ecoDevis 2024



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Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoDevis 102: Besondere Bestimmungen

Allgemeine Anforderungen

Merkblatt KBOB

Für den Hochbau gilt das Merkblatt "Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Werkleistungen (Hochbau)" der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB, des Vereins ecobau und der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren IPB.

NPK 102: Position 081 in die Leistungsbeschreibung übernehmen.

Zusätzliche Hinweise

Produktedekarationen und Zertifikate

Im NPK 102 können vom Unternehmer mit Unterabschnitt 250 Zertifikate für das Label Schweizer Holz, für FSC- und PEFC-Labels, Emicode, Umwelt-Etikette der Stiftung Farbe Schweiz, GuT-Signet, FSHBZ-Gütesiegel, Blauer Engel, eco-Institut-Label, EU Ecolabel usw. eingefordert werden werden.

ecoDevis 117: Abbrüche und Demontagen

Allgemeine Anforderungen

Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen

Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen, wenn voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen.

Abfalltrennung

Bei Bauarbeiten sind Sonderabfälle von den übrigen Abfällen zu trennen und separat zu entsorgen. Die übrigen Bauabfälle sind auf der Baustelle zu trennen. Soweit die Trennung der übrigen Bauabfälle auf der Baustelle betrieblich nicht möglich ist, sind die Abfälle in geeigneten Anlagen zu trennen.

Für die Optimierung der Stoffflüsse kann der Rückbau zusätzlich durch eine Fachperson begleitet werden.

Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen

Bei der Planung eines Abbruchs oder Umbaus sind die wieder verwendbaren Materialien und Bauteile rechtzeitig weiter zu vermitteln oder einer Bauteilbörse anzubieten. Bei historisch wertvollen Bauteilen ist die Denkmalpflege zu informieren.

Besonders geeignet: Holzbalken, Stahlträger, Küchen, Sanitärapparate, Fenster, Türen, Massivholzparkett.

Verwertung von Materialien und Bauteilen

Rücknahmesysteme (Branchenlösungen) existieren für Bodenbeläge und Fenster aus PVC, Kunststoff-Dachbahnen aus PVC oder Polyolefinen und EPS. Für Mineralfaserdämmstoffe, Gipskarton- und Vollgipsplatten bieten die grossen Schweizer Hersteller das Recycling an.

Das als Flammschutzmittel in EPS verwendete HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige EPS-Dämmungen aus dem Rückbau nicht mehr rezykliert werden. Bei Verschnitt von Baustellen ist das Recycling weiterhin möglich.

Brennbare Abfälle, die nicht stofflich verwertbar sind

Thermische Nutzung von nicht anderweitig verwertbaren, brennbaren Baustoffen in Zementwerken, Altholz- oder Kehrichtverbrennungsanlagen.

Umfang NPK 117

Der NPK 117 enthält die Arbeiten für den Rückbau von Anlagen und Anlageteilen, die im Hinblick auf die Umweltgefährdung problemlos, d.h. ohne weitere Massnahmen, abgebrochen, demontiert, transportiert und entsorgt werden können.

Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben.

Schadstoffe vor Abbruch entsorgen

Ist ein Objekt mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei, Asbest und dgl. kontaminiert, ist es vor dem Abbruch in einen Zustand zu überführen, in dem es problemlos weiterbearbeitet werden kann.

Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben.

Auffinden von Schadstoffen

Stösst der Unternehmer während der Abbrucharbeiten auf Schadstoffe, sind sofort alle Bauarbeiten einzustellen, und die Bauleitung ist unverzüglich zu informieren.

Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben.

Entsorgung in Aufbereitungsanlage

Mineralische Bauabfälle in Aufbereitungsanlage (Anlage für mineralische Recyclingbaustoffe wie Recycling-Kies, Recycling-Beton, Recycling-Belag usw.):
- Strassenaufbruch, ohne Belagsmaterial.
- Ausbauasphalt. PAK-Gehalt bis mg/kg 250.
- Ausbauasphalt. PAK-Gehalt mg/kg 251 bis 1'000.
- Betonabbruch.
- Mischabbruch.
- Ziegelabbruch.
- Gipsfaserplatten.

Das Abbruchgut darf nicht mit Sonderabfall vermischt sein.
Die korrekte Entsorgung kann mit NPK 117, Unterabschnitt 720 ausgeschrieben werden.
Hinweis: Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt zwischen 250 und max. 1'000 mg/kg darf noch bis am 31.12.2025 verwertet werden, wenn er in geeigneten Anlagen so mit anderem Material vermischt wird, dass er bei der Verwertung höchstens 250 mg/kg PAK enthält (s. VVEA).

Entsorgung in Recyclinganlage

Stofflich verwertbare Bauabfälle in Recyclinganlage:
- Glas.
- Metall.
- Holz.
- Kunststoff.
- Dämmstoffe aus Mineralwolle.
- Vollgipsplatten, Gipskartonplatten.

Die korrekte Entsorgung kann mit NPK 117, Unterabschnitt 720 ausgeschrieben werden.

Entsorgung mit vorgezogener Recyclinggebühr

Bauabfälle mit vorgezogener Recyclinggebühr:
- Leuchten.
- Haushaltgeräte.
- Photovoltaik-Module.

Die korrekte Entsorgung kann mit NPK 117, Unterabschnitt 720 ausgeschrieben werden.

Zusätzliche Hinweise

Recyclingkonzepte

Die verfügbaren Recyclingkonzepte sind im NPK 117 im Unterabschnitt 080 beschrieben.

ecoDevis 181: Garten- und Landschaftsbau

Allgemeine Anforderungen

Befahren des Bodens

Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden. Das Befahren des Oberbodens ist nur zulässig für einzelne Fahrten, wenn der Boden trocken und genügend bewachsen ist. Falls der Boden häufiger oder bei Nässe befahren wird, muss er mit geeigneten Mitteln geschützt werden (z.B. Baggermatratzen, Baupisten).

Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun).
Pflanzen verteilen mit den Wurzeln die Bodenpressung und schützen vor Verhärtung des Bodens.
Für Baupisten usw. kann allenfalls geeignetes Aushubmaterial oder RC-Kies verwendet werden.

Bodenfeuchte

Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren.

Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden.
Eine mögliche Methode zur Beurteilung der Bodenfeuchte ist die Fühlprobe: einen Erdbrocken zwischen den Fingern leicht zerdrücken. Lässt er sich kneten, ist der Boden zu nass: nicht befahren oder bearbeiten.

Wahl der Maschinen und Fahrzeuge

Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen. Für Arbeiten mit Ober- und Unterboden sind Raupenbagger einzusetzen. Die Böden dürfen nur mit Raupenfahrzeugen mit einer Bodenpressung unter kg/cm2 0,5 befahren werden. Sollen ausnahmsweise andere Maschinen (Traxe, Kompaktlader, Radlader, Lastwagen und dgl.) eingesetzt werden, muss dies durch die Bauleitung bewilligt werden.

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte)

Baumaschinen mit einer Leistung über kW 18 müssen entweder den Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder mit einem LRV-konformen Partikelfilter ausgerüstet sein.

Partikelfilter müssen auf der BAFU-Partikelfilterliste aufgeführt sein.

Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge)

Es dürfen nur Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Emissionsklasse EURO 6 erfüllen.

Bodenabtrag

Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen.

Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden.

Bodendepots

Der Boden muss beim Schütten des Zwischenlagers möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden. Oberbodendepots dürfen nach dem Absetzen nicht höher als m 1,5, Unterbodendepots nicht höher als m 2,5 sein. Bei Bodenmaterial mit mehr als
% 30 Tongehalt beträgt die maximale Höhe m 1,5. Sie werden auf ein direkt auf dem bewachsenen Boden verlegtes Trennvlies geschüttet. Das Bodendepot ist so anzulegen, dass das Regenwasser oberflächlich abfliessen und versickern kann. Es darf weder befahren noch als Lagerplatz verwendet werden und muss sofort nach der Schüttung begrünt werden.

Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten).
Die Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln ist gemäss ChemRRV verboten.

Wiedereinbau von Boden

Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist. Unter- und Oberboden sind möglichst in einem Arbeitsgang einzubauen. Der wieder eingebaute Boden ist sofort zu begrünen.

Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden.

Wiederverwendung von Materialien

Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist. Muss Material abtransportiert werden, ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden.

Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Durchlässigkeit befestigter Flächen

Befestigte Aussenflächen sind soweit möglich nicht zu versiegeln.

S. Vorgabe für Beläge

Versickerung

Unverschmutztes Regenwasser ist oberflächlich versickern zu lassen.

Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter.

Bepflanzung

Zur Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.

Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der
Schweiz:

Schutz von Bäumen

Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus m 2) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen, oder der Boden und der Baumstamm sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden.

Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Schutz von Naturwerten

Bestehende Naturwerte (Böden, Wälder, Hecken, Trockenmauern, Feuchtbiotope, Gewässer und dgl.) sowie Habitate von Pflanzen und Tieren (Nistplätze, Brutgebiete, Bäume und dgl.) sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen.

Pflanzenschutzmittel

Auf naturnahen Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) und Dünger eingesetzt werden.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Lichtemissionen

Leuchten dürfen keine Abstrahlung gegen den Himmel aufweisen.

Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch).

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verabeiters) oder Eintrag in ecoProdukteliste und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.060
Vorgabe Minergie-ECO 210.070

Materialvorgaben

181.1
Beton

Einsatz von Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030:2021.

1. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C50, RC-M40.

2. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C25, RC-M10.

nicht empfohlen: Einsatz von Primärbeton, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km verfügbar ist (Ausnahmen vgl. KBOB Empfehlung 2007/2).

RC-C: Beton mit mindestens 25 Massenprozent Betongranulat, RC-M: Beton mit mindestens 10 Massenprozent Mischgranulat.
Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220.090
Vorgabe Minergie-ECO 220.100

181.2
Zement für Beton

1. Priorität: CEM II/B-LL, CEM III/B

2. Priorität: CEM II/A, CEM III/A, ZN/D

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
CEM II/B-LL benötigt für die Herstellung weniger Graue Energie und verursacht geringere Treibhausgasemissionen als CEM II/A. Das gleiche gilt für CEM III/B im Vergleich zu CEM III/A.
Bezüglich Grauer Energie weisen CEM II/A und CEM II/B-LL Vorteile gegenüber den CEM III-Arten und ZN/D auf. Demgegenüber verursachen die Zemente CEM III und ZN/D aufgrund des tiefen Portlandzementklinkeranteils niedrigere Treibhausgasemissionen. Betone mit CEM III besitzen jedoch eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).

Vorgabe Minergie-ECO 210.040

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

181.3
Betonzusatzmittel

Bei technischer Machbarkeit ist auf Betonzusatzmittel zu verzichten. Sind solche erforderlich, sind Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte zu verwenden, welche

1. Priorität: das FSHBZ-Gütesiegel tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten.

2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten.

Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

181.4
Entwässerungsrohre bis DN 200

1. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN4/SN 8, Steinzeugrohre.

2. Priorität: PE-Rohre SN 4, PP-Rohre SN 12/SN 16, PVC-U-Kompaktrohre SN 2/SN 4 mit Calcium-/Zink-Stabilisator (teilweise auch mit organischen Stabilisatoren).

Gussrohre beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als solche aus andern Materialien.

181.7
Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, Kunststoffrinne.

2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge.

Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

181.8
Abdeckungen für Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Guss, Kunststoff (nur bis Belastungsklasse B).

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

181.9
Abdichtung für Retentionsanlagen

1. Priorität: PE-Folie, Bentonitmatte, Weissfeinkalk.

2. Priorität: Bentonit.

181.10
Beläge

1. Priorität: Wassergebundene Beläge, Schotter- und Kiesrasen, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Betonplatten, Holzbelag, Holzpflästerung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz und Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine.

Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Keramikplatten und Asphaltbeläge weisen eine deutlich höhere Graue Energie auf.

181.11
Sichtschutz, Sichtschutzwände

1. Priorität: Hecke, Holzwand aus Brettern oder Palisaden, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Gitter Edelstahl oder Stahl blank mit Bepflanzung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz, Wand aus Betonlamellen.

Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Ganzmetall- oder Kunststoffwände weisen eine höhere Graue Energie auf.

Zusätzliche Hinweise

Abgrenzung

Von den Leistungen im NPK 181 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 181 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden.

ecoDevis 185: Gebäudebegrünung

Allgemeine Anforderungen

Fassadenbegrünung

Geeignete Fassadenflächen werden begrünt und gleichzeitig Kleinstrukturen für Tiere geschaffen.

Es gibt verschiedene Typen der Fassadenbegrünung; bezüglich Erstellung und Unterhalt sind bodengebundene Begrünungen (z.B. mit Rankgerüsten oder Seilsystemen) vorteilhaft.

Bepflanzung

1. Priorität: Einheimische standortgerechte Arten (wenn möglich regionale Typen verwenden).

2. Priorität: Standortgerechte Arten.

nicht empfohlen: Invasive Neophyten gemäss Schwarzer Liste (z.B. Goldrute, japanischer Stauden-Knöterich, japanisches Geissblatt, Sommerflieder, Riesen-Bärenklau etc.).

Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der
Schweiz:

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verabeiters) oder Eintrag in ecoProdukteliste und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.060
Vorgabe Minergie-ECO 210.070

Materialvorgaben

185.1
Bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme

1. Priorität: Holzroste, rahmenlose Systeme aus CNS-Netzen.

2. Priorität: Rahmenlose Systeme mit CNS-Seilen und CNS-Konsolen, Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

185.2
Fassadengebundene Begrünungssysteme

1. Priorität: Substratlose Systeme aus Kunstfasergewebe auf Chromstahl-Blechprofilen.

2. Priorität: Systeme mit substratgefüllten Kunststoffbehältern auf Chromstahl-Blechprofilen.