ecoDevis 2024



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Material/Prozess
Verwendungszweck
Thema
Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoDevis 662: Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen

Allgemeine Anforderungen

Hinweise zum NPK

Die nachfolgenden Anforderungen können mit Unterabschnitt 080 des NPK 662 in das Leistungsverzeichnis übernommen werden.

Grundbeschichtungen, Haft-, Imprägnier- und Versiegelungsmittel sowie Anstrichstoffe

Grundbeschichtungen, Haft-, Imprägnier- und Versiegelungsmittel sowie andere Anstrichstoffe müssen wasserverdünnbar sein oder dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Spachtel- und Ausgleichsmassen, Dicht- und Klebstoffe

Sämtliche Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie Dicht- und Klebstoffe müssen mindestens die Klassifizierung EC 1, EC 1 R oder gleichwertig aufweisen.

FSHBZ-Gütesiegel

Es sind nur Betonzusatzmittel mit dem Gütesiegel des Fachverbands Schweizer Hersteller von Betonzusatzmitteln zugelassen (FSHBZ-Gütesiegel).

Zementmörtel, Beton und Hartbetonbeläge

Zementmörtel, Beton und Hartbetonbeläge dürfen keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten.

Das Einhalten dieser Anforderung kann anhand der ecoProdukteliste oder dem Sicherheitsdatenblatt überprüft werden. Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

Mineralische Hartstoffgemische

Für Hartbetonbeläge und Monobeton dürfen nur mineralische Hartstoffgemische verwendet werden.

Fugen vorbereiten

Voranstriche müssen entweder wasserverdünnbar sein oder dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Fugendichtungen

Fugendichtstoffe müssen wasserverdünnbar sein bzw. dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten oder müssen mindestens die Klassifizierung Emicode EC 1 oder gleichwertig aufweisen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

Materialvorgaben

662.1
Abdeckarbeiten

1. Priorität: Kunststofffolie aus Rezyklat.

2. Priorität: Abdeckpapier.

662.2
Ausgleichsschichten

1. Priorität: Zementmörtel.

2. Priorität: Beton, Zement-Kunstharz-Fliessbelag.

662.3
Trennlagen

1. Priorität: Ölpapier, Glasvlies, Wellkarton.

662.4
Bodenbeläge für leichte bis mittlere Beanspruchung

1. Priorität: Zementfliessbelag, Terrazzobelag Zement, Magnesia-Fliessbelag, Magnesiabelag einschichtig, Zement-Kunstharzbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

2. Priorität: Hartsteinholzbelag einschichtig, Hartsteinholz zweischichtig, Vermörtelungsbelag (nur leichte Beanspruchung), Hartbetonbelag sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

nicht empfohlen: Produkte mit einem Lösemittelgehalt über dem zulässigen Wert gemäss Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel.

Stahlteile, welche mit magnesiagebundenen Belägen in Berührung kommen, müssen vor Korrosion geschützt werden.
Kunstharzbeläge: Zulässigen Lösemittelgehalt mit der Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel prüfen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

662.6
Bodenbeläge für schwere Beanspruchung

1. Priorität: Terrazzobelag Zement, Magnesia-Fliessbelag, Magnesiabelag einschichtig, Hartsteinholzbelag zweischichtig, Zement-Kunstharzbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile, Hartbetonbelag, sofern ohne umwelt- und gesundheitsgefährdende Bestandteile.

2. Priorität: Hartsteinholzbelag einschichtig.

nicht empfohlen: Produkte mit einem Lösemittelgehalt über dem zulässigen Wert gemäss Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel.

Stahlteile, welche mit magnesiagebundenen Belägen in Berührung kommen, müssen vor Korrosion geschützt werden.
Kunstharzbeläge: Zulässigen Lösemittelgehalt mit der Minergie-Eco Anwendungshilfe Lösemittel prüfen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.040

662.7
Bewehrung

1. Priorität: Bewehrungen aus Kunststofffasern, Metallnetze.

662.8
Oberfläche bestreuen

1. Priorität: mineralische Produkte (Quarzsand).

2. Priorität: synthetische Produkte (Korund).

Zusätzliche Hinweise

Abgrenzung

Von den Leistungen im NPK 662 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 662 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden.