Aktualisierte Regeln für die Berechnung von Ökobilanzdaten im Baubereich

1.6.2023

Aktuell gelten die KBOB-Empfehlung 2009/1. Die Ökobilanzdaten im Baubereich sind der Standard, wenn es um Datengrundlagen für die Berechnung der Gebäudewerte geht. Sie weisen Daten für verschiedene Baumaterialien aus.
Für die Berechnung gelte als Basis die «Regeln für die Ökobilanzierung von Baustoffen und Bauprodukten in der Schweiz»

Neu wurde die Version 5.0 von der Plattform durch eine aktualisierte Version 6.0 ersetzt. Die Aktualisierungen helfen innovativen Herstellerinnen und Herstellern von ökologischeren und CO2-reduzierten Bauprodukten die bessere Umweltbilanz ihrer Baustoffe gegenüber den Durchschnittsbaustoffen glaubwürdig darzulegen. 

Sie weist nachfolgende Anpassungen auf: 

  • Neue Ziffer 6.9 – Reuse-Bauteile (die Bestimmungen orientieren sich am Vorgehen bezüglich Rezyklate als Rohstoffinputs); 
  • Neue Ziffer 6.17 – Modellierung und Bewertung forcierte Karbonatisierung: durch Karbonatisierung eingelagertes biogenes oder atmosphärisches CO2 kann als Negativemission ausgewiesen werden; 
  • Neue Ziffer 6.18 – Modellierung und Bewertung biogener Kohlenstoff: eine ausgeglichene Bilanz der biogenen CO2 Emissionen (Entnahme beim Wachstum, Freisetzung bei End of Life) wird verlangt (in Übereinstimmung mit SN EN 15804+A2:2019). Ausnahmen sind möglich, erfordern aber rechtsverbindliche Nachweise/Vereinbarungen. 
  • Ergänzung unter Ziffer 7.7 – Indikatoren (Regelung betreffend Negativemissionen): Diese sind als Bruttowerte getrennt von den THG-Emissionen auszuweisen. Ein Saldieren ist nicht gestattet. 
  • Übriges – Redaktionelle Anpassungen: Neu UBP’21 statt UBP’13 und dgl.

Die neuen Regeln