Ökologisch ausschreiben mit KBOB und ecobau

21.6.2022

Viele öffentliche Bauherren nutzen die KBOB Empfehlungen zu Planer- und Werkverträgen als Vertragsbestandteil für ihre Projekte. Damit stellen sie sicher, dass die wichtigsten Punkte in Bezug auf nachhaltige Gebäude zum Vertragsbestandteil werden. Die folgende Ausführung erläutert, wie Auftraggeberinnen sicherstellen, dass diese Vorgaben auch in die Ausschreibung Eingang finden. 

Vorgaben in den Planerverträge – die 10 Gebote
Die KBOB Empfehlung Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Planungsleistungen (Hochbau) zeigt die 10 wichtigsten Punkte, die Bauherren bei der Vergabe der Planerleistungen berücksichtigen müssen. Damit sind nicht nur die Verantwortlichkeiten geregelt, sondern auch die Hilfsmittel von ecobau referenziert und die Qualitätssicherung vorgegeben.
Im Kapitel 7 wird beschrieben, welche Anforderungen an die Ausschreibungssoftware zu stellen sind, damit die ökologischen Vorgaben (ecoPositionen) im Werkvertrag erscheinen. 

Die KBOB-Empfehlung für Werkleistungen ist das Pendant für die Werkverträge. Auch hier werden die Grundsätze definiert und anhand von vier weiteren Kapiteln die wichtigsten Hebel für die Baustelle, Baumaterialien und Kontrollen festegelegt. Die Empfehlung kann den Werkverträgen als Vertragsbestandteil hinzugefügt werden.