Anpassung der Bewertung des Gefahrenhinweises H318 ab 2027
28.10.2026
ecobau passt per Januar 2027 die Bewertung des Gefahrenhinweises H318 in der Methodik Baumaterialien ecobau an. Künftig führt H318 «Verursacht schwere Augenschäden» nicht mehr zu einem Punkteabzug bei der Bewertung von Bauprodukten. Die Bewertung der Gefahrenhinweise H317 und H334 bleibt unverändert.
Punktuelle Anpassung der Methodik Baumaterialien
Seit der Methodik 2025 berücksichtigt ecobau bei der Produktbewertung auch die Gefahrenhinweise H317, H318 und H334 während der Verarbeitung auf der Baustelle. Die Auswirkungen dieser Regelung wurden anhand der zertifizierten ecoProdukte überprüft.
Auf dieser Grundlage wird die Bewertung wie folgt angepasst:
- H318 «Verursacht schwere Augenschäden» führt künftig nicht mehr zu einem Punkteabzug.
- H317 «Kann allergische Hautreaktionen verursachen» wird weiterhin mit einem Punkt Abzug bewertet.
- H334 «Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen» wird weiterhin mit zwei Punkten Abzug bewertet.
Die Anpassung berücksichtigt, dass das Risiko für Augenschäden bei der Verarbeitung durch geeignete persönliche Schutzausrüstung gezielt reduziert werden kann. Der Gefahrenhinweis H318 sowie die im Sicherheitsdatenblatt festgelegten Schutz- und Sicherheitsmassnahmen gelten unabhängig von der Bewertung durch ecobau weiterhin uneingeschränkt.
Überprüfung betroffener ecoProdukte
Nach Inkrafttreten der angepassten Methodik Baumaterialien Anfang Januar 2027 überprüft ecobau die aktuell zertifizierten ecoProdukte, deren Bewertung bisher durch H318 beeinflusst wurde.
Für die Hersteller entsteht dadurch kein Handlungsbedarf. Die Überprüfung erfolgt durch ecobau. Sollte sich die Einstufung eines Produkts aufgrund der Anpassung ändern, werden die betroffenen Hersteller direkt über das Ergebnis informiert.