Empfehlung «Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen»

18.4.2024

Mit den Anpassungen der Gebäudelabel Zusatz ECO gab es auch notwendige Anpassungen in den KBOB-Empfehlungen nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen. Die Dokumente sind nun wieder kongruent mit den Anforderungen des Zusatzes ECO.

Nachhaltiges Bauen im Planervertrag

Insbesondere das Thema der Kreislaufwirtschaft wurde gestärkt und es spricht verschiedene Ansatzpunkte: 

  • Kapitel 3 nimmt das Thema Wiederverwendung auf.
  • Kapitel 4 fordert die Planenden auf, Gebäudekonzepte zu wählen, die bestehende Gebäudesubstanzen weiter nutzen.
  • Kapitel 4 fordert, Baustoffe mit einem relevanten Recyclinganteil sowie Materialien und Bauteile aus dem eigenen Rückbau (Umbau, Sanierung, Ersatzneubau) oder vom Sekundärbaustoffmarkt zu verwenden.
  • Kapitel 4 legt den Fokus auf die Umgebungsgestaltung zur Förderung der Biodiversität und Nutzung von Regenwasser sowie der Minderung von Hitzeinseln. 

Nachhaltiges Bauen im Werkvertrag

Neben den Thema Kreislauf wurden insbesondere die im Kapitel 4 geforderten Baumaterialauflagen angepasst und konkretisiert. Dabei sind die Instrumente von ecobau  – ecoBKP, ecoDevis und ecoProdukte – wichtige Hilfsmittel.

Insbesondere die Bewertung der ecoProdukte kann in allen Fällen als Nachweis eingereicht werden. Für Beschichtungen unter 1 mm wird die Umweltetikette der Stiftung Farbe anerkannt.

Beide KBOB-Empfehlungen finden sie » hier.