ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 230: Elektroanlagen

Allgemeines

Energieverbrauch

Der Elektrizitätsverbrauch für Beleuchtung, Lüftung, Klima und diverse Technik ist im Rahmen des Energiekonzepts zu optimieren. Die Erfassung, Beurteilung und Optimierung erfolgt nach SIA-Merkblättern 2056 und 2048 bzw. SIA-Norm 387/4 (Beleuchtung).

Für die energetische Beurteilung nach SIA-Norm 387/4 stehen diverse Hilfsmittel bereit.

Eigenproduktion und -verbrauch

Bei Sanierungen sind die Möglichkeiten der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs abzuklären. Falls die wirtschaftliche, technische und rechtliche Machbarkeit gegeben ist, die Eignung (Besonnung) gut ist und eine zusammenhängende, nutzbare Dachfläche ausreichender Grösse vorhanden ist, ist eine Anlage zur Eigenproduktion zu realisieren.

Bei Neubauten gelten die Anforderungen der MuKEn 2014 (10 W/m2 Energiebezugsfläche).
Der Eigenverbrauch ist mit geeigneten Mitteln zu optimieren (z.B. Steuerung der hauptsächlichen Verbraucher, Ladung von Wärmespeichern, Batterie).
Nach Möglichkeit sind Solaranlagen mit Gründächern zu kombinieren.
GIS mit Angabe zur Eignung der Dach- und Fassadenflächen:

Energie-Monitoring

Für Objekte mit mehr als 2000m2 Energiebezugsfläche ist ein Messkonzept mit Auflistung der vorgesehenen Messstellen und Darstellung in einem Schema oder Plan zu erstellen.
Die Messung hat pro Nutzungseinheit gemäss Verrechnung durch den Energielieferant zu erfolgen. Falls Raumheizung, Wassererwärmung oder Kühlung mit Elektrizität erfolgen, so sind diese jeweils separat zu messen. Gebäudeeigene Elektrizitätsproduktion (PV, Wärme-Kraft-Kopplung) ist ebenfalls separat zu messen.
Es sollten Tages-Verbrauchsprofile abgebildet werden können und ein Vergleich mit Vorjahreswerten möglich sein. Die Messdaten sollten als Monats- und Jahresdaten ausgewiesen, grafisch dargestellt und den Gebäudebenutzenden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden.

Die Vorgaben basieren auf den Minergie-Anforderungen an das Energie-Monitoring (Produktereglement, Anhang C).

Aufzugsanlagen

Standard-Personenaufzüge: Energieeffizienzklasse A.
Gebäude ab 8 Geschossen und mit mehreren Aufzugsanlagen: Ausstattung mit intelligenter Zielwahlsteuerung und Energierekuperation.
Kabel und Drähte aus halogenfreien Materialien.

Die Einstufung erfolgt gemäss EN ISO 25745 "Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen ".
Die Entlüftungsöffnung des Aufzugsschachts sollte mit motorisch angetriebener, thermostatgesteuerter Klappe versehen sein.

Beleuchtung

Der Elektrizitätsverbrauch der Beleuchtung hat den Anforderungen von MINERGIE zu entsprechen.

Anforderung Minergie: Mittelwert zwischen Grenz- und Zielwert gemäss SIA-Norm 387/4.

Lichtemissionen

Die Vorgaben der SIA-Norm 491 sind bei der Planung und dem Bau von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen.

Lichtemissionen haben negative Effekte auf Natur und Umwelt.

Leitungsführung

Elektroleitungen (Hauptleitungen und Horizontalverteilungen) sind so zu führen, dass sie leicht zugänglich und kontrollierbar sind.

Die Niederspannungs-Installationsnorm NIN legt die Anforderungen an sichere Installationen fest.
Elektromagnetische Felder: siehe separater Abschnitt.

Material und Geräte

Drähte und Kabel

Isolation und/oder Ummantelung von Elektrodrähten und Elektrokabeln aus halogenfreiem Kunststoff.

Halogenhaltige Materialien sind z.B. PVC, Fluorkunststoffe („Teflon“ etc.) oder andere Kunststoffe, welche halogenierte Flammschutzmittel enthalten. Halogenfreie Materialien dürfen gem. SN EN 50642 einen Halogengehalt von max. 0.4% aufweisen.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Rohre, Kanäle, Sicherungs- u. Apparatekästen

Produkte aus halogenfreiem Kunststoff oder aus Metall.

Beschichtungen von Metallteilen müssen ebenfalls halogenfrei sein.

Vorgabe Minergie-ECO 120.090

Lampen, Leuchten

MINERGIE-zertifizierte Leuchten oder Leuchten, welche eine Lichtausbeute gemäss SIA-Norm 387/4 (Tabelle 3) erreichen.
Der Farbwiedergabeindex (Ra bzw. CRI) der Leuchtmittel hat in Bereichen zum längeren Aufenthalt einen Wert von ≥90 zu erreichen.

Der Farbwiedergabeindex der Leuchtmittel hat einen spürbaren Einfluss auf das Wohlbefinden und die Sehleistung der Nutzenden.
Liste zertifizierter Leuchten:

Kühl- und Gefriergeräte

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse D (Gefriergeräte: Klasse E) oder besser. Listen:

Geschirrspüler

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C.

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse D.

Wenn die Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt, sollte das Gerät an das Warmwasser angeschlossen werden.
Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Klasse C oder besser. Listen:

Waschmaschinen

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse C, Schleuderwirkung A und Warmwasseranschluss (nur, wenn Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt).

2. Priorität: Geräte mit Engergieetikette Klasse D, Schleuderwirkung A und Warmwasseranschluss (nur, wenn Warmwasserproduktion mit erneuerbarer Energie erfolgt).

Seit 1.3.2021 gilt ein neues Klassifizierungssystem (A bis G).
Die Geräte werden bezüglich Energie- und Wasserverbrauch, Schleuderwirkung, Geräuschemission, Programmdauer und Füllmenge bewertet.
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Geräten der Energieeffizienzklasse C. Listen:

Wäschetrockner

1. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A+++

2. Priorität: Geräte mit Energieetikette Klasse A++

Natürliche Trocknung bevorzugen.
Das neue Klassifizierungssystem gilt noch nicht für Wäschetrockner.
Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von A+++ Geräten. Listen:

Raumluft-Wäschetrockner

Geräte, welche auf der Topten-Liste aufgeführt sind.

Minergie-P und Minergie-A fordern den Einsatz von Bestgeräten. Listen:

Verbrauchsabhängige Kostenabrechnung in der Waschküche

1. Priorität: Card-Systeme.

2. Priorität: Zählerumschaltung mit Kodierschlüssel (nur für stromverbrauchsabhängige Belastung).

Elektromagnetische Felder

NIS-Zonenplan

Ein NIS-Zonenplan mit der entsprechenden Raumzuordnung nach Nutzungszonen (A, B) wird für das ganze Gebäude erstellt.

Als Nutzungszonen A gelten Orte, an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden (z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schulzimmer, Schlafzimmer, Bettenzimmer). Als Nutzungszonen B gelten Räume, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.

Vorgabe Minergie-ECO 110.050

Hauptleitungen

Die Führung der Hauptleitungen (inkl. Trassen) und Steigzonen sowie die Anordnung von Verteilanlagen und Racks für Starkstrominstallationen erfolgt nicht in Räumen der Nutzungszonen A oder B.

Ein grosser Abstand zu Hauptleitungen und Steigzonen vermindert die Belastung der Gebäudebenutzenden mit nicht ionisierender Strahlung.

Verlegung von Leitungen

Die Verlegung von Leitungen erfolgt in Räumen der Nutzungszonen A in Form von Rundkabeln (keine einzelnen Drähte, keine Flachbandkabel).

Bei Rundkabeln nimmt das Magnetfeld mit dem Abstand wesentlich stärker ab als bei einzelnen Drähten oder Flachbandkabeln.

Antennen für Inhouse-Kommunikation

Ortsfeste Sendeantennen für die drahtlose Inhouse-Kommunikation sind entweder nicht in Räumen der Nutzungszonen A bzw. B installiert oder es wird mittels Berechnung bzw. Simulation aufgezeigt, dass eine andere Anordnung der Antennen zu einer tieferen Strahlungsbelastung der Gebäudenutzenden führt.

Die Belastung an nicht ionisierender Strahlung nimmt mit dem Abstand deutlich ab.
Unter die Inhouse-Kommunikation fallen z.B. WLAN-, DECT- oder GSM/HSPA/LTE-Anlagen.

Verwertung / Entsorgung

Drähte und Kabel

Zuführung an Spezialfirmen (Kabelrecyclingwerke).

Kühl- und Gefriergeräte

1. Priorität: Falls nicht älter als 5 Jahre: Wiederverwendung, z.B. über Bauteilbörse.

2. Priorität: Fachgerechter Ausbau und Weitergabe an von SENS (Stiftung Entsorgung Schweiz) lizenzierten Recycler oder Rückgabe an den Fachhandel.
Während Ausbau und Transport sind Beschädigungen unbedingt zu vermeiden, die Zwischenlagerung hat kontrolliert zu erfolgen (Vermeidung des Diebstahls von Verdichtern).

Ältere Kühl- und Gefriergeräte enthalten stark umweltbelastende Stoffe (FCKW, HFCKW, FKW, chromathaltiges Öl u.a.). Die Rückgabe ist für Endverbraucher kostenlos.

Übrige Elektro-Haushaltgeräte, Entladungs- und Stromsparlampen, Telekommunikations-einrichtungen

Rückgabe an Hersteller, Importeur, Händler oder an eine öffentliche Sammelstelle zur fachgerechten Verwertung nach VREG: kleine Mengen an Zulieferfirma bzw. Fachhandel zurückgeben, grössere Mengen separat sammeln und Spezialfirma übergeben.

Entladungslampen sind z.B. Leuchtstoffröhren od. Metalldampflampen. Batterien und Akkus gelten als Sonderabfall. Die Rückgabe ist für Endverbraucher kostenlos.

Asbesthaltige Elektro-speicherheizgeräte

Demontage asbesthaltiger Elektro-Speicheröfen nur durch Fachpersonen, die bezüglich des Umgangs mit asbesthaltigen Öfen von der SUVA anerkannt wurden.

Elektro-Speicheröfen bis 1977 und einzelne Fabrikate bis 1984 enthalten asbesthaltige Teile.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Schadstoffhaltige Bauteile (Asbestleichtbauplatten, Asbestzementplatten und -formteile, PCB-haltige Bauteile).

Kücheneinrichtungen

Haushaltküchen, Apparate (Backöfen, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Kaffeemaschinen)

Gartenarbeiten

Begrenzung der Lichtemissionen im Aussenraum