Anpassungen in Anhang 3 der Methodik Baumaterialien

30.9.2026

Per 1. Oktober 2026 passt ecobau die Anerkennung der Umwelt-Etikette der Schweizer Stiftung Farbe an. Die überarbeiteten Äquivalenzregeln vereinfachen die Zuordnung zu eco1, eco2 und ecoBasis und sorgen für eine einheitlichere und nachvollziehbarere Bewertung von Beschichtungsstoffen.

Neue Äquivalenzregeln für die Umwelt-Etikette

Die Umwelt-Etikette der Schweizer Stiftung Farbe dient ecobau als alternatives Bewertungssystem für verschiedene Beschichtungsstoffe. Gemeinsam mit der Stiftung Farbe wurden die Äquivalenzregeln überarbeitet und vereinfacht.

Neu wird klarer zwischen Innen- und Aussenanwendungen unterschieden. Bei Innenanwendungen stehen insbesondere die Anforderungen an Lösemittel im Vordergrund. Bei Aussenanwendungen wird zusätzlich die Bewertung von Filmschutzmitteln berücksichtigt.

Für die Zuordnung zu den ecobau-Bewertungen gilt künftig grundsätzlich:

  • Kategorien A und A− entsprechen eco1.
  • Kategorie B entspricht eco2.
  • Kategorie C entspricht bei Zweikomponentensystemen eco2 und bei Einkomponentensystemen ecoBasis.
  • Bei Fassadenfarben entspricht zusätzlich Kategorie D der Bewertung ecoBasis.

Bisherige Sonderregelungen für einzelne Produktarten entfallen. Damit ist künftig grundsätzlich die Kategorie der Umwelt-Etikette für die Zuordnung zur ecobau-Bewertung massgebend. Betroffene Produkte werden durch die Schweizer Stiftung Farbe neu beurteilt.

Die angepassten Äquivalenzregeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und sind in Anhang 3 der Methodik Baumaterialien dokumentiert.