ecoBKP 2025


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 421: Gartenarbeiten

Allgemeines

Gestaltungskonzept

Umgebungsgestaltungen sind integral zusammen mit Untergeschossen, Tiefbauarbeiten, Fassaden- und Dachgestaltung, Erschliessung sowie Nutzung und Unterhalt zu planen. Insbesondere sind Bestandsbäume nach Möglichkeit einzubeziehen und zu erhalten.

Die Umgebungsgestaltung ist ein wichtiger Faktor für die klimaresiliente Siedlungsraumentwicklung. Bäume sind dabei besonders leistungsfähig; je jünger sie gepflanzt werden, desto besser können sie sich entwickeln.

Einbezug der Nutzenden

Die Nutzenden werden bereits während der Erarbeitung des Umgebungskonzepts einbezogen und es werden Flächen eingerichtet, welche die Interaktion der Nutzenden mit der Umgebung erlauben (Beobachtungsstellen, Urban Gardening, Kompostierplätze etc.).

Naturnahe Gärten werden oft als verwildert angesehen. Zur Erhöhung der Akzeptanz ist der Einbezug der Nutzenden und die Information der Anspruchsgruppen wichtig.

Pflege und Unterhalt

Es wird ein Pflegekonzept erarbeitet, welches die differenzierte, fachgerechte Pflege der unterschiedlichen Grünflächen gewährleistet.
Für die Umsetzung werden langfristige Verträge mit qualifizierten Unternehmen abgeschlossen oder die Umsetzung erfolgt mit eigenem, geschultem Personal.

Um die Artenvielfalt zu erhalten oder zu fördern ist ein regelmässiger Unterhalt notwendig.

Wiederverwendung von Materialien

Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist.
Muss Material abtransportiert werden, so ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden.

Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Zertifizierung von Anlagen

Eine Zertifizierung mit dem Label „Naturpark“ der Stiftung Natur&Wirtschaft ist anzustreben.

Mindestanforderungen (ökologische Qualität, Freiflächen etc.):

Befestigte Flächen und bauliche Elemente

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210-06
Vorgabe Minergie-ECO 210-07

Betonwahl (nicht klassifizierter Beton)

Sofern technisch machbar sind Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton, Betonfertigteile, Glas-, Stahl- und Kunststofffaserbeton mit folgenden RC-Anteilen herzustellen:

1. Priorität: Mind. 80% Betongranulat C oder Mischgranulat M.

2. Priorität: Mind. 40% Betongranulat C oder Mischgranulat M.

Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Zementwahl

1. Priorität: CEM III/A, CEM III/B.

2. Priorität: CEM II/A, CEM II/B-LL, CEM II/B-M, CEM II/C-M, ZN/D.

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
Betone mit CEM III besitzen eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).
Weitere empfohlene Zemente enthält die ecoProduktliste.

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Vorgabe Minergie-ECO 210-040

Befestigte Flächen

1. Priorität: Natursteinplatten 30 mm Herkunft Schweiz, Natursteinpflästerung Herkunft Schweiz, Betonplatten 40 mm, Schotter- und Kiesrasen, Massivholzbelag, Holzpflästerung, Mergelbelag.

2. Priorität: Natursteinplatten 30 mm Herkunft Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine 50 mm.

Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
Herkunft Natursteine Europa: nur sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Keramikplatten, Asphaltbeläge und naturfaserverstärkte Kunststoffe (WPC) weisen eine deutlich höhere Graue Energie auf.

Sichtschutz, Sichtschutzwände

1. Priorität: Holzwand aus Brettern oder Palisaden, Natursteine Herkunft Schweiz, Chromstahl Gitter, Stahlblech Gitter.

2. Priorität: Betonlamellen Wand, Natursteine Herkunft Europa.

Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine Europa: nur sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Ganzmetall- oder Kunststoffwände weisen eine höhere Graue Energie auf.

Lärmschutz

1. Priorität: Holzelemente (gehalten von Holz- oder Stahlstützen).

2. Priorität: Kalksandsteinmauer, Glaselemente oder Porenbetonelemente (gehalten von Stahlstützen).

Auch mittels Terraingestaltung kann die Lärmbelastung reduziert werden.
Die Begrünung von Lärmschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.

Stützmauern

1. Priorität: Naturstein-Trockenmauer, Winkelplatte 15 cm, Löffelstein aus Beton (Tiefe 40-50 cm).

2. Priorität: Betonschwelle 20 cm, Spaltstein 19 cm.

Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.
Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.

Kinderspielplätze

Kinderspielplätze werden naturnah gestaltet. Die Spielgeräte bestehen grösstenteils aus nachwachsenden Rohstoffen.

Spielgeräte aus Holz werden oft mit Bioziden behandelt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist in solchen Fällen abzuklären.

Entwässerungsrohre bis DN 200

1. Priorität: PP-Rohre SN 4/SN 8/SN 12, Steinzeugrohre, PE-Rohre SN 2/SN 4.

2. Priorität: PE-Rohre SN 8, PP-Rohre SN 16, PVC-U-Rohre SN 2/SN 4.

Vorgabe für PVC-U-Rohre nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind. Gussrohre weisen höhere Werte für die Graue Energie und die Treibhausgasemissionen auf als solche aus andern Materialien.

Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, PP-Rinne.

2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge.

Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse A

1. Priorität: -

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse B

1. Priorität: Polypropylen.

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse C

1. Priorität: Gusseisen.

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Kabelschutzrohre flexibel

2. Priorität: PE-Rohre KRFWG, Polyolefin-Rohre KRFWG, PP-Rohre KRFWG.

Regenwassermanagement

Versickerung

Unverschmutztes Meteorwasser ist wenn möglich vor Ort über eine belebte Bodenschicht versickern zu lassen.

Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter.

Retention

Im Rahmen des Entwässerungskonzepts sind Massnahmen zu treffen, das Regenwasser vor Ort zurückzuhalten (z.B. nicht abgedichtete Retentionsmulden, Feuchtbiotope, Retention in der Sauberwasserleitung, Regenwassernutzung, begrünte Dächer).

Flora und Fauna

Naturinventar

Die bestehenden Naturwerte (Naturinventar) sind durch eine Fachperson zu erheben und die Potentiale abzuklären. Folgende Themenfelder sind dabei zu berücksichtigen: Bodenbeschaffenheit, Vegetation/Baumbestand/invasive Neophyten, Habitate von Tier- und Pflanzenarten (insbes. von geschützten bzw. bedrohten Arten), Vernetzungen, Gewässerschutz, Altlasten, Erosion, Pflegezustand. Zu betrachten sind das eigene Grundstück und die nähere Umgebung.

Ein Naturinventar dient zum Aufzeigen des Bestands an naturnahen Lebensräumen und Objekten sowie von Defiziten und stellt die Grundlage zur Erarbeitung eines Umgebungs- und Schutzkonzepts dar. Zudem erlaubt es Rückschlüsse auf die Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten.

Renaturierung, ökologischer Ausgleich

Wenig naturnahe Flächen (Parkplätze, Lagerplätze, Strassen, eingedolte Gewässer, Wasserbecken etc.) werden renaturiert und undurchlässige Belagsflächen entfernt.
Nach Umsetzung der Baumassnahme soll mindestens ein gleich hoher Naturwert resultieren wie vor der Massnahme.

Durch die Renaturierung können die Biodiversität erhöht und das Mikroklima wesentlich verbessert werden.
Mit Massnahmen des ökologischen Ausgleichs können negative Auswirkungen eines Bauvorhabens (z.B. Überbauung von Grünflächen) durch Aufwertung von anderen Flächen (z.B. Pflanzen von Hecken) ausgeglichen oder gar überkompensiert werden.

Lebensräume

Unterschiedliche artenreiche und ökologisch wertvolle Lebensräume schaffen; z.B. Wald, Baumgruppen, Hochstammobstgärten, humusarme Freiflächen, kiesige Ruderal- oder Brachflächen, Wildblumenwiesen, Feuchtwiesen, Hecken, Staudenflure und Krautsäume, Feuchtbiotope (Tümpel, Kleingewässer, Feuchtzone), Haufen aus Natursteinen oder Totholz, Trockenmauern, begrünte Zäune und Mauern.

Massnahmen für die Schaffung von Lebensräumen: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb:

Ökologische Vernetzung

In der Umgebungsgestaltung werden Vernetzungskorridore und Trittsteinbiotope (auf Basis des Inventars) geschaffen. Dies können z.B. Kleintierdurchlässe, Steinhaufen, Habitatbäume oder Totholzinseln sein.

Viele Tierarten können nur kurze Strecken überwinden. Hindernisarme, geeignet ausgestaltete Korridore oder Trittsteinbiotope ermöglichen es solchen Arten, sich (wieder) auszubreiten.
Habitatbaum/Altholzinsel: Ungenutzter, grösserer lebender Baum (>40 cm Durchmesser) bzw. Baumgruppe, die ihren ganzen natürlichen Lebenszyklus bis zum Zerfall durchläuft.

Schutz von Naturwerten, Baumschutz

Die im Inventar festgestellten bestehenden Naturwerte sowie Habitate von Pflanzen und Tieren werden mit geeigneten Massnahmen geschützt.
Vor der Fällung von Bäumen ist abzuklären, ob Fällungsverbote bestehen oder eine Bewilligung erforderlich ist.
Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden und, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten.
Bei Bäumen im Bereich von nicht oder wenig sickerfähigen Belägen ist sicherzustellen, dass kein tausalzhaltiges Wasser in den Wurzelbereich gelangen kann.

Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Bepflanzung

1. Priorität: Einheimische standortgerechte Arten (wenn möglich regionale Typen verwenden).

2. Priorität: Standortgerechte Arten.

nicht empfohlen: Invasive Neophyten gemäss Schwarzer Liste (z.B. Goldrute, japanischer Stauden-Knöterich, japanisches Geissblatt, Sommerflieder, Riesen-Bärenklau etc.).

Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der
Schweiz:

Dach- und Fassadenbegrünung

Geeignete Dach- und Fassadenflächen werden begrünt und gleichzeitig Kleinstrukturen für Tiere geschaffen.

Dachbegrünungen lassen sich mit Solaranlagen kombinieren. Es gibt verschiedene Typen der Fassadenbegrünung; bezüglich Erstellung und Unterhalt sind bodengebundene Begrünungen (z.B. mit Rankgerüsten oder Seilsystemen) vorteilhaft.

Bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme

1. Priorität: Holzroste, rahmenlose Systeme aus CNS-Netzen.

2. Priorität: Rahmenlose Systeme mit CNS-Seilen und CNS-Konsolen, Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Fassadengebundene Begrünungssysteme

1. Priorität: Substratlose Systeme aus Kunstfasergewebe auf Chromstahl-Blechprofilen.

2. Priorität: Systeme mit substratgefüllten Kunststoffbehältern auf Chromstahl-Blechprofilen.

Bekämpfung von Problempflanzen

Auf dem gesamten Areal werden keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) eingesetzt.
Gehölzsämlinge, krautige Pflanzen mit invasivem Potential (z.B. Goldrute, einjähriges Berufskraut, Riesen-Bärenklau etc.) und stark ausläufer- bzw. rhizombildende Pflanzen (z.B. Japanischer Knöterich) werden 1 bis 2-mal jährlich von Hand entfernt.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Nisthilfen

Es werden geeignete Nisthilfen für verschiedene Tierarten (z.B. Insekten, Vögel, Fledermäuse, Bilche) geschaffen.

Nisthilfen erleichtern den Tierarten die Ansiedlung. Sie müssen exakt auf die Bedürfnisse der entsprechenden Tierart abgestimmt sein.

Vermeidung von Tierfallen

Roste von Licht- und Lüftungsschächten sind mit einem Gitternetz (Maschenweite max. 5 mm) zum Schutz von Tieren abzudecken.
Zu vermeiden sind frei stehende Glasscheiben (Windschutz, Brüstungen etc.), grossflächige Eckverglasungen und Bepflanzungen vor grossflächigen Verglasungen, da diese besonders oft zu Kollisionen von Vögeln führen.

Merkblatt Koordinationsstelle für Amphibien- u. Reptilienschutz CH:

Gefährdung abklären und allenfalls Massnahmen gemäss Merkblatt „Vögel und Glas“ oder Minergie-ECO Checkliste "tierfreundliche Gestaltung" Abschnitt "Vögel und Glas" treffen.

Lichtemissionen

Die Beleuchtung ist so zu planen, dass Licht nur dorthin gelangt, wo es einen funktionalen Zweck erfüllt. Beleuchtungsdauer und Lichtstärke sind auf das funktional Notwendige reduzieren, Beleuchtungszeiten sind den saisonalen Gegebenheiten anpassen, in Naturschutzgebieten und ökologisch empfindlichen Landschaftsräumen ist möglichst auf künstliche Beleuchtung verzichten.
Die Vorgaben der SIA-Norm 491 sind bei der Planung und dem Bau von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen.

Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch).

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung / Verwertung.

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Baumschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Baulärm).

Baugrubenaushub

Bodenschutz, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Verwertung/Entsorgung.

Baumeisterarbeiten

Betonzusatzmittel, Schalung.

Montagebau in Stahl

Stahlteile, Korrosionsschutz.

Montagebau in Holz

Holzschutz und Holzauswahl.

Bedachungsarbeiten

Dachbegrünungen