ecoBKP 2024
|
Gesamter ecoBKP als pdf |
Material/Prozess | Vorgaben | Hinweise/Quellen |
---|---|---|
ecoBKP 201: Baugrubenaushub | ||
Allgemeines | ||
Planung und Ausschreibung |
Die Planung der Baustellenerschliessung und des Installationsplatzes hat frühzeitig zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass eine möglichst kleine Bodenfläche beansprucht wird und die übrigen Flächen mit einem Zaun abgegrenzt werden. |
Eine Vergabe mit alleinigem ökologischem Kriterium Transportdistanz ist gemäss VöB nicht zulässig. Bereits in der Ausschreibung müssen weitere Faktoren wie Emissionsklassen der Fahrzeuge (z.B. mindestens EURO 5) als Vergabekriterien definiert werden. |
Belastete Böden und Altlasten |
Bei Verdacht auf Belastung des Bodens mit Schadstoffen (z.B. Rebgelände, Familiengärten), Altlasten (z.B. Industrie-, Gewerbe- oder Bahnareale) oder Rhizomen invasiver Neophyten müssen Untersuchungen und allfällige Massnahmen in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz oder Altlasten durchgeführt werden. |
Informationen zu belasteten Standorten sind den kantonalen GIS-Systemen zu entnehmen. |
Gewässerschutz |
Um die Gewässerbelastung durch Bodenpartikel (Sedimente, Erosion) zu verhindern, sind geeignete wasserbauliche Massnahmen zu planen. |
z.B. Absetzbecken, Befestigung, Bermen etc. SIA-Norm 431 |
Maschineneinsatz | ||
Befahren des Bodens |
Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden. |
Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun). |
Bodenfeuchte |
Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren. |
Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden. |
Wahl der Maschinen und Fahrzeuge |
Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen. |
|
Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte) |
Zur Verminderung der Luftbelastung durch baustellenbedingte Schadstoffemissionen sind die Massnahmen der Baurichtlinie Luft zu berücksichtigen. Die dem Vorhaben entsprechende Massnahmenstufe (A, B) ist rechtzeitig vor Baubeginn festzulegen. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung sind die konkreten Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffe zu definieren. |
Neufahrzeuge müssen seit 1.10.2008 der Emissionsklasse EURO 5 und seit 1.1.2013 EURO 6 entsprechen. EURO 6 Fahrzeuge stossen gegenüber EURO 5 weniger als die Hälfte der Schadstoffe aus. |
Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge) |
Zur Begrenzung der Emissionen von Transportfahrzeugen sind im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung Vorgaben für den Bautransportverkehr festzulegen. |
z.B. Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, schwefelfreie Treibstoffe. |
Transportdistanzen |
Die maximale Transportdistanz für Aushubmaterialien sollte weniger als 20 km (Wegstrecke) betragen. |
Die Transportdistanz hat vor allem bei Aushubvolumina über 200 m3, welche auf eine Deponie abgeführt werden, einen grossen Einfluss auf die Umweltbelastung. |
Erdarbeiten | ||
Bodenabtrag |
Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen. |
Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden. |
Bodendepots |
Der Boden muss beim Schütten des Depots möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden. |
Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten). |
Wiedereinbau von Boden |
Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist. |
Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden. |
Sauberkeitsschichten |
Recycling-Kiessand oder Recycling-Beton aus Mischabbruchgranulat. |
Die Verwendung von RC-Material ist nur ausserhalb Grundwasserschutzzonen zulässig, und es muss ein Mindestabstand zum Grundwasserspiegel von 2 Metern eingehalten werden. SIA-Merkblatt 2030 |
Baugrubensicherungen |
Spundwand auskragend, gespriesst oder verankert; Rühlwand auskragend, gespriesst oder verankert; Nagelwand. |
Baugrubensicherungen enthalten sehr viel Graue Energie, weshalb geböschte Baugruben vorzuziehen sind. |
Spezialfundationen | ||
Tiefgründungen |
Rüttelstopfsäule, vorgefertigter Betonpfahl, Mikrobohrpfahl. |
Ortbetonbohrpfähle und Ortbetonverdrängungspfähle belasten die Umwelt gegenüber den in der Vorgabe erwähnten Varianten deutlich stärker. |
Verwertung / Entsorgung | ||
Sauberer Ober- und Unterboden |
Verwendung nach folgenden Prioritäten (in absteigender Reihenfolge): Verwendung an Ort und Stelle, Verwendung auf einer anderen Baustelle, Einsatz für die Rekultivierung, bewilligte Zwischenlager, Deponie. |
|
Verschmutzter Ober- undUnterboden |
Entsorgung bzw. Aufbereitung gemäss den Angaben der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz. |
|
Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP | ||
Baustelleneinrichtung |
Installationsplanung (Boden- und Gewässerschutz, Baulärm etc.). |