Umweltbelastung erzielt.

Fensterrahmen und Verglasungen

Fenster

1. Priorität: Holzfenster Minergie-Modul.

2. Priorität: Holz-Metallfenster Minergie-Modul.

Holzfenster sind bei witterungsgeschützter Anwendung (z.B. Loggia) besonders vorteilhaft.
Metallrahmen haben einen deutlich höheren Grauenergie- und U-Wert (entscheidend für den Wärmeverlust des ganzen Fensters).
Falls Metallfenster unvermeidlich: wärmegedämmte, thermisch getrennte Profile wählen.
Uw-Wert gemäss Anforderungen MuKEn 2014 an Einzelbauteile.

Glasrandverbund

1. Priorität: Randverbund aus Kunststoff/Butyl („warme Kante“).

2. Priorität: Randverbund aus Edelstahl.

Besonders bei kleinformatigen Fenstern hat der Randverbund einen grossen Einfluss auf den U-Wert. Ein Randverbund aus Aluminium ist aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit zu vermeiden.

Vogelschutz

Gefährdung abklären und allenfalls Massnahmen gemäss Merkblatt „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht.“ treffen.
Fenster und Fenstertüren mit Aussenreflexionsgrad max. 15%; Glasfassaden und spiegelnde Fassaden mit Aussenreflexionsgrad max. 15%, flächiger Musterung, Mattierung oder kleinflächiger Verformung.

Probleme stellen Eckverglasungen, spiegelnde bzw. frei stehende Glasflächen oder mehrheitlich verglaste Volumen (z.B. Wintergarten) dar. Bäume oder Büsche in der Nähe von Glasflächen erhöhen das Kollisionsrisiko.

Vorgabe Minergie-ECO 230.020

Aussentüren

Aussentüren

1. Priorität: Minergie-Modul Rahmentüren aus Holz und Holzwerkstoffen oder Rahmentüren aus Holz und Holzwerkstoffen mit Ud-Wert max. 1.2 W/m2K.

2. Priorität: Minergie-Modul Rahmentüren aus Stahl oder Rahmentüren aus Stahl mit Ud-Wert max. 1.2 W/m2K.

Ud-Wert gemäss Anforderungen MuKEn 2014 an Einzelbauteile (Türen gegen Aussenklima).
Metalltüren: wärmegedämmte, thermisch getrennte Profile wählen.

Für die Dämmung in Stahltüren gilt:
Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Oberflächenbehandlung

Holzfenster und -Türen, Holzteile von Holz-Metall-Fenstern

Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Imprägnierung ist nur für Nadelholz erforderlich und sollte lediglich pilz- und bläuewidrig eingestellt sein.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Aluminiumfenster und türen, Aluteile von Holz-Metallfenstern, Rahmenwetterschenkel

Aluminium pressblank oder farblos anodisiert.

Kunststofffenster

1. Priorität: Standardfarbton (unlackiert).

2. Priorität: PVC-Beschichtungssystem ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Stahlfenster und -Türen

Grundierung ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar mit anschliessender Pulver-Schlussbeschichtung.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Bei Innenanwendung auf Feuer- oder Spritzverzinkung verzichten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Montage

Montage- und Abdichtungsarbeiten

Montage: mechanisch befestigen.
Abdichtung: Kompriband, Fensteranschlussfolien mit Verklebung ohne Lösemittel (max. 1%).
Stopfen von Hohlräumen: Seiden- oder Mineralfaserzopf, Schaumstoff-Rundschnur (jeweils ohne krebserzeugende Bestandteile).

nicht empfohlen: Montage/Abdichtung mittels Montage- oder Füllschäumen.

Die Verwendung von Montage- und Füllschäumen erschwert den späteren Ausbau des Bauteils und kann die langfristige Luftdichtheit nicht gewährleisten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.050

Verwertung/Entsorgung

Ganze Fenster und Türen

1. Priorität: Wiederverwendung, z.B. über Bauteilbörse.

2. Priorität: Fachgerechte Verwertung oder Entsorgung (siehe unten).

Holz, Holzwerkstoffe

Thermische Nutzung in Zementwerken, Altholz- oder Kehrichtverbrennungsanlagen.

Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

PVC-Kunststoffprofile

Rücknahme durch Hersteller.

Fenstergläser

Glasrecycling.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Montagebau in Holz

Formaldehydemissionen

Montagebau als Leichtkonstruktionen

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien (Fensterbänke).

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlung).

ecoBKP 222: Spenglerarbeiten

Abdeckungswerkstoffe, Bekleidungen und Deckungen

Dachrinnen, An- und Abschlussbleche

1. Priorität: Chromstahlblech blank/matt.

2. Priorität: Chromnickelstahlblech blank, Chromstahlblech verzinnt, Chromnickelstahlblech verzinnt, Aluminiumblech blank, Aluminiumblech farbbeschichtet (halogenfrei), Kupferblech verzinnt.

nicht empfohlen: Unbeschichtete Bleifolien; grossflächiger Einsatz bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahl/Stahlteile ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Die Vorgabe gilt nur für unbeschichtete Bleche. Vorbewitterte Bleche werden den blanken Blechen gleichgestellt.
Beschichtungen müssen eine Lebensdauer von mehr als 25 Jahren im nordeuropäischen Klima aufweisen (Nachweis gemäss einschlägigen Normen).
Grossflächig: Mehr als 10% der Dachfläche oder mehr als 50 m2 bewitterte Oberfläche.
Bleifolien sind für Mensch und Umwelt toxisch.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Dachdeckungen und Fassadenbekleidungen

1. Priorität: Chromstahlblech blank/matt.

2. Priorität: Chromnickelstahlblech blank, Chromstahlblech verzinnt, Chromnickelstahlblech verzinnt, Aluminiumblech blank, Aluminiumblech farbbeschichtet (halogenfrei), Kupferblech verzinnt.

nicht empfohlen: Unbeschichtete Bleifolien; grossflächiger Einsatz bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahl/Stahlteile ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Die Vorgabe gilt nur für unbeschichtete Bleche. Vorbewitterte Bleche werden den blanken Blechen gleichgestellt.
Beschichtungen müssen eine Lebensdauer von mehr als 25 Jahren im nordeuropäischen Klima aufweisen (Nachweis gemäss einschlägigen Normen).
Dächer: Als grossflächig gilt eine bewitterte Fläche von mehr als 10% der Dachfläche oder mehr als 50 m2.
Fassaden: Als grossflächig gilt eine bewitterte Fläche von mehr als 300 m2.
Bleifolien sind für Mensch und Umwelt toxisch.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Profilbleche Dach/Fassade

1. Priorität: Aluminiumblech blank.

2. Priorität: Aluminiumblech farbbeschichtet (halogenfrei), Stahlblech verzinkt und farbbeschichtet (halogenfrei).

Schneefangvorrichtungen

1. Priorität: Aluminium, Chromnickelstahl.

Dampfbremsen Steildach

1. Priorität: Kunststoffbahnen

2. Priorität: Polymerbitumenbahn selbstklebend

Winddichtung Fassade

1. Priorität: Kraftpapier, Polyethylen-Vlies.

Sockelrohre

1. Priorität: Polyethylen PE.

2. Priorität: Chromnickelstahl, Stahl beschichtet (halogenfrei).

Oberflächenbehandlung

Beschichtung von Klebeflächen für bituminöse Dichtungsbahnen

Bitumenprimer (Bitumenemulsion auf Wasserbasis).

Bitumenemulsion kann nur auf mineralischen Oberflächen sowie Holz/Holzwerkstoffen bei trockener Witterung und auf trockenen Oberflächen verarbeitet werden.
Auf die Verwendung von Bitumenlack sollte aufgrund der starken Umweltbelastung verzichtet werden.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau als Leichtkonstruktionen

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien, Unterkonstruktionen.

Bedachungsarbeiten

Deckungen, Abdichtungen, Gründächer, Vogelschutz, Entsorgung.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Äussere Oberflächenbehandlung

Neubeschichtung: Metalluntergrund.

ecoBKP 224: Bedachungsarbeiten

Steildach

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Vorbeugende Behandlung mit Holzschutzmitteln

Sämtliche Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen für Steildach-Unterkonstruktionen bedürfen keiner Behandlung mit Holzschutzmitteln.

Eine Behandlung ist bei korrekter Planung und Ausführung des konstruktiven Holzschutzes nicht erforderlich.

Verlegeunterlagen

1. Priorität: Massivholz, Hartfaserplatte bis 6 mm, Weichfaserplatte bis 28 mm.

2. Priorität: 3-Schicht-Massivholzplatten bis 35 mm, poröse gepresste Holzfaserplatten, Weichfaserplatten 35-60 mm.

Dampfbremsen

1. Priorität: Kraftpapier, Kunststoffbahnen.

Wärmedämmungen

1. Priorität: Ohne Anforderung an die Druckfestigkeit: Steinwolle, Glaswolle bis ca. 40 kg/m3, boratfreier Zellulosedämmstoff.

2. Priorität: Ohne Anforderung an die Druckfestigkeit: Glaswolle über ca. 40 kg/m3.
Mit Anforderung an Druckfestigkeit: Mineralwolle, EPS, lose verlegte Schaumglasplatten, Weichfaser-/Holzfaserplatten.

Falls Begehbarkeit erforderlich: Produkte mit Anforderung an Druckfestigkeit wählen.

Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Schallschutz

Beschwerungsschicht zur Verbesserung des Schallschutzes.

1. Priorität: Gipskartonplatten.

2. Priorität: Spanplatten zementgebunden.

Unterdächer

1. Priorität: Kunststoffbahnen (Polyolefinbahnen, PE-/PP-Vliese, Polyestervliese), Kraftpapier, Holzschindeln Fichte/Tanne, Weichfaserplatten max. 20 mm.

2. Priorität: Faserzementplatten, Hartfaserplatten, Holzfaserplatten, Weichfaserplatten über 20 mm.

Unterdachbahnen aus PVC enthalten in der Regel umweltrelevante Bestandteile.

Stirn-/Ortbretter

1. Priorität: Massivholz.

Deckungen

1. Priorität: Tonziegel (ohne Doppel- oder Dreifachdeckungen), Betonziegel, Naturschiefer, Faserzementschiefer, flache/profilierte Faserzementplatte, Holzschindeln, PV-Indach-Systeme.

2. Priorität: Tonziegel (Doppeldeckungen).

Dreifachdeckungen sind nicht gekennzeichnet.
Für lichtdurchlässige Elemente: Glasziegel.

Unterlags- und Deckbleche

1. Priorität: Chromnickelstahlblech.

2. Priorität: Kupferblech verzinnt.

nicht empfohlen: Unbeschichtete Bleifolien; Grossflächiger Einsatz bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahlbleche ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Bleifolien sind für Mensch und Umwelt toxisch.
Die Vorgabe gilt nur für unbeschichtete Bleche. Vorbewitterte Bleche werden den blanken Blechen gleichgestellt. Beschichtungen müssen eine Lebensdauer von mehr als 25 Jahren im nordeuropäischen Klima aufweisen (Nachweis gemäss einschlägigen Normen).
Grossflächig: Mehr als 10% der Dachfläche oder mehr als 50 m2 bewitterte Oberfläche.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Schindeln/Abdeckplatten für Einfachdach

1. Priorität: Holzschindeln Fichte/Tanne.

Aluschindeln und Abdichtungsplatten aus PVC benötigen deutlich mehr Graue Energie.

Profilierte, lichtdurchlässige Kunststoffplatten

2. Priorität: Einfachplatten aus Polyester glasfaserverstärkt oder Polycarbonat.

Flachdach

Vorbeschichtungen auf Beton

1. Priorität: Bitumenemulsion (wasserverdünnbar).

Auf die Verwendung von Bitumenlack sollte aufgrund der starken Umweltbelastung verzichtet werden.

Verlegehilfe auf Profilblech

1. Priorität: Faserzementplatten.

Trenn- und Ausgleichslagen

1. Priorität: Kunststofffolien, Glas- und Kunstfaservliese.

Dampfbremsen

1. Priorität: Kunststoffbahnen.

2. Priorität: Polymerbitumenbahnen lose verlegt oder selbstklebend.

Gemäss SIA-Norm 271 muss bei Begrünungen mit Wasseranstau die Dampfbremse über Massivdecken vollflächig mit der Unterkonstruktion verklebt oder aufgeschweisst sein.
Selbstklebende Polymerbitumenbahnen eignen sich nur zur Verlegung auf Profilblech oder Holz.

Wärmedämmungen für Flachdach ohne Nutzschicht

1. Priorität: Steinwolleplatten, Mineraldämmplatten, EPS.

2. Priorität: Glaswolleplatten, PUR/PIR (halogenfrei).

Ohne Nutzschicht: Druckspannung zwischen 50 und 120 kPa.

Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Wärmedämmungen für Flachdach mit Nutzschicht

1. Priorität: EPS, Mineraldämmplatten.

2. Priorität: Steinwolleplatten, PUR/PIR (halogenfrei).

Mit Nutzschicht: Druckspannung über 120 kPa.
Dächer mit Photovoltaik-Anlagen sind als Flachdach mit Nutzschicht auszubilden.
Verbunddächer beinhalten deutlich mehr Graue Energie und sollten nur zur Anwendung kommen, wenn sehr hohe Druckfestigkeit gefordert wird oder die Nutzung nicht geregelt ist.

Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Befestigung Wärmedämmung

1. Priorität: Mechanische Befestigung mit Dämmstoffhaltern.

2. Priorität: Lösemittelfreier Kaltkleber (punktweise Befestigung).

Vorgabe Minergie-ECO 220.060

Abdichtungen Flachdach

1. Priorität: Polyolefin-Folie glasvliesbewehrt (TPO/FPO), lose verlegt oder lösemittelfrei auf Untergrund geklebt.

2. Priorität: Gussasphalt; Flüssigkunststoff (mit max. 1% Lösemittel und ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile); Polymerbitumenbahnen ohne chemischen Wurzelschutz oder mit chemischem Wurzelschutz, welche gemäss Auswaschtest der Belastungsklasse des Niederschlagswassers "gering" entsprechen, lose/aufgeschweisst, 2x aufgeschweisst oder selbstklebend/aufgeschweisst.

Gemäss Norm SIA 271 müssen bituminöse Dichtungsbahnen nur bei begrünten Flachdächern wurzelfest sein. Auf Wurzelschutz bei nicht begrünten Dächern ist deshalb zu verzichten.
Chemischer Wurzelschutz (Biozide) in Dichtungsbahnen kann ausgewaschen werden und gefährdet die Umwelt. Die Belastung des Niederschlagswassers ist je nach Wurzelschutzmittel sehr unterschiedlich und gemäss BAFU-Information über chemische Durchwurzelungsschutzmittel in Bitumenbahnen zu bestimmen. TPO-Bahnen sind ohne Biozidzusatz wurzelfest.
Abdichtungen aus Flüssigkunststoff lassen sich beim Rückbau kaum vom Untergrund trennen und sind deshalb nur kleinflächig anzuwenden.

Vorgaben Minergie-ECO 230.060, 220.070

Abdichtung Flachdach, einlagige Bitumenbahn

1. Priorität: Polymerbitumenbahn mit geringer grauer Energie, 1-lagig, aufgeschweisst, ohne chemischen Wurzelschutz (Produkte mit Klasse eco-1).

2. Priorität: Polymerbitumenbahn 1-lagig, aufgeschweisst, ohne chemischen Wurzelschutz (Produkte mit Klasse eco-2).

Eine Abdichtung mit einlagiger Bitumenbahn ist bei begrünten Flachdächern nicht zulässig. Auf einen Wurzelschutz ist deshalb zu verzichten.

Vorgabe Minergie-ECO 230.060, 220.070

Schutzschichten

1. Priorität: Kunststoff-Rezyklatbahnen, Kunstfaservlies.

2. Priorität: Polyolefinbahn.

Gehbeläge

1. Priorität: Betonplatten, Betonsteine, Holzrost.

Dachbegrünung

Extensive Dachbegrünung

1. Priorität: Gegenüber Mindeststandard gemäss SIA-Norm 312 im Durchschnitt um 3 cm grössere Schichtdicke, Verwendung von mehreren unterschiedlichen Substrattypen, Anlegung von Kleinstrukturen (Sandstellen, Hügel, Totholz etc.), Ansaat mit Samenmischung aus einheimischen Pflanzen mit hoher Artenvielfalt.

2. Priorität: Erfüllung Mindeststandard gemäss SIA-Norm 312: Schichtdicke von mindestens 8 bis 11 cm Substrat, minimale relevante Wasserrückhaltekapazität von 40 bis 55 l/m2.

Die genauen Werte der SIA-Norm 312 für Substratdicke und Wasserrückhaltekapazität sind von der lokalen Jahresniederschlagsmenge abhängig.
Systeme, welche das SFG-Label tragen, erfüllen auch die Anforderungen der SIA-Norm 312.
Eine Liste der mit dem Label ausgezeichneten Systeme ist bei der Schweiz. Fachvereinigung Gebäudebegrünung (SFG) erhältlich.

Substratmischung

Kalkarme Komponenten, bevorzugt mit Recycling-Anteilen, ohne Blähton. Substrate mit 10-15% organischer Substanz (kein Torf). Ungleichmässiges Ausbringen des Materials (Zusammensetzung, Schichtdicke).

Schichtdicke und Nährstoffgehalt sind mit dem Begrünungsziel bzw. Saatgut/Bepflanzung abzustimmen. Substrathügel bis 20 cm Höhe an statisch geeigneten Stellen auf >10% der Gründachfläche. Blähton enthält im Vergleich mit anderen Substratbestandteilen viel graue Energie.

Schutz- und Filtermatten

Schutz- und Filtermatten aus Recycling-Faservlies.

Drainage- und Speicherschichten

Drainage- und Speicherschichten aus Recycling-Kunststoff.

PV-Anlagen auf Gründächern

Substratdicke und Substrattypen sind auf das PV-System abzustimmen. Der organische Anteil des Substrats unter bzw. direkt neben den Panels sollte 5% nicht übersteigen. Ansaat mit niedrig wachsender Pflanzenmischung.

Die mikroklimatischen Bedingungen auf einem Dach mit PV-Anlage sind sehr unterschiedlich. Deshalb sind unterschiedliche Substratdicken und -typen erforderlich. Eine (auch nur teilweise) Beschattung der Panels ist unbedingt zu vermeiden.

Problempflanzenbekämpfung auf Gründächern und Terrassen

Gehölzsämlinge, krautige Pflanzen mit invasivem Potential (z.B. Sommerflieder, einjähriges Berufskraut etc.) und stark ausläufer- bzw. rhizombildende Pflanzen (z.B. Schilf) im Rahmen des normalen Dachunterhalts 1 bis 2-mal jährlich ausjäten.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Befahrbare Flächen

Systemaufbauten für befahrbare Flächen aussen

1. Priorität: Nutzschicht Gussasphalt (MA) und Abdichtung Gussasphalt (MA), Nutzschicht Walzasphalt (AC) und Abdichtung Gussasphalt (MA).

2. Priorität: Nutzschicht Gussasphalt (MA) und Schutzschicht Gussasphalt (MA) und Abdichtung Polymerbitumenbahn, Nutzschicht Walzasphalt (AC) und Schutzschicht Gussasphalt (MA) und Abdichtung Polymerbitumenbahn, Flüssigkunststoff-Abdichtungen direkt befahrbar.

Systemaufbauten für befahrbare Flächen innen

1. Priorität: Nutzschicht Gussasphalt (MA) und Abdichtung Gussasphalt (MA).

2. Priorität: Flüssigkunststoff-Abdichtungen direkt befahrbar.

Abdichtungen

1. Priorität: Polyolefinbahn 1-lagig, lose, Asphaltmastix 10 mm.

2. Priorität: Polymerbitumenbahn, Polyolefinbahn 2-lagig, lose, Gussasphalt bis 30 mm.

Bleche für An- und Abschlüsse

Abschlussbleche

1. Priorität: Chromnickelstahlblech, Chromstahlblech verzinnt

2. Priorität: Aluminiumblech blank

nicht empfohlen: Unbeschichtete Bleifolien; Grossflächiger Einsatz bewitterter Bleche aus blankem Kupfer, Titanzink oder verzinktem Stahlbleche ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für das betroffene Dach- bzw. Fassadenwasser.

Auf bleihaltige Baustoffe sollte wegen deren Giftigkeit und Umweltbelastung grundsätzlich verzichtet werden.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Abschlussprofile

1. Priorität: Chromnickelstahl, Aluminium.

Vogel- und Fledermausschutz

Vogelschutz

Von Mauerseglern, Alpenseglern, Schwalben oder Sperlingen benützte Einflugöffnungen und Hohlräume bei Renovationen nicht schliessen; bauliche Massnahmen im Herbst/Winter durchführen.

Fledermausschutz

Bei Bauarbeiten an Objekten, die Fledermäusen als Quartier dienen, sind Schutzmassnahmen in Absprache mit der zuständigen Koordinationationsstelle zum Schutz der Fledermäuse zu treffen.

Alle in der Schweiz vorkommenden Fledermausarten sind geschützt.

Verwertung / Entsorgung

Dichtungsbahnen, Wurzelschutzbahnen, Dampfsperren

1. Priorität: Dichtungsbahnen aus EPDM, TPO/FPO, PVC: Wiederverwendung, z.B. über Bauteilbörse.

2. Priorität: Dichtungsbahnen und Dampfsperren aus Bitumen und Polymerbitumen: Verbrennung in KVA.
Dichtungsbahnen aus EPDM, TPO/FPO, PVC: Rückgabe an Herstell- oder Lieferfirma zur Verwertung; sonst Verbrennung in KVA.

Bitumen-Gemische (Produktereste)

Entsorgung als Sonderabfall nach VeVA durch Unternehmung.

Gussasphalt, Mastix

Rückgabe an Herstell- oder Lieferfirma zur Verwertung.

Substrat

1. Priorität: Wiederverwendung, z.B. vor Ort oder über Bauteilbörse.

2. Priorität: Rückgabe an Herstell- oder Lieferfirma zur Verwertung.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau in Holz

Wärmedämmungen, Winddichtungen, Dampfbremsen.

Montagebau als Leichtkonstruktionen

Fassadenbekleidungen und Fassadenmaterialien, Unterkonstruktionen.

Spenglerarbeiten

Abdeckungswerkstoffe, Bekleidungen und Deckungen.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Fugenvergussmassen, Vorbehandlung).

Äussere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf mineralische Untergründe, Holzwerk und Metall.

ecoBKP 225: Spezielle Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen und Montageklebstoffe

Abdichten mit Fugendichtungsmasse, Fugenfüllungen mit Fugenvergussmasse, Klebstoffe

Im Innenraum: Produkte mit Emicode EC1 bzw. EC1plus Label oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.
Im Trockenbereich: Fugendichtungsmasse ohne Fungizide.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte.

Neutral vernetzende Silikonharz-Produkte können bei der Aushärtung stark gesundheitsgefährdende Substanzen (Oxime) abspalten.
MS-Hybrid-Dichtstoffe sind auch ohne Fungizid resistent gegen Schimmel.
Mechanische Befestigungen sind einer Verklebung vorzuziehen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Verwertung/Entsorgung

Reste von Fugen- und Kittmassen (nicht PCB-haltig)

Nicht ausgehärtet: Entsorgung als Sonderabfall nach VeVA durch Unternehmung; ausgehärtet: Verbrennung in KVA.

Reste von Voranstrichen und Haftreinigern

Entsorgung als Sonderabfall nach VeVA durch Unternehmung.

PCB-haltige Fugendichtungen

Abklärungen, Massnahmen und Arbeitsschritte (fachgerechter Ausbau und Entsorgung) gemäss BUWAL-Richtlinie.
Kittmassen mit einem PCB-Gehalt von über 50 ppm gelten als Sonderabfall und sind nach VeVA zu entsorgen.

In der Schweiz wurden von 1955 bis zirka 1975 PCB-haltige Dichtungsmassen eingesetzt.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Baumeisterarbeiten

Wärmedämmungen (Wände, Decken, Perimeter), Abdichtung.

Montagebau in Holz

Wärmedämmungen, Winddichtungen, Dampfbremsen.

ecoBKP 226: Fassadenputze

Allgemeines

Schutz der Fassade

Der Feuchtigkeitsanfall auf der Fassade ist durch konstruktive Details (z.B. Vordächer, witterungsbeständige Sockelausbildung) gering zu halten, um eine hohe Nutzungsdauer zu erreichen.

Vorgabe Minergie-ECO 210.05

Biozide

Auf Biozide (Algizide, Fungizide) ist zu verzichten.
Systeme mit mineralischem Bindemittel (Zement, Kalk, Trass), mindestens 10 mm Putzdicke und mineralischem Anstrich (Organosilikat-/ 2K-Silikatfarbe) benötigen keine Biozide zur Verhinderung von Algen- oder Pilzbewuchs.

Biozide wirken nur über kürzere Zeit und sind umweltbelastend.
Für biozidfreie, mineralische Systeme sollte eine Garantie für den ganzen Aufbau verlangt werden.

Vorgabe Minergie-ECO 230.06

Aussenputze

Vorbehandlung Untergrund

1. Priorität: Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

Ausgleichsputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Grundputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Silikat-, Silikonharz- und Kunststoffputze beinhalten eine deutlich höhere Graue Energie.

Deckputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Deckputze (Sackware).

2. Priorität: Sumpfkalk-Deckputz, Silicatdeckputz.

Silicatdeckputze dürfen keine Biozide zur Filmkonservierung enthalten.
Silikonharz- und Kunststoffdeckputze beinhalten eine deutlich höhere Graue Energie.

Wärmedämmputze

1. Priorität: Dämmputz mit Leichtzuschlag Perlit oder Perlit/Kork.

2. Priorität: Dämmputz mit Leichtzuschlag Perlit/EPS, sofern der organische Anteil max. 5% beträgt.

Dämmputze mit Aerogel-Zuschlag beinhalten bei gleicher Dämmleistung deutlich mehr Graue Energie als konventionelle Dämmputze.

Aussenwärmedämmungen

Vorbehandlung Untergrund

1. Priorität: Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

Klebemörtel

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Wärmedämmplatten

1. Priorität: Steinwolle 90 kg/m3, EPS mit Grafit 15 kg/m3.

2. Priorität: EPS 15 kg/m3, Steinwolle 120 kg/m3, Mineraldämmplatte 110 kg/m3.

Verputzte Aussenwärmedämmungen

1. Priorität: Mineralischer Deckputz mit Steinwolle 90 kg/m3 oder mit EPS mit Grafit 15 kg/m3.

2. Priorität: Mineralischer Deckputz mit EPS 15 kg/m3 oder mit Steinwolle 120 kg/m3 oder mit Mineraldämmplatte 110 kg/m3, Silicat-Deckputz mit Steinwolle 90 kg/m3 oder mit EPS mit Grafit 15 kg/m3.

Silikonharz- und Kunststoffputze beinhalten eine deutlich höhere Graue Energie.
Verputze gelten nur dann als witterungsunempfindlich, wenn sie ausschliesslich aus mineralischen Bestandteilen bestehen und eine Putzdicke von mind. 10 mm für
Grundputz und Einbettungsschicht aufweisen.

Vorgabe Minergie-ECO 210.050

Wärmedämmungen Sockel-/Erdbereich

1. Priorität: Schaumglasschotter (unverdichtet, feuchtegeschützter Einbau).

2. Priorität: EPS, Schaumglasplatten.

Schaumglasschotter nur einsetzen, wenn er dauerhaft trocken bleibt (Grundwasser, Staunässe).
EPS nur im Wandbereich bis 6 m Einbauhöhe anwenden und wenn kein drückendes Wasser vorhanden ist.

Feuchtigkeitsschutz

1. Priorität: Bitumen-Dünnbeschichtung.

2. Priorität: Bitumen-Dickbeschichtung, Dispersionsspachtel.

Fensterbänke

1. Priorität: Massivholz, 3-Schicht-Massivholzplatte.

2. Priorität: Glasfaserbeton.

Schwellen und Sockelabschlüsse

1. Priorität: Glasfaserbeton.

Verwertung/Entsorgung

Dämmstoffe aus EPS

Verbrennung in KVA.

Dämmstoff-Abfälle von Neubauten können dem Recycling zugeführt werden.

Dämmstoffe aus XPS oder Kork

Verbrennung in KVA.

Für XPS-Dämmstoffe gibt es in der Schweiz keine Recycling-Infrastruktur.

Mineralwolldämmstoffe

Sauber getrenntes Material: Rückgabe an Herstell- oder Lieferfirma zur Verwertung.
Verschmutztes Material: Inertstoffdeponie.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Baumeisterarbeiten

Wärmedämmungen.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Äussere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf mineralische Untergründe, Biozide, Graffittischutz.

ecoBKP 227: Äussere Oberflächenbehandlungen

Allgemeines

Produktauswahl

Für den ganzen Schichtaufbau sind Produkte mit Umweltetikette Kategorie A oder B, Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte einzusetzen.

Lösemittel (VOC) tragen zum Sommersmog bei.
Auf Verlangen der Bauherrschaft sind die eingesetzten Produkte mit einer VSLF-Produktedeklaration zu deklarieren.

Schutz vor Algen- oder Pilzbewuchs

Der Schutz vor Algen- oder Pilzbewuchs ist mit konstruktiven Mitteln (Vordach, sorptionsfähige Oberflächen, mineralische Putze mit Dicke von Grundputz und Einbettungsmasse >10 mm etc.) zu gewährleisten.
Fassadenfarben mit Umweltetikette Kategorie A oder B enthalten keine Biozide zur Filmkonservierung.

Biozide oder Nanosilber zur Verhinderung von Algen- oder Pilzbewuchs (Filmkonservierung) gewährleisten nur einen kurzzeitigen Schutz und belasten die Umwelt.

Vorgabe Minergie-ECO 230.06

Oberflächen mit geringem Erwärmungspotenzial

Die Albedo bezeichnet das Rückstrahlvermögen von Oberflächen. Hohe Albedowerte führen zu geringerer Erwärmung durch die auftreffende Sonnenstrahlung, weil sie diese stark reflektieren. Beurteilt wird die Albedo aller opaken Oberflächen der Gebäudehülle sowie aller nicht begrünten Beläge in Aussenbereichen.

Zwischen hellen Oberflächen und ihrer Blendwirkung besteht ein Zielkonflikt, welcher durch Neigung oder Textur der betroffenen Flächen sowie durch die Ausrichtung der betroffenen Fensterflächen gemildert werden kann.


Vorgabe Minergie-ECO 240.01

Oberflächen für gute Tageslichtnutzung

Dachuntersichten, Balkonuntersichten, Leibungen, Stürze etc. sind mit hellen Farbtönen zu versehen, um eine gute Tageslichtnutzung im Gebäude zu ermöglichen.

Vorgabe Minergie-ECO Tageslicht

Vorbehandlung bestehender Untergründe

Anschleifen oder Anlaugen mit Salmiaklauge/Laugenpulver (Vorbereitung tragfähiger Altanstriche); Abbeizen mit NMP/NEP-freiem Abbeizmittel.

NMP (N-Methyl-2-Pyrrolidon) und NEP (N-Ethyl-2-Pyrrolidon) sind stark gesundheitsgefährdend.

Anstriche auf bestehende Untergründe

Produkte mit Umweltetikette Kategorie A oder B.
Bei erhöhtem Algen- oder Pilzbewuchs-Risiko: Produkte mit Umweltetikette Kategorie C.

Produkte mit Umweltetikette Kategorie C können Biozide (Filmschutzmittel) mit niedriger Umweltbelastung enthalten.

Graffitischutz und -entfernung

Untergrund Stein, Beton, Backstein oder Holz

Temporäre Systeme auf Wasserbasis oder ohne Lösemittel (max. 1%), halogen- und biozidfrei (Filmkonservierung).

Eine Grundierung oder Vermischung mit halogenhaltigen Produkten zerstört die positiven ökologischen Eigenschaften des ursprünglichen Systems.

Untergrund Metall oder Glas

Semipermanente oder permanente Systeme auf Wasserbasis oder ohne Lösemittel (max. 1%), halogen- und biozidfrei (Filmkonservierung).

Verputzte und gestrichene Oberflächen

Überstreichfarben

Denkmalgeschützte Bauten

Wasserverdünnbarer, halogen- und biozidfreier Graffitischutz auf Basis von Polysacchariden, Cellulose bzw. PVAc oder mineralische Schutzfarben.

Produkte mit hydrophobierender Wirkung sind nicht komplett reversibel und bergen ein hohes Schadenspotential.

Graffitti-Entfernung (temporäre Systeme)

Graffitti-Entfernung nur mit Hochdruck-Heisswasser ohne Hilfschemikalien. Abwässer dürfen weder ins Meteorwasser noch in Gewässer gelangen.

Verwertung/Entsorgung

Malerei- und Lackabfälle

Entsorgung als Sonderabfall nach VeVA durch Unternehmung, getrennt nach Entsorgungscodes.

z.B. Farbreste, Farbpulver, ausgehärtete Farben und Farbpasten, Lösemittel, Pinselreiniger, Farb- und Schmutzschlämme, Ablaugebäder, Ablaugereste, Abbeizpasten, Schleifstaub.

Leere Gebinde

Rücknahme durch Unternehmung, wenn möglich wiederverwenden oder verwerten.

Verschmutztes Wasser aus der Oberflächenbehandlung

Wasser auffangen und gemäss den kantonalen Richtlinien entsorgen.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau in Stahl

Korrosionsschutzbehandlungen von Stahlkonstruktionen.

Fenster, Aussentüren

Oberflächenbehandlung (Fenster und Türen).

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf mineralische Baustoffe, Holz und Metall.

ecoBKP 228: Äussere Abschlüsse, Sonnenschutz

Allgemeines

g-Wert von Sonnenschutz und Verglasung

Der g-Wert von Sonnenschutz und Verglasung ist so auszulegen, dass die Anforderungen gemäss SIA-Norm 180, Abschnitt 5.2.4, eingehalten sind.

Der g-Wert von Sonnenschutz und Verglasung variiert zwischen 0.07 (Südorientierte Fassade mit hohem Glasanteil) und 0.6 (Nordorientierte Fassade mit tiefem Glasanteil). Übliche Werte liegen zwischen 0.1 und 0.15.

Windfestigkeit

Die Windwiderstandsklasse des Sonnenschutzes hat der SIA-Norm 342, Anhang B2, zu entsprechen.

Je nach Windexposition und Lage des Gebäudes beträgt die Windgeschwindigkeit, bis zu der der Sonnenschutz abgesenkt bleiben kann, zwischen 46 und 92 km/h.

Steuerung

In Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, sind motorisierte Anlagen mit automatischer Steuerung vorzusehen.

Die Steuerung sollte fassadenweise (bei grossen Gebäuden abschnittsweise, je nach Verschattung) in Abhängigkeit der Einstrahlung erfolgen. Idealerweise führt die Steuerung die Position des Sonnenschutzes je nach Einfallswinkel nach.
Eine Einbindung des Hagelschutz-Signals der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen wird empfohlen.

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verabeiters) und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Oberflächenbehandlung

Werkseitig aufgebrachte Beschichtungen sind gegenüber bauseitig aufgebrachten Beschichtungen zu bevorzugen.

Bei werkseitigen Beschichtungen werden in der Regel eine höhere Qualität und eine geringere Umweltbelastung erzielt.

Fensterläden, Rollläden, Lamellenstoren, Sonnenstoren

Beschattung von Fassadenflächen

1. Priorität: Rollläden Holz, Drehläden Massivholz, mit Holzlamellen oder mit Füllung Massivholz, Schiebeläden mit Holzlamellen oder mit Füllung Massivholz, Senkrecht-, Austell-, Fallarm- und Fassadenmarkisen ohne Kassette.

2. Priorität: Rollläden Alu mit Alustäben hohl, Verbund- und Flachlamellenstoren Alu, Drehläden Holz mit Füllung Sperrholz, Schiebeläden Holz mit Alurahmen, Senkrecht-, Austell-, Fallarm- und Fassadenmarkisen mit Kassette.

Die konkrete Einbausituation (Bewitterung, Windexposition usw.) ist bei der Materialwahl zu berücksichtigen.

Beschattung von horizontalen Flächen

1. Priorität: Gelenkarmmarkisen ohne Tragrohr

2. Priorität: Gelenkarmmarkisen mit Tragrohr

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung von Bauteilen.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Äussere Oberflächenbehandlung

Anstriche auf Holz und Metall.

ecoBKP 230: Elektroanlagen

Allgemeines

Energieverbrauch

Der Elektrizitätsverbrauch für Beleuchtung, Lüftung, Klima und diverse Technik ist im Rahmen des Energiekonzepts zu optimieren. Die Erfassung, Beurteilung und Optimierung erfolgt nach SIA-Merkblättern 2056 und 2048 bzw. SIA-Norm 387/4 (Beleuchtung).

Für die energetische Beurteilung nach SIA-Norm 387/4 stehen diverse Hilfsmittel bereit.

Eigenproduktion und -verbrauch

Bei Sanierungen sind die Möglichkeiten der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs abzuklären. Falls die wirtschaftliche, technische und rechtliche Machbarkeit gegeben ist, die Eignung (Besonnung) gut ist und eine zusammenhängende, nutzbare Dachfläche ausreichender Grösse vorhanden ist, ist eine Anlage zur Eigenproduktion zu realisieren.

Bei Neubauten gelten die Anforderungen der MuKEn 2014 (10 W/m2 Energiebezugsfläche).
Der Eigenverbrauch ist mit geeigneten Mitteln zu optimieren (z.B. Steuerung der hauptsächlichen Verbraucher, Ladung von Wärmespeichern, Batterie).
Nach Möglichkeit sind Solaranlagen mit Gründächern zu kombinieren.
GIS mit Angabe zur Eignung der Dach- und Fassadenflächen:

Energie-Monitoring

Für Objekte mit mehr als 2000m2 Energiebezugsfläche ist ein Messkonzept mit Auflistung der vorgesehenen Messstellen und Darstellung in einem Schema oder Plan zu erstellen.
Die Messung hat pro Nutzungseinheit gemäss Verrechnung durch den Energielieferant zu erfolgen. Falls Raumheizung, Wassererwärmung oder Kühlung mit Elektrizität erfolgen, so sind diese jeweils separat zu messen. Gebäudeeigene Elektrizitätsproduktion (PV, Wärme-Kraft-Kopplung) ist ebenfalls separat zu messen.
Es sollten Tages-Verbrauchsprofile abgebildet werden können und ein Vergleich mit Vorjahreswerten möglich sein. Die Messdaten sollten als Monats- und Jahresdaten ausgewiesen, grafisch dargestellt und den Gebäudebenutzenden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden.

Die Vorgaben basieren auf den Minergie-Anforderungen an das Energie-Monitoring (Produktereglement, Anhang C).

Aufzugsanlagen

Standard-Personenaufzüge: Energieeffizienzklasse A.
Gebäude ab 8 Geschossen und mit mehreren Aufzugsanlagen: Ausstattung mit intelligenter Zielwahlsteuerung und Energierekuperation.
Kabel und Drähte aus halogenfreien Materialien.

Die Einstufung erfolgt gemäss EN ISO 25745 "Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen ".
Die Entlüftungsöffnung des Aufzugsschachts sollte mit motorisch angetriebener, thermostatgesteuerter Klappe versehen sein.

Beleuchtung

Der Elektrizitätsverbrauch der Beleuchtung hat den Anforderungen von MINERGIE zu entsprechen.

Anforderung Minergie: Mittelwert zwischen Grenz- und Zielwert gemäss SIA-Norm 387/4.

Lichtemissionen

Die Vorgaben der SIA-Norm 491 sind bei der Planung und dem Bau von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen.

Lichtemissionen haben negative Effekte auf Natur und Umwelt.

Leitungsführung

Elektroleitungen (Hauptleitungen und Horizontalverteilungen) sind so zu führen, dass sie leicht zugänglich und kontrollierbar sind.

Die Niederspannungs-Installationsnorm NIN legt die Anforderungen an sichere Installationen fest.
Elektromagnetische Felder: siehe separater Abschnitt.

Material und Geräte

Drähte und Kabel

Isolation und/oder Ummantelung von Elektrodrähten und Elektrokabeln aus halogenfreiem Kunststoff.

Halogenhaltige Materialien sind z.B. PVC, Fluorkunststoffe („Teflon“ etc.) oder andere Kunststoffe, welche halogenierte Flammschutzmittel enthalten. Halogenfreie Materialien dürfen gem. SN EN 50642 einen Halogengehalt von max. 0.4% aufweisen.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Rohre, Kanäle, Sicherungs- u. Apparatekästen

Produkte aus halogenfreiem Kunststoff oder aus Metall.

Beschichtungen von Metallteilen müssen ebenfalls halogenfrei sein.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Lampen, Leuchten

MINERGIE-zertifizierte Leuchten oder Leuchten, welche eine Lichtausbeute gemäss SIA-Norm 387/4 (Tabelle 3) erreichen.
Der Farbwiedergabeindex (Ra bzw. CRI) der Leuchtmittel hat in Bereichen zum längeren Aufenthalt einen Wert von ≥90 zu erreichen.

Der Farbwiedergabeindex der Leuchtmittel hat einen spürbaren Einfluss auf das Wohlbefinden und die Sehleistung der Nutzenden.
Liste zertifizierter Leuchten:

Kühl- und Gefriergeräte

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse D (Gefriergeräte: Klasse E) oder besser. Listen:

Geschirrspüler

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Wenn die Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt, sollte das Gerät an das Warmwasser angeschlossen werden.
Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse C oder besser. Listen:

Waschmaschinen

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C, Schleuderwirkung A und Warmwasseranschluss (nur, wenn Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt).

2. Priorität: Geräte mit Engergieetikette Klasse D, Schleuderwirkung A und Warmwasseranschluss (nur, wenn Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt).

Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Die Geräte werden bezüglich Energie- und Wasserverbrauch, Schleuderwirkung, Geräuschemission, Programmdauer und Füllmenge bewertet.
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Energieeffizienzklasse C. Listen:

Wäschetrockner

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A+++

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A++

Natürliche Trocknung bevorzugen.
Das neue Klassifizierungssystem gilt noch nicht für Wäschetrockner.
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von A+++ Geräten. Listen:

Raumluft-Wäschetrockner

Geräte, welche auf der Topten-Liste aufgeführt sind.

Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Bestgeräten. Listen:

Verbrauchsabhängige Kostenabrechnung in der Waschküche

1. Priorität: Card-Systeme.

2. Priorität: Zählerumschaltung mit Kodierschlüssel (nur für stromverbrauchsabhängige Belastung).

Elektromagnetische Felder

NIS-Zonenplan

Ein NIS-Zonenplan mit der entsprechenden Raumzuordnung nach Nutzungszonen (A, B) wird für das ganze Gebäude erstellt.

Als Nutzungszonen A gelten Orte, an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden (z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schulzimmer, Schlafzimmer, Bettenzimmer). Als Nutzungszonen B gelten Räume, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.

Vorgabe Minergie-ECO 110.050

Hauptleitungen

Die Führung der Hauptleitungen (inkl. Trassen) und Steigzonen sowie die Anordnung von Verteilanlagen und Racks für Starkstrominstallationen erfolgt nicht in Räumen der Nutzungszonen A oder B.

Ein grosser Abstand zu Hauptleitungen und Steigzonen vermindert die Belastung der Gebäudebenutzenden mit nicht ionisierender Strahlung.

Verlegung von Leitungen

Die Verlegung von Leitungen erfolgt in Räumen der Nutzungszonen A in Form von Rundkabeln (keine einzelnen Drähte, keine Flachbandkabel).

Bei Rundkabeln nimmt das Magnetfeld mit dem Abstand wesentlich stärker ab als bei einzelnen Drähten oder Flachbandkabeln.

Antennen für Inhouse-Kommunikation

Ortsfeste Sendeantennen für die drahtlose Inhouse-Kommunikation sind entweder nicht in Räumen der Nutzungszonen A bzw. B installiert oder es wird mittels Berechnung bzw. Simulation aufgezeigt, dass eine andere Anordnung der Antennen zu einer tieferen Strahlungsbelastung der Gebäudenutzenden führt.

Die Belastung an nicht ionisierender Strahlung nimmt mit dem Abstand deutlich ab.
Unter die Inhouse-Kommunikation fallen z.B. WLAN-, DECT- oder GSM/HSPA/LTE-Anlagen.

Verwertung / Entsorgung

Drähte und Kabel

Zuführung an Spezialfirmen (Kabelrecyclingwerke).

Kühl- und Gefriergeräte

1. Priorität: Falls nicht älter als 5 Jahre: Wiederverwendung, z.B. über Bauteilbörse.

2. Priorität: Fachgerechter Ausbau und Weitergabe an von SENS (Stiftung Entsorgung Schweiz) lizenzierten Recycler oder Rückgabe an den Fachhandel.
Während Ausbau und Transport sind Beschädigungen unbedingt zu vermeiden, die Zwischenlagerung hat kontrolliert zu erfolgen (Vermeidung des Diebstahls von Verdichtern).

Ältere Kühl- und Gefriergeräte enthalten stark umweltbelastende Stoffe (FCKW, HFCKW, FKW, chromathaltiges Öl u.a.). Die Rückgabe ist für Endverbraucher kostenlos.

Übrige Elektro-Haushaltgeräte, Entladungs- und Stromsparlampen, Telekommunikations-einrichtungen

Rückgabe an Hersteller, Importeur, Händler oder an eine öffentliche Sammelstelle zur fachgerechten Verwertung nach VREG: kleine Mengen an Zulieferfirma bzw. Fachhandel zurückgeben, grössere Mengen separat sammeln und Spezialfirma übergeben.

Entladungslampen sind z.B. Leuchtstoffröhren od. Metalldampflampen. Batterien und Akkus gelten als Sonderabfall. Die Rückgabe ist für Endverbraucher kostenlos.

Asbesthaltige Elektro-speicherheizgeräte

Demontage asbesthaltiger Elektro-Speicheröfen nur durch Fachpersonen, die bezüglich des Umgangs mit asbesthaltigen Öfen von der SUVA anerkannt wurden.

Elektro-Speicheröfen bis 1977 und einzelne Fabrikate bis 1984 enthalten asbesthaltige Teile.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Schadstoffhaltige Bauteile (Asbestleichtbauplatten, Asbestzementplatten und -formteile, PCB-haltige Bauteile).

Kücheneinrichtungen

Haushaltküchen, Apparate (Backöfen, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Kaffeemaschinen)

Gartenarbeiten

Begrenzung der Lichtemissionen im Aussenraum

ecoBKP 240: Heizungsanlagen

Allgemeines

Leitungsführung

Zugängliche und kontrollierbare Heizleitungsführung (nach Möglichkeit offene Leitungsführung).

Bei gut gedämmten Fassaden und Fenstern können Heizkörper an Innenwänden platziert werden, was die Horizontalverteilungen wesentlich reduziert und die offene Leitungsführung erleichtert.

Vorgaben Minergie-ECO 220.030, 220.030

Leitungen, Heizkörper

Heizleitungen

Metallverbundrohre (PE/Alu/PE) oder Stahlrohre, mit Klemm-, Steck-, Press- oder Schweissverbindungen.

In Anlehnung an:

Leitungs- und Apparatedämmung

1. Priorität: Mineralwolle.

2. Priorität: Synthetischer Kautschuk halogenfrei, PIR halogenfrei.

Für Leitungen, Kanäle und Behälter sind die aktuellen kantonalen Vorschriften zu beachten.
Verklebung von Kunststoffschäumen mit Selbstklebeband oder wasserverdünnbarem Kleber.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Ummantelung

Falls Ummantelung erforderlich: Drahtgeflecht, Alu/PET-Verbundfolie, Alu-Folie stucco-geprägt.

Bei Leitungen, die hinter Verkleidungen geführt werden, ist auf eine Ummantelung zu verzichten.

Beschichtungssysteme für Rohre und Heizkörper

1. Priorität: Werkseitige Beschichtung.

2. Priorität: Beschichtung auf der Baustelle ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Wasser für Heizungsinstallationen

Heizungsinstallationen mit Wasser befüllen, das den Anforderungen der SWKI-Richtlinie BT102-01 entspricht.

Wärmeerzeugung und -verteilung

Wärmeerzeuger für Raumwärme und Warmwasser

Anlagen, welche ausschliesslich auf erneuerbaren Energieträgern basieren (Umweltwärme, Sonne, Holz, Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern, Strom aus erneuerbarer Produktion).

Wärmerzeuger müssen ohne Reserven dimensioniert werden.
Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis nicht erneuerbarer Energie nur zur Spitzenlastabdeckung und Redundanz einsetzen.
Informationen zu Holzfeuerungen, Solarkollektoren, Wärmepumpen:

Umwälzpumpen

Umwälzpumpen sind exakt zu dimensionieren. Es ist dasjenige Produkt zu wählen, das den besten Wirkungsgrad hat.
Es sind Pumpen mit Energieeffizienzklasse A oder Inlinepumpen mit Motor IE ≥4 einzusetzen. In Pumpenkreisen mit variablem Volumenstrom sind drehzahlregulierte Pumpen einzubauen.
Beim Ersatz von bestehenden Umwälzpumpen ist die „Dimensionierungshilfe Umwälzpumpen“ aus der „Leistungsgarantie Haustechnik“ von EnergieSchweiz zu berücksichtigen.

Mehr Informationen zum Thema energieeffiziente Pumpen:

Arbeitsmittel von Wärmepumpen

Natürliche Arbeitsmittel (CO2, Ammoniak, Wasser; Ethan, Propan, Isobutan, Propen) oder teilhalogenierte Fluor-Olefine (HFO).

Chlorhaltige teilhalogenierte Arbeitsmittel (HFCKW) dürfen nicht mehr hergestellt und in Anlagen nachgefüllt werden. Chlorfreie teilhalogenierte Arbeitsmittel (FKW, HFKW) sind bei Neuanlagen, Umbauten und Erweiterungen verboten.

Montagearbeiten

Abdichten bzw. Dämmen von Durchführungen und Hohlräumen

Seiden- oder Mineralfaserzopf, Rundschnur aus Schaumstoff.

nicht empfohlen: Montage- und Füllschäume.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Verwertung/Entsorgung

Arbeitsmittel aus Kältemaschinen und Wärmepumpen

Absaugen der Arbeitsmittel (FCKW, HFCKW, FKW, HFKW etc.) durch spezialisierte Firma oder Entsorgungsstelle.

Halogenierte Kältemittel sind klimaschädlich und/oder Ozonschicht zerstörend. Die Absaugung des Arbeitsmittels hat vor dem Ausbau der Anlage zu erfolgen, um eine Beschädigung des Arbeitsmittelkreislaufs zu vermeiden.

Ausmauerung Heizkessel

Entsorgung als Sonderabfall nach VeVA.

Heizöltanks

Nach vollständigem Absaugen des Heizöls in Auffanggefässe: Weiterverwendung des Tanks für Wasserhaltung auf Baustellen oder Verwertung im Baustoffhandel (Tank nicht im Boden belassen).

Vor Verwendung von Tanks zur Wasserhaltung müssen diese gründlich gereinigt werden.

Heizkörper

Noch funktionstüchtige Heizkörper sorgfältig demontieren und der Wiederverwendung (Bauteilbörse) zuführen, Thermostate demontieren und gesondert behandeln.

Thermostate können Sonderabfall wie z.B. Quecksilber enthalten.

Wasser mit chemischen Zusätzen aus der Entleerung von Heizungsinstallationen

Von der Art der Zusätze abhängige Behandlung des Wassers gemäss den kantonalen Richtlinien.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Schadstoffhaltige Bauteile (asbesthaltige Rohre, Asbestleichtbauplatten, Wärmepumpen etc.); Entsorgung von Dämmungen und Installationsmaterial.

Montagebau in Metall

Korrosionsschutzbehandlungen von Stahlkonstruktionen.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Lüftungs-und Klimaanlagen

Dämmungen von Kälteleitungen.

Innere Oberflächenbehandlung

Abdeckarbeiten, Beschichtungen auf mineralische Baustoffe, Holz und Metall.

ecoBKP 244: Lüftungs- und Klimaanlagen

Allgemeines

Energiebedarf

Der Energiebedarf für Lüftung, Klima und diverse Technik ist im Rahmen des Energiekonzepts zu optimieren. Erfassung, Beurteilung und Optimierung erfolgen nach SIA-Norm 382/1 bzw. SIA-Norm 382/2 (für klimatisierte Gebäude).

Für die Beurteilung nach SIA-Norm 382/1 bzw. SIA-Norm 382/2 stehen diverse Hilfsmittel bereit.
Liste mit deklarierten Komfortlüftungsgeräten:

Lüftungskonzept

Lüftungskonzept nach SIA-Norm 180, in dem nachzuweisen ist, dass die Lufterneuerung und die Raumluftqualität auch bei einer dichten Gebäudehülle sichergestellt werden kann.
Die Anforderungen der SIA-Norm 382/1 bzw. SIA-Merkblatt 2023 (Wohnbauten) sind bei mechanisch belüfteten Gebäuden zu berücksichtigen.

Leitungsführung

Zugängliche, kontrollierbare Leitungsführung für Zu- und Abluftanlagen (nach Möglichkeit offene Leitungsführung).
Die Oberflächen luftführender Bauteile sind reinigungsfreundlich auszuführen.
Aussenluftansaugöffnungen sind so zu platzieren, dass möglichst keine negative Beeinflussung der Ansaugluft durch lokale Emissionsquellen (Fortluft, Rauchgase, Geruchsquellen, verkehrsreiche Strassen, Radon etc.) erfolgt.

Um kein Radon anzusaugen, darf die Aussenluft nicht aus dem Erdreich oder aus Bodennähe angesogen werden. Die Anlage ist so zu konzipieren, dass gegenüber unbeheizten Räumen kein Unterdruck erzeugt wird.
Flexible Rohrmaterialien haben eine glatte Innenhaut (Liner) aufzuweisen, da sie ansonsten nicht ausreichend gereinigt werden können.

Vorgaben Minergie-ECO 220.030, 220.030

Luftfeuchtigkeit

Auf eine aktive Befeuchtung ist bei Wohn- und Bürogebäuden zu verzichten. Die Vermeidung zu tiefer Luftfeuchtigkeit im Winter kann mittels Feuchteübertragung im Wärmetauscher, bedarfsabhängiger Luftvolumenregelung (CO2- oder Mischgassensoren, Drehzahlregulierung Ventilator) oder Reduktion der Luftmengen im Winter erfolgen.

Gemäss SIA-Norm 382/1 darf im Winter der Aussenluft-Volumenstrom um bis zu 50% reduziert werden.
Zimmerpflanzen besitzen ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Luftfeuchtigkeit.

Vorgabe Minergie-ECO 110.010

Klima-Kälte

Die passive Kühlung mit erneuerbaren Energien (Freecooling, adiabatische Kühlung, Nachtauskühlung, passive Systeme mit Grundwasser oder Erdsonden) sind dem Betrieb mit Kältemaschinen vorzuziehen. Anfallende Abwärme ist möglichst vollständig zu nutzen.

Für die Dimensionierung der Anlage ist der effektive maximale Bedarf (unter realistischen Annahmen für die Gleichzeitigkeit) massgebend.

Arbeitsmittel von Kältemaschinen

Natürliche Kältemittel (CO2, Ammoniak, Wasser; Ethan, Propan, Isobutan, Propen) oder teilhalogenierte Fluor-Olefine (HFO).

Chlorhaltige teilhalogenierte Arbeitsmittel (HFCKW) dürfen nicht mehr hergestellt und in Anlagen nachgefüllt werden. Chlorfreie teilhalogenierte Arbeitsmittel (FKW, HFKW) sind bei Neuanlagen, Umbauten und Erweiterungen ab bestimmten Kälteleistungen verboten.

Luftfilter

Luftfilter der Energieeffizienzklasse A+ oder A mit Holzrahmen.

Energieeffiziente Luftfilter brauchen in der Regel etwas mehr Platz.
Liste mit zertifizierten Luftfiltern:

Hygiene im Bauprozess

Die luftführenden Oberflächen (Inneres von Luftkanälen oder Rohren, Schalldämpfer, Lüftungsgeräte, Luftklappen, Luftdurchlässe etc.) der Lüftungsinstallationen müssen auf der Baustelle vor Verschmutzung und Nässe geschützt werden (Versiegelung mit Folie, Abdecken mit Matten etc.). Die Lüftungsanlage darf erst nach Abschluss der Baureinigung in Betrieb genommen werden.

Abnahme

Vor Bezug des Gebäudes hat nach der Einregulierung, einer Hygieneerstinspektion und einer allfälligen Erstreinigung eine Abnahme der Anlage zu erfolgen.

Vorgabe Minergie-ECO 110.020

Hygiene im Betrieb

Lüftungs- und Klimaanlagen sind regelmässig zu warten und zu reinigen. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben aus der SWKI-Richtlinie VA104-01 zu beachten. Inspektion und Wartung haben durch qualifiziertes Personal zu erfolgen.

Leitungen, Kanäle

Dämmung von Leitungen, Kanälen und Apparaten (Lüftungsanlagen)

Dämmmaterialien aus Mineralwolle.

Dämmstärken gemäss den kantonalen Bestimmungen oder grösser. Verklebung von kaschierten Mineralwollmatten mit Selbstklebeband.

Dämmung von Leitungen und Apparaten (Kälteanlagen)

Dämmmaterialien aus halogenfreien Kunststoffschäumen.

Dämmstärken gemäss den kantonalen Bestimmungen oder grösser. Verklebung von Kunststoffschäumen mit Selbstklebeband oder wasserverdünnbarem Kleber.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Ummantelung

Falls Ummantelung erforderlich: Drahtgeflecht, Alu/PET-Verbundfolie, Alu-Folie stucco-geprägt.

Bei Leitungen, die hinter Verkleidungen geführt werden, ist auf eine Ummantelung zu verzichten.

Verwertung/Entsorgung

Luftbehandlungs-Apparate und Klimageräte

Fachgerechte Verwertung nach VREG.

Luftfilter

Filtermedium: Verbrennung in KVA; Rahmen aus Kunststoff, Karton oder Holz: Verbrennung in KVA; Rahmen aus Metall: Metallrecycling.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Schadstoffhaltige Bauteile (asbesthaltige Rohre, Asbestleichtbauplatten).

Montagebau in Metall

Vorbehandlungen (Korrosionsschutz).

Heizungsanlagen

Arbeitsmittel von Wärmepumpen, Verwertung/Entsorgung von Kältemaschinen.

ecoBKP 250: Sanitäranlagen

Allgemeines

Verwendung von Regenwasser

Im Rahmen eines Konzepts zum Umgang mit Regenwasser ist die Grauwassernutzung (Gewerbliche Nutzung, WC-Spülung, Bewässerung etc.) zu prüfen.

Vorgabe Minergie-ECO 230.080

Leitungsführung

Zugängliche und kontrollierbare Leitungsführung (nach Möglichkeit offene Leitungsführung).

Vorgaben Minergie-ECO 220.030, 220.030

Legionellen

Anlagen mit warmgehaltenen Trinkwasserleitungen: Die Warmwasserversorgung ist so zu planen und auszuführen, dass 55°C in den warm gehaltenen Leitungen und 50°C an allen Entnahmestellen erreicht werden können.
Anlagen ohne warmgehaltene Trinkwasserleitungen: Die Warmwasserversorgung ist so zu planen und auszuführen, dass 55°C am Austritt des Speichers bzw. 52°C am Austritt des Wärmeübertragers (Anlagen ohne Speicher) und 50°C an allen Entnahmestellen erreicht werden können.
Warmwasserbehälter müssen regelmässig gereinigt und entkalkt werden. Sie haben dafür geeignete Öffnungen aufzuweisen.
Kaltwasserleitungen sind so zu installieren und zu dämmen, dass eine Kaltwassertemperatur von höchstens 25°C erreicht wird.
Das Trinkwasserverteilsystem ist so zu planen, auszuführen und zu betreiben, dass Teile mit stagnierendem Wasser (>3 Tage) vermieden werden.

Bei Kaltwasserleitungen ist eine Erwärmung durch parallel laufende Warmwasser- oder Heizungsleitungen zu vermeiden.
Unbenutzte Leitungen entstehen vor allem bei der nachträglichen Stilllegung von Entnahmestellen.

Blei

nicht empfohlen: Einsatz von bleihaltigen Schwerfolien.

Armaturen und Fittinge aus Messing bzw. Rotguss enthalten geringe Anteile an Blei, welche zu einer Belastung des Trinkwassers führen können. Es gibt aber bleifreie Alternativen (z.B. Cuphin, Ecobrass).

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.04

Wasserqualität, Trinkwasserhygiene

Wasserqualität ermitteln (pH-Wert, Wasserhärte, Chlorid- und Sulfatgehalt u.a.) als Entscheidungsgrundlage zur Material- und Systemwahl der Trinkwasserrohre.
Um die Hygiene zu gewährleisten, ist die Installation so zu planen und zu betreiben, dass Stagnation vermieden wird und das Trinkwasser regelmässig erneuert wird (z.B. mit Hygienespülungen).

Rohre aus Kupfer oder verzinktem Stahl können Schwermetalle an das Trink- bzw. Abwasser abgeben.

Auslegung Warmwasseranlage

Die Auslegung und die Ausstosszeiten der Warmwasseranlage entsprechen den Anforderungen der SIA-Norm 385/2.

Wassersparkonzept

Bei Sanitärapparaten und Auslaufarmaturen sind Produkte zu wählen, welche einen effizienten Wassereinsatz ermöglichen.

Armaturen: WELL-Label oder Sanitärdatenbank
WC-Spülsysteme und Urinale: WELL-Label
Stark frequentierte Anlagen: Armaturen mit Annäherungs-Automatik oder Zeitsteuerung (Duschen)
Gewerbliche Küchen, Wäschereien: Armaturen mit "Energy" oder "ecototal-inside" Label, Geräte mit "Energy Star" Label.

Vorgabe Minergie-ECO 230.080

Neuinstallationen

Versorgungsleitungen

Leitungen mit Klemm-, Steck-, Press- oder Schweissverbindungen.
Hausanschlüsse: Polyethylenrohre (PE)
Kellerverteilung/Steigleitungen: nichtrostende Stähle, Metallverbundrohre (PE/Alu/PE), Polybuten (PB) mit Tragschale.
Stockwerksverteilung:

1. Priorität: Polybuten (PB), Polypropylen (PP)

2. Priorität: vernetztes Polyethylen (PE-X), Metallverbundrohre (PE/Alu/PE), nichtrostende Stähle (CNS).

Kunststoffrohre dürfen keine gesundheits- und umweltrelevanten Bestandteile enthalten. Dies lässt sich anhand der ecoProdukteliste überprüfen.

Entsorgungsleitungen

1. Priorität: Polypropylen PP.

2. Priorität: Polyethylen PE, nichtrostende Stähle (Spezialanwendungen).

Kunststoffrohre und Rohre aus nichtrostendem Stahl benötigen gegenüber Gussrohren deutlich weniger Herstellungsenergie.
Spezialanwendungen sind z.B. Laborbau (korrosive Abwässer).
Kunststoffrohre dürfen keine gesundheits- und umweltrelevanten Bestandteile enthalten. Dies lässt sich anhand der ecoProdukteliste überprüfen.

Schallgedämmte Entsorgungsleitungen

1. Priorität: Polypropylen PP mineralstoffverstärkt.

2. Priorität: Polyethylen PE mineralstoffverstärkt.

nicht empfohlen: Bleihaltige Schalldämm-Matten.

Für vertikale Entsorgungsleitungen über 3 m Länge sind schalldämmende Materialien und körperschalldämmende Befestigungen zu wählen.
Kunststoffrohre dürfen keine gesundheits- und umweltrelevanten Bestandteile enthalten. Dies lässt sich anhand der ecoProdukteliste überprüfen.
Bleihaltige Materialien sind für Mensch und Umwelt toxisch.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.040

Schalldämmung von Armaturen und Apparaten

Alle fest montierten Sanitärapparate werden mit Schallschutz-Sets befestigt. Die Auslaufarmaturen entsprechen der Geräuschklasse 1.

Installationen ausserhalb der Zonen für den ständigen Aufenthalt von Menschen und frei aufgestellte Geräte fallen nicht unter diese Vorgabe.

Dämmung von Sanitärinstallationen (Wärme, Schwitzwasser und Schall)

Warmwasser-Installationen: Mineralwolle oder halogenfreie Kunststoffschäume.
Kaltwasser-Installationen: Halogenfreie Kunstoffschäume.
Entsorgungsleitungen: Halogenfreie Kunststoffschäume.

nicht empfohlen: Bleihaltige Schalldämm-Matten.

Bei der Dimensionierung sind die kantonalen Wärmedämmvorschriften zu beachten. Zur Verklebung sind Kleber ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Kleber zu verwenden.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.04

Ummantelung

Alufolie gitternetzverstärkt, Alufolie stucco-geprägt oder Alu/PET-Folie.

Ummantelung ist nur in regelmässig genutzten Räumen erforderlich.

Armaturen und Apparate

Waschtischarmaturen mit der Energieetikette Klasse A oder WELL-Label Klasse A, Duscharmaturen und Brausen mit der Energieetikette Klasse A oder B oder WELL-Label Klasse A oder B.
Stark frequentierte Anlagen: Waschtischarmaturen mit Annäherungs-Automatik und Stromverbrauch <0.3 W, zeitgesteuerte Duscharmaturen.

Vorgabe Minergie-ECO 230.080

Die Energieetikette bewertet den Energieverbrauch, das WELL-Label zusätzlich den Komfort.
Listen wassersparender Armaturen und Duschbrausen:

WC- und Urinal-Spülsysteme

WC-Spülsysteme mit WELL-Label Klasse A oder 2-Mengen-Spülung (Spülmenge gross: 6 Liter, Spülmenge klein: max. 3 Liter).
Wasserlose Urinalanlagen, 1-Liter-Urinale oder Urinal-Spülsysteme mit WELL-Label Klasse A.

Vorgabe Minergie-ECO 230.080

Bei Inbetriebnahme von WC-Spülsystemen ist das Spülventil auf die korrekte Spülmenge einzustellen.

Badewannen- und Duschentassenträger

Systeme bzw. Produkte ohne Verwendung von Montageschaum.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Sanierung

Verrostete Trinkwasserleitungen

Aufputzleitungen: Rohre auswechseln.
Unterputzleitungen: Spezialfirma für Entrostung und Beschichtung beauftragen.

Verkalkte Trinkwasserleitungen

Zuerst genau prüfen, wo es Kalkablagerungen gibt, evtl. an einer Stelle die Rohrleitung auftrennen. Falls die Leitungen wirklich entkalkt werden müssen: unbedingt Spezialfirma beauftragen. Siebe, Boiler etc. sind mit üblichem Haushaltentkalker zu behandeln.

Bei unsachgemässer Behandlung kann das Leitungsmaterial beschädigt werden.

Montage, Abdeckarbeiten

Abdichten bzw. Dämmen von Durchführungen und Hohlräumen

Seiden- oder Mineralfaserzopf, Rundschnur aus Schaumstoff.

nicht empfohlen: Montage- und Füllschäume.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Abdichten mit Fugendichtungsmasse

Im Innenraum: Produkte mit Emicode EC1 bzw. EC1plus Label, Kennzeichnung eco-1 bzw. eco-2 oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.
Im Trockenbereich: Produkte ohne Fungizide.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte.

Neutral vernetzende Silikonharz-Produkte können bei der Aushärtung stark gesundheitsgefährdende Substanzen abspalten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Verwertung/Entsorgung

Metallverbundrohre

Verwertung über Baustoffhandel.

Kunststoffrohre

Verwertung von sauberem Material durch kunststoffverarbeitende Betriebe.

Liste der Kunststoffrecycling-Betriebe:

Waschbecken, Badewannen, Duschen, Toiletten

1. Priorität: Wiederverwendung, z.B. über Bauteilbörse.

2. Priorität: Keramik: Inertstoffdeponie; Metalle: Verwertung via Baustoffhandel; Kunststoff: Verbrennung in KVA.

Wassererwärmer

Ohne Trennung auf der Baustelle: fachgerechte Verwertung nach VREG (keine Rücknahmepflicht durch Hersteller, Importeure oder Händler); sonst: Entsorgung von Dämmstoff und Metallteilen siehe oben.

Feuerlöschgeräte und -anlagen mit Halon

Spezialentsorgung oder Verwertung durch Herstell- bzw. Lieferfirma.

Halon ist ein Gas, welches zum Ozonschichtabbau und zum Treibhauseffekt beiträgt.

Reste von Entrostern und Frostschutzmitteln

Falls Sonderabfall (produkteabhängig): Entsorgung gemäss VeVA; ansonsten Entsorgung gemäss den kantonalen Richtlinien.

Bleifolien

Verwertung über Baustoffhandel.

Elektronische Komponenten

Fachgerechte Entsorgung nach VREG (keine Rücknahmepflicht durch Hersteller, Importeure oder Händler)

z.B. elektronische Steuerungen von WC-Anlagen, Urinalen, Waschtischarmaturen, Duschen etc.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Elektroanlagen

Haushaltgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.).

Kücheneinrichtungen

Küchenmöbel, Haushaltgeräte (Backöfen, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Kaffeemaschinen)

Schreinerarbeiten

Küchenmöbel: Schränke, Flächenbeläge.

ecoBKP 258: Kücheneinrichtungen

Holz und Holzwerkstoffe

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An exponierten Stellen mit erhöhten Temperaturwerten und im Feucht-/Nassbereich formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich).

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der Lignum-Liste aufgeführt.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien oder CPL/HPL-Platten.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Furnierleime, Klebstoffe für die Belegung

Es sind formaldehydfreie Klebstoffe (z.B. Produkte auf Basis von PVAc) zu verwenden.

nicht empfohlen: Produkte, welche Formaldehyd in relevanten Mengen an die Raumluft abgeben können.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Haushaltküchen

Küchenmöbel

1. Priorität: 1- oder 3-Schicht-Massivholzplatte geölt.

2. Priorität: Spanplatte, Multiplexplatte geölt.

Möbel aus Stahlblech beinhalten deutlich mehr Graue Energie als die empfohlenen Varianten.
Oberflächenbehandlungen ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar.

Arbeitsplatten

1. Priorität: 1- oder 3-Schicht-Massivholzplatte geölt, Multiplexplatte geölt, Spanplatte mit Schichtpressstoffplatten/HPL belegt, Keramikplatte.

2. Priorität: Chromnickelstahlblech auf Spanplatte.

Arbeitsplatten aus Kompositwerkstoff (z.B. Corian) oder aus Naturstein beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als die empfohlenen Varianten.
Oberflächenbehandlungen ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar.

Wandbekleidungen

1. Priorität: Keramikplatte, Glasplatte.

2. Priorität: Chromnickelstahlblech auf Spanplatte.

Wandbekleidungen aus Kompositwerkstoff (z.B. Corian) oder aus Naturstein beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als die empfohlenen Varianten.

Oberflächen

Spanplatten: melaminharzbeschichtet, kunstharzbeschichtet oder furniert.
Vorlacke, Decklacke, Lasuren oder Öle mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder B (2K-Systeme: Umwelt-Etikette C).

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Apparate und Armaturen

Backöfen

Geräte mit Energieetikette Klasse A+.

Seit Januar 2015 müssen neue Backöfen mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen.
Informationen zur Energieetikette und
Liste energieeffizienter Geräte:

Kühl- und Gefriergeräte

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse D (Gefriergeräte: Klasse E) oder besser. Listen:

Geschirrspüler

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Wenn die Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt, sollte das Gerät an das Warmwasser angeschlossen werden.
Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse C oder besser. Listen:

Dunstabzugshauben

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A+.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A.

Energieeffiziente Dunstabzugshauben zeichnen sich durch einen guten Wirkungsgrad des Ventilators und eine stromsparende LED-Beleuchtung aus.

Armaturen

Spültischarmaturen mit Energieetikette Klasse A oder B bzw. WELL-Label Klasse A oder B.

Vorgabe Minergie-ECO 230.080

Die Energieetikette bewertet den Energieverbrauch, das WELL-Label zusätzlich den Komfort.
Listen wassersparender Armaturen und Duschbrausen:

Kaffeemaschinen

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A+++.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A++.

Liste energieeffizienter Geräte:

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Fugenvergussmassen, Vorbehandlungen).

Elektroanlagen

Installationen, Verwertung von Altgeräten.

Sanitäranlagen

Legionellen, Wasserqualität, Ver- und Entsorgungsleitungen, Leitungsdämmungen, Sanierungen, Entsorgung von Installationsmaterial.

Bodenbeläge

Unterlagsböden, Bodenbeläge, Reinigung

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf Holzwerk.

ecoBKP 271: Gipserarbeiten

Innenputze und Stukkaturen

Vorbehandlung Untergrund

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette A oder B oder Emicode EC1 bzw. EC1 plus Label.

nicht empfohlen: Lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A bis C erfüllen die Ausschlussvorgaben Minergie-ECO.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Haftschichten, Spachtelmassen

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Ausgleichsputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Grundputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte (Lehm-, Gips-, Kalk- oder Zementputze).

Silikat-, silikonharz- oder kunststoffgebundene Produkte beinhalten deutlich mehr Graue Energie.

Einschicht- und Deckputze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Deckputze (Sackware).

2. Priorität: Sumpfkalk-Deckputz, Silicatdeckputz.

Silikonharz- und Kunststoffdeckputze beinhalten eine deutlich höhere Graue Energie.

Wärmedämmputze

1. Priorität: Dämmputz mit Leichtzuschlag Perlit oder Perlit/Kork.

2. Priorität: Dämmputz mit Leichtzuschlag Perlit/EPS, sofern der organische Anteil max. 5% beträgt.

Dämmputze mit Aerogel-Zuschlag beinhalten bei gleicher Dämmleistung deutlich mehr Graue Energie als konventionelle Dämmputze.

Akustikputze

Alle Bestandteile der Akustikputzsysteme (Putze, Trägerplatten etc.) dürfen kein Formaldehyd oder Formaldehyd abspaltende Substanzen enthalten.

nicht empfohlen: Produkte, welche Formaldehyd an die Raumluft abgeben können.

Akustikputze haben systembedingt grosse Oberflächen, über welche allfällig enthaltenes Formaldehyd abgegeben werden kann.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Trockenbau Wände

Ständerwände

1. Priorität: Einfache oder doppelte Ständerwände mit Mineralwolle und einfacher oder doppelter Beplankung aus dünnen Gipsplatten.

2. Priorität: Einfache Ständerwände mit Mineralwolle und einfacher Beplankung mit dickeren Gipsplatten. Einfache oder doppelte Ständerwände mit Mineralwolle und einfacher Beplankung mit Wandbauplatten.

Die Empfehlungen basieren auf der Berechnung der Grauen Energie mit Metallständern. Bei Verwendung von Holzständern kann die Graue Energie der Ständerwände deutlich reduziert werden.
Detaillierte Empfehlung s. ecoDevis 643.

Vorsatzschalen

1. Priorität: Ständer mit Mineralwolle und einfacher Beplankung mit dünnen Gipsplatten.

2. Priorität: Ständer mit Mineralwolle und einfacher Beplankung mit dickeren Gipsplatten oder dünnen Hartgipsplatten.

Detaillierte Empfehlung s. ecoDevis 643.

Wandbekleidungen

1. Priorität: Holzrost mit ein- oder zweilagiger Beplankung aus dünnen Gipsplatten, dünne Gipsplatte direkt auf Wand.

2. Priorität: Metallunterkonstruktion mit ein- oder zweilagiger Beplankung aus dünnen Gipsplatten, dicke Gipsplatte direkt auf Wand, Holzrost oder Metallunterkonstruktion mit Wandbauplatte, Wandbauplatte direkt auf Wand.

Detaillierte Empfehlung s. ecoDevis 643.

Beplankungen

1. Priorität: Gipsplatten, Wandbauplatten.

Installationswände

1. Priorität: Doppeltes Ständerwerk mit je 2 Gipsplatten 12.5 mm.

2. Priorität: Doppeltes Ständerwerk mit je 1 Leichtbeton-Bauplatte 12.5 mm mit Ständer 50 mm.

Wandbekleidungen mit Dämmung

1. Priorität: Mineraldämmplatte, Gipsplatte 12.5 mm mit Glaswolleplatte ca. 60 kg/m3.

2. Priorität: Gipsplatte 12.5 mm mit EPS-Dämmplatte ca. 15 kg/m3, Wandbauplatte 25 mm mit Steinwolleplatte ca. 80 kg/m3.

Wärme- und Schalldämmung, Dampfbremsen und -Sperren

Formaldehydemissionen

In beheizten Innenräumen verwendete Dämmstoffe: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

nicht empfohlen: Produkte, welche mehr als 25 ug/m3 Formaldehyd gem. CEN/TS 16516 emittieren.

Dämmstoffe mit formaldehydhalti-gem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik eco-bau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.

Dämm- und Putzträgerplatten

1. Priorität: Steinwollplatte, Glaswollplatte, Mineraldämmplatte.

2. Priorität: Weichfaserplatte, Schaumglasplatte, EPS.

Mehrschichtige Verbundplatten (z.B. Holzwolle mit EPS oder EPS mit PUR) sind in der Entsorgung problematisch.
XPS-Platten können Aceton emittieren.

Schwerfolien

Viskoseelastische Schwerfolie auf Bitumenbasis.

nicht empfohlen: Bleihaltige Produkte.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.04

Verwertung / Entsorgung

Gipsbestandteile

Gipsbestandteile im Abbruchgut sind möglichst getrennt zu erfassen. Bei mechanischer Befestigung ist Wiederverwendung unter Umständen möglich; sonst Rückgabe an die Gipsindustrie oder Inertstoffdeponie, sofern die organischen Bestandteile max. 5 Gew.-% ausmachen.

Vollgipsplatten ohne Beschichtung mit Tapeten, Folien oder keramischen Platten und ohne Verunreinigungen mit Metall, Kunststoff etc. können in der Schweiz dem Recycling zugeführt werden.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlungen).

Fassadenputze

Verputzte Wärmedämmungen, Dämmstoffe.

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf mineralische Untergründe.

ecoBKP 273: Schreinerarbeiten

Holz und Holzwerkstoffe

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An Stellen mit erhöhter Temperatur oder Feuchte formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich). Produkt nicht durch Schlitzung modifizieren.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm, Akustikplatten mit formaldehydhaltiger Verleimung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der Lignum-Liste aufgeführt; Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien oder CPL/HPL-Platten.
Reihenlochbohrungen (z.B. für Tablarträger) beeinflussen die Formadehyd-Emission nur gering.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Furnierleim, Klebstoffe für die Belegung

Es sind formaldehydfreie Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte (z.B. Produkte auf Basis von PVAc/Weissleim) zu verwenden.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle oder Produkte, welche Formaldehyd in relevanten Mengen an die Raumluft abgeben können.

Ausschlussvorgaben Minergie-ECO 120.020, 120.040

Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen

1. Priorität: Massivholz, 1- oder 3-Schicht-Massivholzplatte, Grobspanplatte OSB.

2. Priorität: Spanplatten.

MDF beinhaltet deutlich mehr graue Energie als Massivholz- oder Spanplatten.

Schränke aus Holz und Holzwerkstoffen

1. Priorität: 1- oder 3-Schicht-Massivholzplatte geölt oder lackiert.

2. Priorität: Spanplatte deckend beschichtet, Spanplatte furniert und lackiert, Spanplatte einblattbeschichtet.

MDF beinhaltet deutlich mehr graue Energie als Massivholz- oder Spanplatten.

Regale, Tablare, Garderoben

1. Priorität: 1- oder 3-Schicht-Massivholzplatte geölt oder lackiert.

2. Priorität: Spanplatte deckend beschichtet, Spanplatte furniert und lackiert, Spanplatte einblattbeschichtet.

Innentüren

1. Priorität: Rahmentüren und Futtertüren aus Holz und Holzwerkstoffen.

2. Priorität: Stahlzargentüren aus Holz und Holzwerkstoffen.

Innentüren aus Alu, Stahl und Kunststoff beinhalten deutlich mehr graue Energie als Innentüren aus Massivholz und Holzwerkstoffen.

Handläufe

1. Priorität: Massivholz.

2. Priorität: Spanplatten furniert.

Fensterbänke

1. Priorität: Massivholz, 3-Schicht-Massivholzplatte.

2. Priorität: Glasfaserbeton.

Wärme- und Schalldämmung, Brandschutz

Formaldehydemissionen

In beheizten Innenräumen verwendete Dämmstoffe: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

nicht empfohlen: Produkte, welche mehr als 25 ug/m3 Formaldehyd gem. CEN/TS 16516 emittieren.

Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik Baumaterialien ecobau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.

Schalldämmfolien

Schwerfolie auf bituminöser Basis.

nicht empfohlen: Bleihaltige Schalldämm-Folien.

Auf bleihaltige Baustoffe sollte wegen deren Toxizität und Umweltbelastung grundsätzlich verzichtet werden.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 230.04

Brandschutzplatten

1. Priorität: Gipsplatten.

Oberflächen, Holzschutzmittel, Montage

Oberflächen

Spanplatten: melaminharzbeschichtet, kunstharzbeschichtet oder furniert.
Vorlacke, Decklacke, Lasuren oder Öle mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder B (2K-Systeme: Umwelt-Etikette C).

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G (bei Applikation auf der Baustelle).

Werkseitige Beschichtungen sind bauseitigen Beschichtungen vorzuziehen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Einsatz von Holzschutzmitteln

nicht empfohlen: Einsatz von Holzschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Innenräumen.

Montage- und Abdichtungsarbeiten

Montage: Mechanische Befestigung.
Stopfen von Hohlräumen: Seiden- oder Mineralfaserzopf, Schaumstoff-Rundschnur (jeweils ohne krebserzeugende Bestandteile).

nicht empfohlen: Montage/Abdichtung mittels Montage- oder Füllschäumen.

Aluminium-Silikat-Wolle (FCR/ASW) enthält krebserzeugende Bestandteile.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Fugenvergussmassen, Vorbehandlungen).

Haushaltküchen

Korpusse, Fronten, Arbeitsplatten, Spülbecken.

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf Holzwerk.

Montagebau in Holz

Wärmedämmungen, Winddichtungen, Dampfbremsen.

ecoBKP 276: Innere Abschlüsse

Holz und Holzwerkstoffe

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An Stellen mit erhöhter Temperatur oder Feuchte formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich). Produkt nicht durch Lochung/Schlitzung modifizieren.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm, Akustikplatten mit formaldehydhaltiger Verleimung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und eine Produktliste sind in der Lignum-Liste aufgeführt. Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Holzwerkstoffe mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration = 0,03 ppm können bei 3 von 6 Raumoberflächen bzw. 50% der Raumoberflächen eingesetzt werden.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien, CPL/HPL-Platten, deckende Beschichtungen od. Furniere mit transparenter Beschichtung.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Furnierleime, Klebstoffe für die Belegung

Es sind formaldehydfreie Klebstoffe (z.B. Produkte auf Basis von PVAc, Weissleim) zu verwenden.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Bewegliche, versetzbare und feste Trennwände

Bewegliche Trennwände

1. Priorität: Faltwände einschalig aus Spanplatten beschichtet, belegt, furniert oder lackiert oder aus Sperrholz- bzw. Multiplexplatten geölt oder lackiert.

2. Priorität: Faltwände zweischalig sowie Schiebestapelwände, je aus Spanplatten beschichtet, belegt, furniert oder lackiert oder aus Sperrholz- bzw. Multiplexplatten geölt oder lackiert.

Bewegliche Trennwände mit Schallschutzanforderungen

1. Priorität: Schiebestapelwände aus Spanplatten beschichtet, belegt, furniert oder lackiert oder aus Sperrholz- bzw. Multiplexplatten geölt oder lackiert.

Versetzbare Elementwände

1. Priorität: Elementwände aus Holz oder Holzwerkstoffen belegt (für EI30 und EI60).

2. Priorität: Elementwände aus Holz oder Holzwerkstoffen mit Glasausschnitt (für EI30).

Feste stehende Trennwände

1. Priorität: Ein- und zweischalige Trennwände aus Spanplatten.

Kabinentrennwände

1. Priorität: Kabinentrennwände aus Spanplatten beschichtet oder mit HPL belegt.

2. Priorität: Kabinentrennwände aus Stahl pulverbeschichtet.

Abtrennsysteme

1. Priorität: Abtrennsysteme aus Holzlatten.

2. Priorität: Abtrennsysteme aus Spanplatten beschichtet, aus Stahl mit Rahmen und Füllungsgitter pulverbeschichtet oder aus Stahl-Gittermatte.

Schallschutz-Hinterlagen

Formaldehyd-Emissionen

Mineralwollplatten für Hinterlagen von Deckenbekleidungen in beheizten Innenräumen: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

nicht empfohlen: Produkte, welche mehr als 25 ug/m3 Formaldehyd gem. CEN/TS 16516 emittieren.

Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik Baumaterialien ecobau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.

Akustikhinterlagen

1. Priorität: Kunstfaservlies, Mineralwollplatten.

Die Graue Energie von Schwerfolien ist deutlich höher.

Oberflächenbehandung

Allgemeines

Werkseitig aufgebrachte Beschichtungen sind gegenüber bauseitig aufgebrachten Beschichtungen zu bevorzugen.

Bei werkseitigen Beschichtungen werden in der Regel eine höhere Qualität und eine geringere Umweltbelastung erzielt.

Holzrahmen und -füllungen, Holzteile von Türen

Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Aluminiumrahmen von Glasabschlüssen

Aluminium pressblank oder farblos anodisiert.

Stahlrahmen von Glasabschlüssen

Grundierung ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbar mit anschliessender Pulver-Schlussbeschichtung.

nicht empfohlen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte auf der Baustelle.

Bei Innenanwendung auf Feuer- oder Spritzverzinkung verzichten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Montage

Montage- und Abdichtungsarbeiten

Montage: mechanisch befestigen.
Abdichtung: Kompriband.
Stopfen von Hohlräumen: Seiden- oder Mineralfaserzopf, Schaumstoff-Rundschnur (jeweils ohne krebserzeugende Bestandteile).

nicht empfohlen: Montage/Abdichtung mittels Montage- oder Füllschäumen.

Die Verwendung von Montage- und Füllschäumen erschwert den späteren Ausbau des Bauteils und kann die langfristige Luftdichtheit nicht gewährleisten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.05

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau in Holz

Wärmedämmungen.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlung).

Innere Oberflächenbehandlung

Oberflächenbehandlungen auf Holz und Metall.

ecoBKP 281: Bodenbeläge

Verlegewerkstoffe

Grundierungen, Spachtelungen, Voranstriche, Klebstoffe

Produkte mit Umwelt-Etikette A oder B oder Emicode EC1 bzw. EC1plus Label.
Im Trockenbereich: Produkte ohne Fungizide.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Emicode EC1/EC1 plus: Produkt-Kennzeichnungssystem für sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040
Vorgabe Minergie-ECO 120.080

Unterlagsböden, Zementüberzüge

Ausgleichsschichten

1. Priorität: Blähperlit Dichte max. 100 kg/m3, Bimssteingranulat, Schaumbeton.

2. Priorität: Leichtbeton mit EPS-Zuschlag, Leichtbeton mit Blähton-Zuschlag, Schaumstoffplatten EPS.

EPS-Zuschlag: nach Möglichkeit EPS-Schrot aus Post-Consumer-Recycling und ohne HBCD.

Rieselschutz

1. Priorität: Kunststofffolie aus Rezyklat.

2. Priorität: Kraftpapier.

Trenn- und Gleitlagen

1. Priorität: Kraftpapier, Kunststofffolie aus Rezyklat, Polyethylen-Schaumstofffolie.

Dampfbremsen

1. Priorität: Lose verlegte Bahnen aus Polymerbitumen.

Lose, einlagige Abdichtungen enthalten weniger Graue Energie als doppellagige oder vollflächig aufgeklebte Varianten.

Wärme- und Trittschalldämmungen

1. Priorität: Steinwolleplatten, Glaswolleplatten, EPS-Platten 20 kg/m3

2. Priorität: EPS-Platten 30 kg/m3, Schaumglasplatten, PUR/PIR-Platten (halogenfrei).

XPS-Dämplatten können Aceton emittieren.
Aus Phenolharz-Dämmplatten kann Clorpropan austreten.

Vorgabe Minergie-ECO 120.060

Schwimmende Estriche

1. Priorität: Calciumsulfatestrich, Calciumsulfat-Fliessestrich (Anhydrit), Zementestrich, Schnell-Zementestrich.

Calciumsulfat- und Zementestrich: ohne umwelt- und gesundheitsrelevante Bestandteile. Das Einhalten dieser Anforderung kann anhand der ecoProdukteliste oder dem Sicherheitsdatenblatt überprüft werden. Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.
Faserarmierungen sind für das Recycling und die Entsorgung nicht relevant.

Estriche im Verbund

1. Priorität: Calciumsulfat-Fliessestrich, Zementestrich.

2. Priorität: Hartbeton.

Calciumsulfat- und Zementestrich: ohne umwelt- und gesundheitsrelevante Bestandteile. Das Einhalten dieser Anforderung kann anhand der ecoProdukteliste oder dem Sicherheitsdatenblatt überprüft werden. Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.
Faserarmierungen sind für das Recycling und die Entsorgung nicht relevant.

Bewehrung

1. Priorität: Bewehrungen aus Kunststofffasern, Metallnetze.

Härtezusätze bei Zementüberzügen

Quarzsand, Kunstharzmörtel auf Wasserbasis.

Beläge aus Holz, Kork und Laminat

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Mehrschichtparkett mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration von ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm ohne allseitig aufgebrachte diffusionsdichte Beschichtung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der Lignum-Liste aufgeführt. Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Als diffusionsdichte Beschichtung gilt eine Beschichtung (Siegel) mit Auftragsmengen von mind. 150g/m2 und die vollflächige Verklebung mit dem Untergrund.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Trockenschüttungen

Rein mineralische Materialien wie Vermiculit wasserglasbehandelt, Steinwolle-Feingranulat, Porenbetongranulat.

Trennlagen

1. Priorität: Karton, Kork.

Estriche aus Platten

1. Priorität: Holzfaserplatten, Grobspanplatten OSB.

Lose Verlegung ist zu bevorzugen.

Bodenbeläge Wohnbereich

1. Priorität: Klebeparkett, Massivparkett Eiche, Riemenboden Fichte/Tanne.

2. Priorität: Mehrschichtparkett (Trägerplatte Massivholz), Korkparkett.

Die Anforderungen im Wohnbereich sind tiefer als im Objektbereich.
Klickböden beinhalten bezogen auf ihre Lebensdauer deutlich mehr Graue Energie.

Bodenbeläge Objektbereich

1. Priorität: Massivparkett Eiche, Stirnholzparkett.

2. Priorität: Hochkant-Lamellenparkett, Holzpflasterboden.

Klickböden beinhalten bezogen auf ihre Lebensdauer deutlich mehr Graue Energie.

Holzstaubbindemittel

Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder B oder Emicode EC1 bzw. EC1plus Label.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Oberflächenbehandlung, Beschichtung (Siegel und Bodenöle)

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder B oder Emicode EC1 bzw. EC1plus Label.

2. Priorität: 2K-Systeme mit Umwelt-Etikette Kategorie C.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Auch natürliche Lösemittel wie Terpentin oder Zitrusschalenöle können zu gesundheitlichen Belastungen führen.
Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A bis C erfüllen die Ausschlussvorgaben Minergie-ECO.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Sockelleisten

1. Priorität: Massivholz.

2. Priorität: Holzwerkstoffe furniert oder mit Dekorfolie, Linoleum.

Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Textilien und dgl.

Estriche aus Platten

1. Priorität: Holzfaserplatten, Grobspanplatten OSB.

Elastische Bodenbeläge

1. Priorität: Linoleum.

2. Priorität: Polyolefin-Beläge (TPO) 2.0 mm, Polyurethan-Beläge aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen 2.0-2.5 mm.

Aus Sicht der Hygiene sind glatte, reinigungsfreundliche Beläge vorteilhaft.
Die lose Verlegung oder punktuelle Verklebung ist zu bevorzugen.
Produkte mit Kennzeichnung eco-1 enthalten keine umweltrelevanten Bestandteile.

Textile Bodenbeläge

Schafwolleprodukte dürfen max. 210 mg Mottenschutzmittel/Permethrin pro kg Wolle enthalten.

1. Priorität: Teppich aus natürlichem Polmaterial (z.B. Wolle, Kokos, Sisal) mit Rücken aus natürlichem Material (z.B. Naturlatex, Jute, Hanf).

2. Priorität: Teppich aus natürlichem Polmaterial (z.B. Wolle, Kokos, Sisal) mit Rücken aus synthetischem Material (z.B. Synthesekautschuk, PUR, PP).

Produkte mit GuT-Label enthalten weniger als 210 mg Mottenschutzmittel / Permethrin pro kg Wolle und erfüllen Mindestanforderungen an Herstellungsverfahren und Inhaltsstoffe.
Wollteppiche ohne Mottenschutzmittel sind erhältlich.

Sockelleisten

1. Priorität: Massivholz.

2. Priorität: Holzwerkstoffe furniert oder mit Dekorfolie, Linoleum.

Doppelböden

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von gipsgebundenen Doppelboden-Platten; Einsatz von Doppelboden-Platten aus Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration von max. 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung bzw. Belegung (Aluminium- oder Stahlblech, Kunststoff-Kanten).

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm ohne allseitig aufgebrachte diffusionsdichte Beschichtung.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Stützen, Rasterstäbe

Stahl korrosionsgeschützt.

Doppelbodenplatten

1. Priorität: Belag werkseitig: Holzwerkstoffplatten mit Alu-Folie belegt; Belag nachträglich: Holzwerkstoffplatten beidseitig mit Alu-Folie belegt.

2. Priorität: Belag werkseitig: Calciumsulfatplatten roh bis max. 25 mm, Holzwerkstoffplatten mit Stahlblech belegt; Belag nachträglich: Calciumsulfatplatten roh bis max. 25 mm, Holzwerkstoffplatte mit Alu-Folie/Stahlblech belegt, Holzwerkstoffplatten bis max. 30 mm beidseitig mit Stahlblech belegt.

Bodenbeläge für Doppelböden

1. Priorität: Klebeparkett, Linoleum.

2. Priorität: Mehrschichtparkett, PVC-Beläge (sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile).

Produkte mit Kennzeichnung eco-1 enthalten keine umweltrelevanten Bestandteile.

Plattenbeläge (Plättli)

Bodenbeläge

1. Priorität: Keramikmosaik, Glasmosaik, zementgebundene Platten (Kunststein).

2. Priorität: Keramikplatten, Glasplatten, kunstharzgebundene Platten.

Kunstharzgebundene Platten und Natursteinplatten beinhalten deutlich mehr Graue Energie.
Im Objektbereich sind möglichst grossformatige Platten zu verwenden (Reinigungsfreundlichkeit).

Klebemörtel

1. Priorität: Zementgebundene Produkte.

Fugenmörtel

1. Priorität: Zementgebundene Produkte.

Abdichtung

1. Priorität: Mineralisch gebundene Dichtungsschlämme.

2. Priorität: Kunstharzdispersion, Kunststofffolie.

Fugenlose Bodenbeläge

Ausgleichsschichten

1. Priorität: Zementmörtel.

2. Priorität: Beton, Zement-Kunstharz-Fliessbelag.

Bodenbeläge für leichte bis mittlere Beanspruchung

1. Priorität: Zementfliessbelag, Terrazzobelag Zement, Magnesia-Fliessbelag, Magnesiabelag einschichtig, Zement-Kunstharzbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

2. Priorität: Hartsteinholzbelag einschichtig, Hartsteinholz zweischichtig, Vermörtelungsbelag (nur leichte Beanspruchung), Hartbetonbelag sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

nicht empfohlen: Produkte mit einem Lösemittelgehalt über dem zulässigen Wert gemäss Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel.

Stahlteile, welche mit magnesiagebundenen Belägen in Berührung kommen, müssen vor Korrosion geschützt werden.
Kunstharzbeläge: Zulässigen Lösemittelgehalt mit der Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel prüfen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Bodenbeläge für schwere Beanspruchung

1. Priorität: Terrazzobelag Zement, Magnesia-Fliessbelag, Magnesiabelag einschichtig, Hartsteinholzbelag zweischichtig, Zement-Kunstharzbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile, Hartbetonbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

2. Priorität: Hartsteinholzbelag einschichtig.

nicht empfohlen: Produkte mit einem Lösemittelgehalt über dem zulässigen Wert gemäss Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel.

Stahlteile, welche mit magnesiagebundenen Belägen in Berührung kommen, müssen vor Korrosion geschützt werden.
Kunstharzbeläge: Zulässigen Lösemittelgehalt mit der Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel prüfen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Bewehrung

1. Priorität: Bewehrungen aus Kunststofffasern, Metallnetze.

Oberfläche bestreuen

1. Priorität: mineralische Produkte (Quarzsand).

2. Priorität: synthetische Produkte (Korund).

Oberflächenbehandlung (Siegel, Farben)

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B; dünnschichtige 2-K-Systeme mit Umwelt-Etikette Kategorie C.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A bis C erfüllen das Ausschlussvorgabe Minergie-ECO.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Oberflächenbehandlung (Imprägnierungen)

Produkte mit Umwelt-Etikette A bis C oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Reinigung

Reinigungsprodukte

Es sind Produkte zu wählen, welche entweder das europäische Umweltzeichen (EU Ecolabel), das Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan), das Österreichische Umweltzeichen oder das ECOCERT Label tragen.

Der Geltungsbereich umfasst keine Produkte, die in Bereichen mit erhöhten hygienischen Anforderungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Grossküchen, Hallenbädern etc.) eingesetzt werden.

Verwertung/Entsorgung

Beläge aus PVC, Polyolefinen, Synthesekautschuk, Teppich, Linoleum etc.

Rücknahme von PVC-Belägen durch Herstell- oder Lieferfirma zur Verwertung; andere Belagstypen: Verbrennung in KVA.

Asbesthaltige Bodenbeläge

Fachgerechter Ausbau und Entsorgung nach Technischem Merkblatt Nr. 66070 der SUVA. Die Sanierungsarbeiten unterliegen der Meldepflicht.

Betroffen sind schwergewichtig zwischen 1970 und 1982 produzierte CV-(Cushioned-Vinyl)-Beläge („Novilon“) und PVC-Flex-Platten.
Informationsplattform zum Thema Asbest:

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Fugenvergussmassen, Vorbehandlungen).

Schreinerarbeiten

Holzwerkstoffe (Holzauswahl, Formaldehyd-Emissionen)

Baureinigung

Baugrobreinigung, Baufeinreinigung, Reinigung von Bodenbelägen

ecoBKP 282: Wandbeläge, Wandbekleidungen

Holzbekleidungen

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An Stellen mit erhöhter Temperatur oder Feuchte formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich). Produkt nicht durch Bohrungen oder Schlitzungen modifizieren.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm, Akustikplatten mit formaldehydhaltiger Verleimung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der Lignum-Liste aufgeführt. Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Holzwerkstoffe mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration = 0,03 ppm können bei 3 von 6 Raumoberflächen bzw. 50% der Raumoberflächen eingesetzt werden.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien oder CPL/HPL-Platten.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Furnierleime, Klebstoffe für die Belegung

Es sind formaldehydfreie Klebstoffe (z.B. Produkte auf Basis von PVAc, Weissleim) zu verwenden.

nicht empfohlen: Produkte, welche Formaldehyd in relevanten Mengen an die Raumluft abgeben können.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Innere Bekleidungen

1. Priorität: Massivholz.

2. Priorität: 3-Schicht-Massivholzplatten, OSB-Platten, Gipsplatten.

Hinterlagen von Wandbekleidungen

Formaldehyd-Emissionen

Mineralwollplatten für Hinterlagen von Wandbekleidungen in beheizten Innenräumen: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

nicht empfohlen: Produkte, welche mehr als 25 ug/m3 Formaldehyd gem. CEN/TS 16516 emittieren.

Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik Baumaterialien ecobau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.
Falls die Luftverteilung ungeführt im Hohlraum zwischen Wandbekleidung und Wand erfolgt, sind die Dämmplatten allseitig mit einem Rieselschutz zu versehen.

Plattenarbeiten (Plättli)

Grundierungen, Spachtelungen, Voranstriche, Klebstoffe

Produkte mit Emicode EC1 / EC1 plus Label oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte.

Emicode EC1/EC1 plus: Produkt-Kennzeichnungssystem für sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040
Vorgabe Minergie-ECO 120.080

Wandbeläge

1. Priorität: Keramikmosaik, Glasmosaik, zementgebundene Platten (Kunststein).

2. Priorität: Keramikplatten, Glasplatten.

Im Objektbereich sind möglichst grossformatige Platten zu verwenden (Reinigungsfreundlichkeit).

Klebemörtel

1. Priorität: Zementgebundene Produkte.

Fugenmörtel

1. Priorität: Zementgebundene Produkte.

Zementmörtelanwurf

Kalkzement- oder zementgebundener Mörtelanwurf.

Putze

1. Priorität: Mineralisch gebundene Produkte.

Tapezierarbeiten

Wandbekleidungen

1. Priorität: Rauhfasertapete.

2. Priorität: Vliestapete, PE-Tapete auf Vlies.

Tapetenleime

Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Vergussmassen, Vorbehandlung).

Gipserarbeiten

Trockenbau Wände (Ständerwände, Wandbekleidungen).

Schreinerarbeiten

Holz und Holzwerkstoffe (Holzauswahl, Formaldehyd-Emissionen).

Deckenverkleidungen

Oberflächenbehandlung (Transparente und deckende Beschichtungen).

Innere Oberflächenbehandlung

Beschichtungen auf mineralische Untergründe, Holz und Metall.

ecoBKP 283: Deckenbekleidungen

Trockenbau- und Mineralwolleplatten

Deckenbekleidungen ohne besondere Anforderungen

1. Priorität: Gipskartonplatten 12.5 bis 20 mm.

2. Priorität: Gipskartonplatten 25 mm, Vollgipsplatten 25 bis 40 mm, zementgebundene Leichtbauplatten 12.5 mm.

Deckenbekleidungen mit Schallschutz-anforderungen

1. Priorität: Gipskartonplatten schallabsorbierend 12.5 mm

2. Priorität: Blähglasgranulatplatten 15 bis 25 mm, Glaswolleplatten beschichtet 26 bis 46 mm, Steinwolleplatten mit Akustikputz 25 mm.

Bekleidungen von Trägern und Kanälen

1. Priorität: Gipskartonplatten 12.5 mm.

2. Priorität: Vollgipsplatten 25 mm, zementgebundene Leichtbauplatten 12.5 mm.

Holz und Holzwerkstoffe

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Formaldehyd-Emissionen

Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration ≤ 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung.
An Stellen mit erhöhter Temperatur oder Feuchte formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden (mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich). Produkt nicht durch Lochung/Schlitzung modifizieren.

nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration >0,03 ppm, Akustikplatten mit formaldehydhaltiger Verleimung.

Detaillierte Anwendungsempfehlungen und eine Produktliste sind in der Lignum-Liste aufgeführt. Produkte mit Anwendungsempfehlung 1 entsprechen der Vorgabe.
Holzwerkstoffe mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer Formaldehyd-Ausgleichskonzentration = 0,03 ppm können bei 3 von 6 Raumoberflächen bzw. 50% der Raumoberflächen eingesetzt werden.
Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc. Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF.
Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die Formaldehyd-Emissionen. Geeignet sind z.B. Melaminharzfolien, CPL/HPL-Platten, deckende Beschichtungen od. Furniere mit transparenter Beschichtung.
Die Bedingungen für Emissionsmessungen sind in der ecobau Methodik Baumaterialien beschrieben.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Furnierleime, Klebstoffe für die Belegung

Es sind formaldehydfreie Klebstoffe (z.B. Produkte auf Basis von PVAc, Weissleim) zu verwenden.

nicht empfohlen: Produkte, welche Formaldehyd in relevanten Mengen an die Raumluft abgeben können.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Deckenbekleidungen ohne besondere Anforderungen

1. Priorität: Profilbretter, 3-Schicht-Massivholzplatten, Mineralfaserplatten.

2. Priorität: MDF-Platten, Spanplatten, Grobspanplatten OSB, Sperrholzplatten, zementgebundene Holzwolleplatten.

Deckenbekleidungen mit Schallschutzanforderungen

1. Priorität: Profilbretter und 3-Schicht-Massivholzplatten mit offenen Fugen.

2. Priorität: Peforierte oder gerillte HWS-Platten formaldehydfrei verleimt, MDF-Platten und Grobspanplatten OSB und Sperrholzplatten mit offenen Fugen.

Deckenbekleidungen mit Lamellen und Rasterelementen

1. Priorität: Massivholz.

2. Priorität: Spanplatte furniert, 3-Schicht-Massivholzplatte.

Metall

Deckenbekleidungen ohne besondere Anforderungen

2. Priorität: Alu-Paneel pulverbeschichtet.

Die Graue Energie von Deckenbekleidungen aus Stahl, Aluminium und Chromnickelstahl ist deutlich höher als diejenige von Gipsbauplatten, Holz, Holzwerkstoffen oder Mineralfaserplatten.

Deckenbekleidungen mit Schallschutzanforderungen

2. Priorität: Alu-Paneel pulverbeschichtet mit offenen Fugen.

Hinterlagen von Deckenbekleidungen

Formaldehyd-Emissionen

Mineralwollplatten für Hinterlagen von Deckenbekleidungen in beheizten Innenräumen: Produkte ohne Formaldehyd im Bindemittel oder mit nachweislich niedrigen Formaldehydemissionen.

nicht empfohlen: Produkte, welche mehr als 25 ug/m3 Formaldehyd gem. CEN/TS 16516 emittieren.

Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel können zu einer Belastung der Innenraumluft mit Formaldehyd führen.
Eintrag in der ecoProdukteliste oder Emissionsprüfung gemäss Methodik Baumaterialien ecobau erforderlich.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.020

Lungengängige Fasern

Mineralfaserdämmstoffe dürfen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung stehen.

Bei gelochten oder geschlitzten Platten ist ein Rieselschutz (z.B. Faservlies) vorzusehen.
Falls die Luftverteilung ungeführt im Hohlraum zwischen Deckenbekleidung und Decke erfolgt, sind die Dämmplatten allseitig mit einem Rieselschutz zu versehen.

Akustikhinterlagen

1. Priorität: Kunstfaservlies, Mineralwollplatten.

Die Graue Energie von Schwerfolien ist deutlich höher.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau in Holz

Wärmedämmungen.

Fenster, Aussentüren

Montage.

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Abdichtungen (Fugendichtungsmassen, Fugenvergussmassen, Vorbehandlungen).

Innere Oberflächenbehandlung

Oberflächenbehandlungen auf Holz und Metall.

ecoBKP 285: Innere Oberflächenbehandlungen

Allgemeines

Produktauswahl

Für den ganzen Schichtaufbau sind Produkte, die mit Umwelt-Etikette Kategorie A, A- oder B eingestuft sind oder das natureplus-Gütesiegel tragen, einzusetzen.

nicht empfohlen: lösemittelverdünnbare Produkte, Produkte mit bioziden Wirkstoffen (Filmkonservierung) oder Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie D bis G.

Die Umwelt-Etikette der Schweizer Stiftung Farbe stuft Beschichtungsstoffe in die Kategorie A (beste Kategorie) bis G ein. Die Einstufungskriterien sind transparent und berücksichtigen die Wirkung auf Mensch und Umwelt sowie die Gebrauchstauglichkeit.
Bei Anwendungsbereichen ohne Produkte in den Kategorien A bis B kann auf Produkte der Kategorie C ausgewichen werden.
Biozide zur Filmkonservierung gewährleisten nur kurzzeitigen Schutz und sind gesundheitsbelastend. Wasserbasierte Produkte enthalten in der Regel geringe Mengen an Bioziden zur Topfkonservierung.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Oberflächenbehandlungen auf mineralische Untergründe und Tapeten

Grundierungen

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder Produkte mit natureplus-Gütesiegel.

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Wand- und Deckenfarben

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A oder Produkte mit natureplus-Gütesiegel.

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Bodensiegel und -farben

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A.

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B; dünnschichtige 2-K-Systeme mit Umwelt-Etikette Kategorie C.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Imprägnierungen, Isolierfarben, Lasuren

Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A bis C oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte einsetzen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Oberflächenbehandlungen auf Holz und Metall

Füller, Grundierungen, Imprägnierungen

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A.

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B.
2-Komponenten-Systeme: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie C.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Vorlacke, Decklacke, Klarlacke, Lasuren, Öle

1. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A.

2. Priorität: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie B.
2-Komponenten-Systeme: Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie C.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Wachse, Beizen

Produkte mit Umwelt-Etikette Kategorie A bis C oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte sowie Produkte ohne biozide Wirkstoffe (Holzanwendung) einsetzen.

Ausschlussvorgaben Minergie-ECO 120.040

Renovation

Vorbehandlung

1. Priorität: Vollständig abwaschen mit Wasser (Leimfarbe), Anlaugen mit Salmiakgeist/Laugenpulver (Vorbereitung tragfähiger Altanstriche), mechanische Entfernung (Abschleifen, Sandstrahlen etc.), thermische Entfernung (Abbrennen, Trockeneis etc.).

2. Priorität: Abbeizen mit NMP/NEP-freiem Abbeizmittel.

Bei mechanischen und thermischen Verfahren ist vorgängig sicherzustellen, dass der Altanstrich nicht mit Schadstoffen (Asbest, PCB, Blei etc.) belastet ist.
NMP (N-Methyl-2-Pyrrolidon) und NEP (N-Ethyl-2-Pyrrolidon) sind stark gesundheitsgefährdend.

Verschimmelte Untergründe

Kleine Flächen (bis 100 cm2) mit Wasser und handelsüblichem Haushaltsreiniger entfernen, anschliessend mit 70-80% Alkohol desinfizieren. Grössere Flächen durch Fachfirma behandeln lassen (70-80% Alkohol, Wasserstoffsuperoxyd).
Neue Beschichtung mit Organosilikat-, Silikat- oder Kalkfarbe.

nicht empfohlen: Anti-Schimmel-Mittel mit bioziden Wirkstoffen, Produkte mit Bioziden zur Filmkonservierung oder Nanosilber.

Biozide wirken nur temporär und sind gesundheitsbelastend. Der Schutz vor Schimmel oder Pilzbewuchs ist mit geeigneten konstruktiven (Wärmedämmung, Lüftungsanlage etc.) oder organisatorischen Mitteln (regelmässiges Lüften) zu gewährleisten. Alkalische Farbsysteme (Silikatfarben, Organosilikatfarben, Kalkfarben) verzögern einen erneuten Schimmelbefall.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung.

Montagebau in Stahl

Korrosionsschutzbehandlung von Stahlkonstruktionen.

Fenster, Aussentüren

Oberflächenbehandlung (Fenster und Türen).

Äussere Oberflächenbehandlung

Verwertung/Entsorgung (Farb- und Verdünnerresten, Farbschlamm, Gebinde).

Bodenbeläge

Beläge aus Holz, Kork und Laminat (Oberflächenbehandlungen).

Wandbeläge

Tapezierarbeiten.

ecoBKP 287: Baureinigung

Allgemeines

Entsorgung von Abfällen

Die bei der Baureinigung entstehenden Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
Restmassen von bauchemischen Produkten sind als Sonderabfall nach VeVA getrennt nach Entsorgungscodes zu entsorgen.

Bauchemische Produkte sind z.B. Reinigungsmittel, Beton- und Mörtelzusätze, Klebstoffreste, Dichstoffreste, Farbreste, ausgehärtete Farben und Farbpasten, Lösemittel, Pinselreiniger, Schmutzschlämme, Ablaugereste, Schleifstäube.

Lösemittelhaltige Produkte

Der Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten ist auf Kleinstflächen zu beschränken (siehe Abschnitt Reinigungs- und Pflegeanweisungen).

nicht empfohlen: Einsatz von Produkten mit aromatischen Lösemitteln.

Terpentinersatz, Nitroverdünner, White Spirit, Reinigungsbenzin etc. enthalten aromatische Lösemittel.
Der Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten führt zu erhöhten Werten bei Raumluftmessungen, was bei Minergie-ECO zum Ausschluss führen kann.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Stark saure oder alkalische Produkte

Auf den Einsatz von stark sauren oder stark alkalischen Produkten (R-Sätze R34 und R35) ist zu verzichten. Neutrale Allzweckreiniger genügen für die Baureinigung vollkommen.

Ausnahmen (siehe Pflegeanleitungen): Entfernen von Zementschleier und Formentrennmittel (EPDM-Noppenbeläge) .

Ökolabels für Reinigungsprodukte

Es sind Produkte zu wählen, welche entweder das europäische Umweltzeichen (EU Ecolabel), das Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan), das Österreichische Umweltzeichen oder das ECOCERT Label tragen.

Für alle Produkte gilt: fachgerechter Einsatz, Überdosierung ausschliessen.

Massnahmen Planungsphase

Zielsetzungen definieren

Neben der späteren Gebäudenutzung ist auch der nahtlose Übergang von der Bau- zur Betriebsphase zu gewährleisten, d.h. entsprechend zu planen und vorzubereiten. Zusätzlich zur Baureinigung ist für die Bezugs- und Betriebsstartphase ein erhöhter Reinigungsaufwand einzuplanen.

In der Regel werden die Zielsetzungen im Rahmen des planungs- und baubegleitenden Facility Managements (pbFM) definiert.

Bauliche Anforderungen definieren

Die Planung hat zu berücksichtigen, wie und wann Bauteile eingebaut werden, um das Risiko von Beschädigungen und Baureinigungsaufwand möglichst gering zu halten (Schmutzschleusen, Fenster, Bodenbeläge, Sanitärinstallationen, Möbel-Innenausbau). Eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Wahl der Bodenbeläge hat auch im Hinblick auf Schutzbehandlung und Reinigung zu erfolgen.

Reinigungskonzept Betriebsphase erstellen

Die Baureinigung muss auf die künftige Unterhaltsreinigung abgestimmt sein. Die objektspezifischen Reinigungsstandards und Hygieneanforderungen sind festzulegen und die zum Einsatz vorgesehenen, auf die Materialien abgestimmten Reinigungssysteme zu definieren.

Unnötige Schutzbehandlungen und damit Grundreinigungen gleich zu Beginn der Unterhaltsreinigung sind zu verhindern (z.B. für Entfernen von Beschichtungen auf Linoleum, Metallpflege auf Lifttüren).

Massnahmen Bauphase

Schutz empfindlicher Oberflächen

Empfindliche Oberflächen (polierte oder geschliffene Oberflächen, Gläser, Kanten/ Ecken) sind mit Faservlies und an besonders beanspruchten Stellen zusätzlich mit Holzfaserplatten abzudecken. Mittels lückenloser Verklebung der Stösse und Abschlüsse ist zu verhindern, dass Schmutz unter das Faservlies gelangen kann.

Bei Arbeiten mit Trenn- oder Schruppscheiben sind empfindliche Oberflächen (Glas, Kunststoffe etc.) mit Karton vorgängig zu schützen.

Vermeidung von Verschmutzungen

Bei stark staubbildenden Arbeiten sind Verfahren zu wählen, welche die Absaugung der Stäube direkt an der Maschine erlauben. Die Räume sind möglichst staubdicht abzuschliessen, um eine Verschmutzung benachbarter Räume zu vermeiden. Im Raum gelagerte Baumaterialien oder Bauelemente sind vor Arbeitsbeginn entweder zu entfernen oder abzudecken. Der Schmutzeintrag ins Gebäude ist zu vermeiden (Zugangswege mit geschlossenen Belägen, Schmutzschleusen in allen Eingangsbereichen während Innenausbau- und Bauendphase).

Baugrobreinigung

Bei schmutzbildenden Arbeiten oder starkem Eintrag von Schmutz ist jeweils periodisch, spätestens aber nach Abschluss der entsprechenden Arbeiten eine Baugrobreinigung ("besenrein") durchzuführen, um die Verteilung des Schmutzes im Gebäude zu begrenzen.
Entstehende Abfälle sind täglich vor Arbeitsschluss zu entfernen (durch die Handwerker selber und durch die laufende Baugrobreinigung), Fluchtwege sind konsequent freizuhalten.

Mindestens wöchentlich soll eine Baugrobreinigung durchgeführt werden.

Temporäre Sanitäreinrichtungen

Vor Durchführung der Baufeinreinigung sind temporäre Sanitäreinrichtungen im Gebäude zu entfernen bzw. zu grundreinigen.

Während der Bauphase sind Bausanitäranlagen genügend oft hygienisch zu reinigen.

Baunachreinigung

Erfolgen nach Abnahme der Baufeinreinigung zusätzliche nachträgliche Installations- oder Bauarbeiten, so ist eine entsprechende Baunachreinigung vorzusehen.

Einhalten der Vorgaben für die Baufeinreinigung respektive der späteren Unterhaltsreinigung.

Reinigungs- und Pflegeanweisungen

Baufeinreinigung

Die Reinigungs- und Pflegeanleitungen der eingesetzten Reinigungsprodukte sind zu beachten. Sie beinhalten in der Regel auch Hinweise zu den für die Baufeinreinigung einzusetzenden Reinigungssystemen und den Systemen für die Grund- oder Schutzbehandlung (insbesondere für Bodenbeläge).

Jede Bodenbelagsart braucht ihre materialspezifische Reinigungs- und Pflegeanleitung (in der Regel vom Hersteller erhältlich).

Schutzbehandlungen

Für die Pflege sind Produkte ohne Schichtaufbau zu verwenden (Wischpflege, Spraypflegeprodukte).
Stark poröse, saugfähige Bodenbeläge (Steinholz, Zementestrich, Tonplatten) mit Porenfüller/Imprägnationsmittel (auf wässeriger Basis) schutzbehandeln.
Auf Polymerbeschichtungen von Böden ist möglichst zu verzichten.

Nicht alle Böden brauchen eine Schutzbehandlung.
Oft lässt sich die Pflege mit einem kombinierten Produkt (z.B. Wischpflege ohne Schichtaufbau) in die Unterhaltsreinigung integrieren.

Bodenbeläge Bahnenware

Zwei Mal staubbindend wischen, anschliessend sprayreinigen oder nassreinigen mit oder ohne Wischpflege (abgestimmt auf Unterhaltsreinigung).

Entfernung von Trennmitteln siehe EPDM-Noppenbeläge.

EPDM-Noppenbeläge

Formentrennmittel aus der Produktion (Silikon- oder Paraffinbasiert) müssen durch eine Grundreinigung vollständig entfernt werden.

Reinigung muss ev. wiederholt durchgeführt werden.
EPDM-Beläge sind empfindlich gegen starke Alkalien und bestimmte Lösemittel.

Naturstein bruchroh

Trockensaugen oder kehrsaugen, dann scheuersaugen mit Scheuersaugmaschine und Wischpflegemittel ohne Schichtaufbau.

Natur- oder Kunststein geschliffen/poliert

Zwei Mal staubbindend wischen, dann nasswischen mit Flachmopp oder Scheuersaugen mit Scheuersaugmaschine und Wischpflegemittel ohne Schichtaufbau.

Keramische Beläge (Plättli)

Nasswischen mit Mikrofaser-Mopp, Scheuersaugen mit Scheuersaugmaschine mit Mikrofaserpad, Nassscheuern und Nasssaugen mit Einscheibenmaschine und Mikrofaserpad (jeweils ohne Pflegemittel).

Holzparkett versiegelt

Zwei Mal staubbindend wischen, dann sprayreinigen mit Einscheibenmaschine und wässriger Wachsdispersion.

Bei hoher Benutzerfrequenz Nachbehandlung mit unverdünnter Wachsdispersion.

Holzparkett geölt

Zwei Mal staubbindend wischen, dann Sprayreinigen mit Einscheibenmaschine und neutralem Reiniger, Scheuersaugen mit Scheuersaugmaschine und neutralem Reiniger.
Objektbereich: Fabrikgeölter Holzparkett nach Verlegen zusätzlich nachölen (kann auch vom Gebäudereiniger durchgeführt werden)

Beim Scheuersaugen muss die Zufuhr der Reinigungslösung stark reduziert werden, um Schäden zu vermeiden.

Textile Beläge

Bürstsaugen mit Bürstsauger, bei starker Verschmutzung trocken oder nass shampoonieren mit Einscheibenmaschine und Teppichshampoo.

Bürstsaugen ist für langflorige Teppiche nicht geeignet.

WC-Schüsseln, Pissoirs

Nassscheuern mit Mikrofaserpad, Bürste, (mit neutralem Allzweckreiniger, ohne Pflegemittel); Nachtrocknen mit Mikrofasertuch.

Säurereiniger nur falls nötig und gezielt anwenden.

Fenster, Glasflächen

Einwaschen mit Fenstereinwaschgerät und neutralem Allzweckreiniger, abziehen mit Fensterwischer.

Zementschleier

Einsatz von Produkten auf Sulfamidsäurebasis (Amidosulfon). Fugen vorwässern, nur kurz wirken lassen, um Schäden zu vermeiden. Gut spülen und mit leicht alkalischem Produkt neutralisieren; nachspülen.

Arbeitssicherheit beachten!
Achtung: auf säureempfindlichen Materialien und Metallen können Schäden entstehen.

Lack- und Farbspuren

Lack- und Farbspuren auf Glas mit Glasklingen nass entfernen.
Auf anderen Oberflächen geeignete Lösemittel einsetzen (auf absolutes Minimum beschränken).

Beim Umgang mit Lösemitteln sind Brandschutz und Arbeitssicherheit zu beachten. Lösemittelempfindliche Oberflächen sind gut abzudecken.
Achtung mit Glasklingen auf Spezialgläsern (z.B. beschichtete Gläser, therm. vorgespanntes ESG).

Silikon- und Leimspuren

Silikon- und Leimspuren möglichst noch frisch unter Verwendung eines konzentrierten Allzweckreinigers entfernen. Für eingetrocknete Silikonspuren speziellen Silikonentferner verwenden.

Lösemitteleinsatz auf absolutes Minimum beschränken. Noch plastische Leimspuren lassen sich vereisen und dann mechanisch entfernen (analog zu Kaugummientfernung).

Arbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung

Mit entsprechender Arbeitskleidung, -schuhen und –handschuhen, Schutzbrille und professioneller Unterweisung lassen sich Schäden an Personen und am Reinigungsobjekt vermeiden.

Geeignete Arbeitsmittel

Auch bei ökologischen Produkten auf Hautfreundlichkeit achten; z.B. keine Essigsäure verwenden, chemische Produkte nicht sprühen und nicht einatmen.

Beim Einsatz von Essigsäure entstehen unangenehme Dämpfe, es besteht die Gefahr von Korrosion und bei kupferhaltigen Materialien von Grünspanbildung.

Kontrollen

Externe Baustellenkontrollen

Die Umsetzung der Baureinigung ist durch externe Baustellenkontrollen zu überwachen. Abweichungen von den festgelegten Verfahren sind sofort anzumahnen.

Kontrollen haben unangemeldet zu erfolgen.

Abnahmeprotokolle, Tests

Nach Abschluss der Baufeinreinigung ist das Ergebnis mittels eines Abnahmeprotokolls festzuhalten.

Zementschleierentfernung mit Säuretest prüfen (schäumende Reaktion).

Bauschäden

Die Baufeinreinigung muss rechtzeitig vor der Abnahme der Ausbau-Gewerke erfolgen, damit allfällige Bauschäden erkannt werden können.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche / Rückbau / Entsorgung

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung von Bauabfällen

Lüftungsanlagen

Abnahme, Hygiene im Betrieb

ecoBKP 421: Gartenarbeiten

Allgemeines

Einbezug der Nutzenden

Die Nutzenden werden bereits während der Erarbeitung des Umgebungskonzepts einbezogen und es werden Flächen eingerichtet, welche die Interaktion der Nutzenden mit der Umgebung erlauben (Beobachtungsstellen, Urban Gardening, Kompostierplätze etc.).

Naturnahe Gärten werden oft als verwildert angesehen. Zur Erhöhung der Akzeptanz ist der Einbezug der Nutzenden wichtig.

Pflege und Unterhalt

Es wird ein Pflegekonzept erarbeitet, welches die differenzierte, fachgerechte Pflege der unterschiedlichen Grünflächen gewährleistet.
Für die Umsetzung werden langfristige Verträge mit qualifizierten Unternehmen abgeschlossen oder die Umsetzung erfolgt mit eigenem, geschultem Personal.

Um die Artenvielfalt zu erhalten oder zu fördern ist ein regelmässiger Unterhalt notwendig.

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Betonwahl

Sofern technisch machbar ist Beton mit Recycling-Gesteinskörnung einzusetzen.

Die Verfügbarkeit von RC-Beton ist vorgängig abzuklären.

Zementwahl

1. Priorität: CEM II/B-LL, CEM III/B.

2. Priorität: CEM II/A, CEM III/A, ZN/D.

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
CEM II/B-LL benötigt für die Herstellung weniger Graue Energie und verursacht geringere Treibhausgasemissionen als CEM II/A. Das gleiche gilt für CEM III/B im Vergleich zu CEM III/A.
Bezüglich Grauer Energie weisen CEM II/A und CEM II/B-LL Vorteile gegenüber den CEM III-Arten und ZN/D auf. Demgegenüber verursachen die Zemente CEM III und ZN/D aufgrund des tiefen Portlandzementklinkeranteils niedrigere Treibhausgasemissionen. Betone mit CEM III besitzen jedoch eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).

Vorgabe Minergie-ECO 210.040

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Problempflanzenbekämpfung

Auf dem gesamten Areal werden keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) eingesetzt.
Gehölzsämlinge, krautige Pflanzen mit invasivem Potential (z.B. Goldrute, einjähriges Berufskraut, Riesen-Bärenklau etc.) und stark ausläufer- bzw. rhizombildende Pflanzen (z.B. Japanischer Knöterich) werden 1 bis 2-mal jährlich von Hand entfernt.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Wiederverwendung von Materialien

Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist.
Muss Material abtransportiert werden, so ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden.

Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Zertifizierung von Anlagen

Eine Zertifizierung mit dem Label „Naturpark“ der Stiftung Natur&Wirtschaft ist anzustreben.

Mindestanforderungen (ökologische Qualität, Freiflächen etc.):

Befestigte Flächen und bauliche Elemente

Befestigte Flächen

1. Priorität: Wassergebundene Beläge, Schotter- und Kiesrasen, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Betonplatten, Holzbelag, Holzpflästerung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz und Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine.

Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Keramikplatten und Asphaltbeläge weisen eine deutlich höhere Graue Energie auf.

Sichtschutz, Sichtschutzwände

1. Priorität: Hecke, Holzwand aus Brettern oder Palisaden, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Gitter Edelstahl oder Stahl blank mit Bepflanzung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz, Wand aus Betonlamellen.

Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Ganzmetall- oder Kunststoffwände weisen eine höhere Graue Energie auf.

Lärmschutz

1. Priorität: Holzelemente (gehalten von Stahlstützen), Kalksandsteinmauer 17.5 cm.

2. Priorität: Massivbetonwand 18 cm, Glaselemente (VSG-Glas 2x8 mm) oder Porenbetonelemente (gehalten von Stahlstützen).

Auch mittels Terraingestaltung kann die Lärmbelastung reduziert werden.
Die Begrünung von Lärmschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.

Stützmauern

1. Priorität: Naturstein-Trockenmauer, Winkelplatte 15 cm, Löffelstein aus Beton (Tiefe 40-50 cm).

2. Priorität: Betonschwelle 20 cm, Spaltstein 19 cm.

Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.
Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.

Kinderspielplätze

Kinderspielplätze werden naturnah gestaltet. Die Spielgeräte bestehen grösstenteils aus nachwachsenden Rohstoffen.

Spielgeräte aus Holz werden oft mit Bioziden behandelt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist in solchen Fällen abzuklären.

Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, Kunststoffrinne.

2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge.

Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Abdeckungen für Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Guss, Kunststoff (nur bis Belastungsklasse B).

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Wasserhaushalt

Versickerung

Unverschmutztes Meteorwasser ist wenn möglich vor Ort über eine belebte Bodenschicht versickern zu lassen.

Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter.

Retention

Im Rahmen des Entwässerungskonzepts sind Massnahmen zu treffen, das Regenwasser vor Ort zurückzuhalten (z.B. nicht abgedichtete Retentionsmulden, Feuchtbiotope, Retention in der Sauberwasserleitung, Regenwassernutzung, begrünte Dächer).

Flora und Fauna

Naturinventar

Die bestehenden Naturwerte (Naturinventar) sind durch eine Fachperson zu erheben und die Potentiale abzuklären. Folgende Themenfelder sind dabei zu berücksichtigen: Bodenbeschaffenheit, Vegetation/Baumbestand/invasive Neophyten, Habitate von Tier- und Pflanzenarten (insbes. von geschützten bzw. bedrohten Arten), Vernetzungen, Gewässerschutz, Altlasten, Erosion, Pflegezustand. Zu betrachten sind das eigene Grundstück und die nähere Umgebung.

Ein Naturinventar dient zum Aufzeigen des Bestands an naturnahen Lebensräumen und Objekten sowie von Defiziten und stellt die Grundlage zur Erarbeitung eines Umgebungs- und Schutzkonzepts dar. Zudem erlaubt es Rückschlüsse auf die Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten.

Renaturierung, ökologischer Ausgleich

Wenig naturnahe Flächen (Parkplätze, Lagerplätze, Strassen, eingedolte Gewässer, Wasserbecken etc.) werden renaturiert und undurchlässige Belagsflächen entfernt.
Nach Umsetzung der Baumassnahme soll mindestens ein gleich hoher Naturwert resultieren wie vor der Massnahme.

Durch die Renaturierung können die Biodiversität erhöht und das Mikroklima wesentlich verbessert werden.
Mit Massnahmen des ökologischen Ausgleichs können negative Auswirkungen eines Bauvorhabens (z.B. Überbauung von Grünflächen) durch Aufwertung von anderen Flächen (z.B. Pflanzen von Hecken) ausgeglichen oder gar überkompensiert werden.

Lebensräume

Unterschiedliche artenreiche und ökologisch wertvolle Lebensräume schaffen; z.B. Wald, Baumgruppen, Hochstammobstgärten, humusarme Freiflächen, kiesige Ruderal- oder Brachflächen, Wildblumenwiesen, Feuchtwiesen, Hecken, Staudenflure und Krautsäume, Feuchtbiotope (Tümpel, Kleingewässer, Feuchtzone), Haufen aus Natursteinen oder Totholz, Trockenmauern, begrünte Zäune und Mauern.

Massnahmen für die Schaffung von Lebensräumen: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb:

Ökologische Vernetzung

In der Umgebungsgestaltung werden Vernetzungskorridore und Trittsteinbiotope (auf Basis des Inventars) geschaffen. Dies können z.B. Kleintierdurchlässe, Steinhaufen, Habitatbäume oder Totholzinseln sein.

Viele Tierarten können nur kurze Strecken überwinden. Hindernisarme, geeignet ausgestaltete Korridore oder Trittsteinbiotope ermöglichen es solchen Arten, sich (wieder) auszubreiten.
Habitatbaum/Altholzinsel: Ungenutzter, grösserer lebender Baum (>40 cm Durchmesser) bzw. Baumgruppe, die ihren ganzen natürlichen Lebenszyklus bis zum Zerfall durchläuft.

Bepflanzung

1. Priorität: Einheimische standortgerechte Arten (wenn möglich regionale Typen verwenden).

2. Priorität: Standortgerechte Arten.

nicht empfohlen: Invasive Neophyten gemäss Schwarzer Liste (z.B. Goldrute, japanischer Stauden-Knöterich, japanisches Geissblatt, Sommerflieder, Riesen-Bärenklau etc.).

Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der
Schweiz:

Dach- und Fassadenbegrünung

Geeignete Dach- und Fassadenflächen werden begrünt und gleichzeitig Kleinstrukturen für Tiere geschaffen.

Dachbegrünungen lassen sich mit Solaranlagen kombinieren. Es gibt verschiedene Typen der Fassadenbegrünung; bezüglich Erstellung und Unterhalt sind bodengebundene Begrünungen (z.B. mit Rankgerüsten oder Seilsystemen) vorteilhaft.

Bodengebundene Fassadenbegrünungs-systeme

1. Priorität: Holzroste, rahmenlose Systeme aus CNS-Netzen.

2. Priorität: Rahmenlose Systeme mit CNS-Seilen und CNS-Konsolen, Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Fassadengebundene Begrünungssysteme

1. Priorität: Substratlose Systeme aus Kunstfasergewebe auf Chromstahl-Blechprofilen.

2. Priorität: Systeme mit substratgefüllten Kunststoffbehältern auf Chromstahl-Blechprofilen.

Nisthilfen

Es werden geeignete Nisthilfen für verschiedene Tierarten (z.B. Insekten, Vögel, Fledermäuse, Bilche) geschaffen.

Nisthilfen erleichtern den Tierarten die Ansiedlung. Sie müssen exakt auf die Bedürfnisse der entsprechenden Tierart abgestimmt sein.

Vermeidung von Tierfallen

Roste von Licht- und Lüftungsschächten sind mit einem Gitternetz (Maschenweite max. 5 mm) zum Schutz von Tieren abzudecken.
Zu vermeiden sind frei stehende Glasscheiben (Windschutz, Brüstungen etc.), grossflächige Eckverglasungen und Bepflanzungen vor grossflächigen Verglasungen, da diese besonders oft zu Kollisionen von Vögeln führen.

Merkblatt Koordinationsstelle für Amphibien- u. Reptilienschutz CH:

Gefährdung abklären und allenfalls Massnahmen gemäss Merkblatt „Vögel und Glas“ oder Minergie-ECO Checkliste "tierfreundliche Gestaltung" Abschnitt "Vögel und Glas" treffen.

Lichtemissionen

Die Beleuchtung ist so zu planen, dass Licht nur dorthin gelangt, wo es einen funktionalen Zweck erfüllt. Beleuchtungsdauer und Lichtstärke sind auf das funktional Notwendige reduzieren, Beleuchtungszeiten sind den saisonalen Gegebenheiten anpassen, in Naturschutzgebieten und ökologisch empfindlichen Landschaftsräumen ist möglichst auf künstliche Beleuchtung verzichten.
Die Vorgaben der SIA-Norm 491 sind bei der Planung und dem Bau von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen.

Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch).

Schutz von Naturwerten

Die im Inventar festgestellten bestehenden Naturwerte sowie Habitate von Pflanzen und Tieren werden mit geeigneten Massnahmen geschützt.
Vor der Fällung von Bäumen ist abzuklären, ob Fällungsverbote bestehen oder eine Bewilligung erforderlich ist.
Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden und, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten.
Bei Bäumen im Bereich von nicht oder wenig sickerfähigen Belägen ist sicherzustellen, dass kein tausalzhaltiges Wasser in den Wurzelbereich gelangen kann.

Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung.

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Baulärm).

Baugrubenaushub

Bodenschutz, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Verwertung/Entsorgung.

Baumeisterarbeiten

Betonzusatzmittel, Schalung.

Montagebau in Stahl

Stahlteile, Korrosionsschutz.

Montagebau in Holz

Holzschutz und Holzauswahl.

Bedachungsarbeiten

Dachbegrünungen

ecoBKP 450: Erschliessung durch Leitungen

Allgemeines

Belastete Böden und Altlasten

Bei Verdacht auf Belastung des Bodens mit Schadstoffen (z.B. Rebgelände, Familiengärten) oder Altlasten (z.B. Industrie-, Gewerbe- oder Bahnareale) müssen Untersuchungen und allfällige Massnahmen in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz oder Altlasten durchgeführt werden.

Rohrumhüllungen und Auffüllungen

Mit Aushubmaterial, rezykierten Gesteinskörnungen, Recyclingbeton.

Wasser und Gas

Hausanschlussleitungen

1. Priorität: PE-Rohre

2. Priorität: Stahlrohre verzinkt mit PE-Umhüllung

Um Zinkemissionen zu vermeiden, sind nur verzinkte Stahlrohre mit einer PE-Umhüllung zu verwenden. Rohre aus nichtrostendem Stahl weisen eine deutlich höhere graue Energie auf.

Hauptleitungen

1. Priorität: PE-Rohre PN 10 (mit Schutzmantel bis DN 250), PE-Rohre PN 16 bis DN 180 (mit Schutzmantel bis DN 160).

2. Priorität: PE-Rohre PN 10 mit Schutzmantel über DN 250, PE-Rohre PN 16 über DN 180 (mit Schutzmantel über DN 160 bis DN 250), Gussrohre.

Die Zulässigkeit der Rohrtypen ist projektspezifisch zu klären.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Grabenaushub

Allgemeines (Altlasten), Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Verwertung/Entsorgung.

Baumschutz

Bauarbeiten im Bereich von Bäumen.